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   BGH, 10.05.1984 - 2 StR 145/84   

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BGH, 10.05.1984 - 2 StR 145/84 (https://dejure.org/1984,11974)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1984 - 2 StR 145/84 (https://dejure.org/1984,11974)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1984 - 2 StR 145/84 (https://dejure.org/1984,11974)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Würdigung von Täterpersönlichkeit und Tatgeschehen im Rahmen einer Strafzumessung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01

    Sachrüge; Lückenhafte Beweiswürdigung; Tötungsvorsatz ("Stromschlagfall");

    Denn die Tat des Angeklagten erscheint eher ungewöhnlich (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Sachverständiger 8; BGH, Beschl. vorn 10. Mal 1984 - 2 StR 145/84), und nach den Grundsätzen der fachmedizinischen Erfahrung legt ein nachgewiesener Hirnprozeß stets das Vorliegen schuldfähigkeitsmindernder Voraussetzungen nahe (vgl. Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. S. 170).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88

    Erfordernis einer sachverständigen Beratung hinsichtlich der Frage der

    Bei einer ungewöhnlichen Tatausführung (BGH, Beschluß vom 10. Mai 1984 - 2 StR 145/84) oder bei Anzeichen für Triebanomalien (BGH NJW 1982, 2009; StV 1984, 507) ist es in der Regel geboten, einen Sachverständigen zur Würdigung des Täterverhaltens aus psychiatrischer Sicht zu veranlassen; denn die Frage, ob eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit vorgelegen hat, kann - unabhängig von der Selbsteinschätzung des Angeklagten - vom Gericht regelmäßig nicht aus eigener Sachkunde beantwortet werden (BGH VRS 39, 101; StV 1984, 507; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 704).
  • BGH, 27.05.1986 - 4 StR 204/86

    Anforderungen an die Feststellung der Verantwortlichkeit eines Angeklagten durch

    In der Nichterörterung der Frage der Schuldfähigkeit liegt demnach unter den hier gegebenen Umständen ein sachlichrechtlicher Fehler, der zur Aufhebung des Urteils führen muß (vgl. auch BGH, Beschluß vom 10. Mai 1984 - 2 StR 145/84 - und Urteil vom 6. Juni 1984 - 2 StR 12/84).
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