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   BGH, 20.06.2000 - 2 StR 123/00   

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https://dejure.org/2000,6549
BGH, 20.06.2000 - 2 StR 123/00 (https://dejure.org/2000,6549)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2000 - 2 StR 123/00 (https://dejure.org/2000,6549)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 2 StR 123/00 (https://dejure.org/2000,6549)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ; Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ; Vorliegen von Waffendelikten; Rüge der Konkurrenzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2
    Mitführen einer Waffe beim BtM-Handel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrechtsblogger.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Unerlaubter bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG: Der Fund von Waffen und zum Verkauf bestimmter Drogen in einer Wohnung - Die Strafbarkeit im Rahmen der sogenannten Wohnungsfälle

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 2 StR 123/00
    Die Gefahr, der § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG begegnen will, ist jedenfalls dann stets gegeben, wenn der Täter Betäubungsmittel und Schußwaffen zugleich verfügungsbereit hat (vgl. Sen. Urt. v. 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96 = BGHSt 43, 8, 13; zustimmend BGH, Beschl. v. 13. April 1999 - 1 ARs 3/99; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1999 - 3 StR 372/98 = StV 1999, 650 und BGH, Urt. v. 11. Januar 2000 - 5 StR 444/99).

    Das Schutzgut der Volksgesundheit ist besonders gefährdet, wenn sich der Täter mittels des gefährlichen Gegenstandes in Besitz des zum Verkauf bestimmten Rauschgifts halten kann (vgl. BGHSt 43, 8, 14).

    Soweit die Strafkammer für ihre Auffassung, es liege kein bewaffnetes Handeltreiben vor, weiter anführt: "die Argumentation des 2. Strafsenates des Bundesgerichtshofes (BGH StV 97, 305 f.), der Besitz sei hier bewußt ausgenommen, weil minder gefährlich, übersieht, daß zum Besitz jedenfalls auch das 'sich verschaffen' gehört und diese Deliktsform fällt wieder unter § 30 a II Nr. 2 BtMG", kann dem nicht gefolgt werden.

    Der Wille des Täters, die Waffe gegebenenfalls einzusetzen, ist nicht erforderlich (vgl. u. a. BGHSt 43, 8, 14).

  • BGH, 11.01.2000 - 5 StR 444/99

    Handeltreiben mit Waffen; Kognitionspflicht; Gaspistole als Waffe; Sonstiger

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 2 StR 123/00
    Die Gefahr, der § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG begegnen will, ist jedenfalls dann stets gegeben, wenn der Täter Betäubungsmittel und Schußwaffen zugleich verfügungsbereit hat (vgl. Sen. Urt. v. 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96 = BGHSt 43, 8, 13; zustimmend BGH, Beschl. v. 13. April 1999 - 1 ARs 3/99; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1999 - 3 StR 372/98 = StV 1999, 650 und BGH, Urt. v. 11. Januar 2000 - 5 StR 444/99).
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 233/96

    Betäubungsmittel - Gummischlagstock - Strafzumessung - Wirkstoffgehalt -

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 2 StR 123/00
    Dies liegt hinsichtlich der griffbereiten Schlagstöcke auf der Hand (vgl. BGHR BtMG § 30 a Abs. 2 - Gegenstand 2).
  • BGH, 25.06.1999 - 3 StR 372/98

    Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln; Zeitpunkt des Schußwaffenbesitzes

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 2 StR 123/00
    Die Gefahr, der § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG begegnen will, ist jedenfalls dann stets gegeben, wenn der Täter Betäubungsmittel und Schußwaffen zugleich verfügungsbereit hat (vgl. Sen. Urt. v. 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96 = BGHSt 43, 8, 13; zustimmend BGH, Beschl. v. 13. April 1999 - 1 ARs 3/99; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1999 - 3 StR 372/98 = StV 1999, 650 und BGH, Urt. v. 11. Januar 2000 - 5 StR 444/99).
  • BGH, 13.04.1999 - 1 ARs 3/99

    Bewaffneter Betäubungsmittelhandel; Besitz; Teleologische Reduktion

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - 2 StR 123/00
    Die Gefahr, der § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG begegnen will, ist jedenfalls dann stets gegeben, wenn der Täter Betäubungsmittel und Schußwaffen zugleich verfügungsbereit hat (vgl. Sen. Urt. v. 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96 = BGHSt 43, 8, 13; zustimmend BGH, Beschl. v. 13. April 1999 - 1 ARs 3/99; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1999 - 3 StR 372/98 = StV 1999, 650 und BGH, Urt. v. 11. Januar 2000 - 5 StR 444/99).
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 303/19

    Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Anwendungsbereich der

    Zu Letzteren gehören insbesondere auch offen oder verdeckt agierende Angehörige des Zolls oder der Polizei (vgl. BGH, Urteile vom 20. Juni 2000 ? 2 StR 123/00, Rn. 12; vom 22. August 2012 ? 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150, 151).
  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger

    Der bloße Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - etwa wie hier zum Eigenkonsum - ist nicht von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfasst; denn insoweit besteht kein Kontakt zu anderen Personen und damit nicht die Gefahr, dass der Täter seine Interessen rücksichtslos wahrnimmt und eine ihm zu Verfügung stehende Waffe auch einsetzt (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 11; vom 14. August 2018 - 1 StR 149/18 Rn. 9 und vom 20. Juni 2000 - 2 StR 123/00 Rn. 13 f.; Beschlüsse vom 15. November 2016 - 3 StR 344/16 Rn. 5 und vom 12. Dezember 2013 - 5 StR 522/13 Rn. 2; vgl. auch BT-Drucks. 12/6853 S. 41).
  • OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08

    Verbot der Doppelbestrafung: Anklage wegen bewaffneten Handeltreibens mit

    Die Gefahr, der § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG begegnen will, ist nach der Rechtsprechung des BGH jedenfalls dann stets gegeben, wenn der Täter Betäubungsmittel und Schusswaffen - z. B. in einer Wohnung - zugleich verfügungsbereit hat (z. B. Urteil v. 20.6.2000 - 2 StR 123/2000; NStZ 1997, 344).

    Das Schutzgut der Volksgesundheit ist besonders gefährdet, wenn sich der Täter mittels des gefährlichen Gegenstandes im Besitz des zum Verkauf bestimmten Rauschgifts halten kann (BGH Urteil v. 20.6.2000 a. a. O.).

    Der Wille des Täters, die Waffe gegebenenfalls einzusetzen, ist nicht erforderlich (BGH Urteil v. 20.6.2000 a. a. O.; NStZ 2000, 433).

  • BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Sitzungsprotokoll; Inhalt des Protokolls

    Es liegt auf der Hand, daß derartige Gegenstände ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und vom Täter auch dazu bestimmt sind (BGHSt 43, 266, 269; BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 2 StR 123/00 (Teleskopschlagstock); Weber, BtMG 2. Aufl. § 30a Rdn. 167).
  • BGH, 17.01.2001 - 2 StR 437/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

    Erwiese sich der Tatvorwurf einer gemeinschaftlichen Tötung des Lieferanten M. mit dem Ziel, sich in den Besitz des von diesem mitgeführten Rauschgifts zu bringen, als zutreffend, so hätte sich in der Tötungshandlung gerade die der verschärften Strafdrohung des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG zugrundeliegende Gefahr realisiert (vgl. BGHSt 42, 123, 125 ff; 43, 8, 13 ff.; BGHR BtMG § 30 a Abs. 2 Mitsichführen 1: Urteile des Senats vom 20. Juni 2000 - 2 StR 123/00 und vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00).
  • OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17

    Strafklageverbrauch bei Verurteilung wegen eines Waffendelikts und nachfolgender

    Die besondere Schwere des Vorwurfs des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG begründet sich aus der besonderen Gefahr, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits dann gegeben ist, wenn der Täter Betäubungsmittel und Waffen zugleich verfügungsbereit vorhält, da das Schutzgut der Volksgesundheit bereits dann besonders gefährdet ist, wenn sich der Täter mittels des gefährlichen Gegenstandes im Besitz des zum Verkauf bestimmten Rauschgifts halten kann, ohne dass es auf einen Willen des Täters ankäme, diesen gegebenenfalls einzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 28.02.1997 - 2 StR 556/96, juris Rn. 12 ff., BGHSt 43, 8; Urteil vom 20.06.2000 - 2 StR 123/00, juris Rn. 11 ff.).
  • AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13

    Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Bei einem Teleskopschlagstock handelt es sich um eine Waffe im technischen Sinn (vgl. BGH, Urt. v. 20.06.2000 - 2 StR 123/00; BGHR BtMG § 30 a Abs. 2 Gegenstand 5; BGH, NStZ-RR 2013, 150, 151).
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