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   BGH, 16.05.1979 - 2 StR 151/79   

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https://dejure.org/1979,10498
BGH, 16.05.1979 - 2 StR 151/79 (https://dejure.org/1979,10498)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1979 - 2 StR 151/79 (https://dejure.org/1979,10498)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1979 - 2 StR 151/79 (https://dejure.org/1979,10498)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung eines gewerbsmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.1976 - 1 StR 649/76

    Keine Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 16.05.1979 - 2 StR 151/79
    Ebenfalls ohne Rechtsfehler hat sie die - für mindestens 5.000 DM verkauften und mehr als den Monatsbedarf eines durchschnittlichen Konsumenten darstellenden - 20 Gramm Heroin als "nicht geringe Menge" angesehen (BGHSt 26, 355 [BGH 15.06.1976 - 1 StR 273/76]; BGH, Urteil vom 25. August 1976 - 2 StR 295/76 -) und in deren sukzessiver Abgabe im Rahmen einer fortgesetzten Handlung den Regelfall des § 11 Abs. 1 Nr. 5 BetMG als gegeben erachtet (BGH, Urteil vom 9. November 1976 - 1 StR 649/76 -).

    Unzutreffend ist allerdings die weitere rechtliche Bewertung, der Angeklagte habe auch eine nicht geringe Menge Heroin im Besitz gehabt; denn ersichtlich hat er nicht zu Beginn seiner Tätigkeit einen Vorrat vom 20 Gramm auf einmal, sondern innerhalb von vier Wochen nur nacheinander unbekannt große Teilmengen davon besessen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 1976 - 2 StR 645/76 - und vom 9. November 1976 - 1 StR 649/76 -).

  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Auszug aus BGH, 16.05.1979 - 2 StR 151/79
    Dieses widerspruchsfrei und ohne Verstoß gegen Erfahrungssätze und Denkgesetze festgestellte Verhalten des Angeklagten hat die Strafkammer auf UA S. 8 rechtlich zutreffend als gewerbsmäßiges Handeln (BGHSt 1, 383; 26, 8) im Sinne von § 11 Abs. 4 Nr. 4 BetMG gewertet.
  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von

    Auszug aus BGH, 16.05.1979 - 2 StR 151/79
    Ebenfalls ohne Rechtsfehler hat sie die - für mindestens 5.000 DM verkauften und mehr als den Monatsbedarf eines durchschnittlichen Konsumenten darstellenden - 20 Gramm Heroin als "nicht geringe Menge" angesehen (BGHSt 26, 355 [BGH 15.06.1976 - 1 StR 273/76]; BGH, Urteil vom 25. August 1976 - 2 StR 295/76 -) und in deren sukzessiver Abgabe im Rahmen einer fortgesetzten Handlung den Regelfall des § 11 Abs. 1 Nr. 5 BetMG als gegeben erachtet (BGH, Urteil vom 9. November 1976 - 1 StR 649/76 -).
  • BGH, 22.12.1976 - 2 StR 645/76

    Fortgesetzter Erwerb und fortgesetzter Besitz von Rauschmitteln - Besitz einer

    Auszug aus BGH, 16.05.1979 - 2 StR 151/79
    Unzutreffend ist allerdings die weitere rechtliche Bewertung, der Angeklagte habe auch eine nicht geringe Menge Heroin im Besitz gehabt; denn ersichtlich hat er nicht zu Beginn seiner Tätigkeit einen Vorrat vom 20 Gramm auf einmal, sondern innerhalb von vier Wochen nur nacheinander unbekannt große Teilmengen davon besessen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 1976 - 2 StR 645/76 - und vom 9. November 1976 - 1 StR 649/76 -).
  • BGH, 14.06.1978 - 3 StR 190/78

    Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen beim

    Auszug aus BGH, 16.05.1979 - 2 StR 151/79
    Die weiteren Urteilsausführungen in diesem Zusammenhang bedeuten, daß der Angeklagte nicht nur in der mit jedem Handeltreiben verbundenen Eigennützigkeit, sondern in kaltblütigem und berechnendem Gewinnstreben gehandelt und dabei aus reiner Profitgier einen erkennbar Drogenabhängigen zum Mitwirken überredet und für seine Zwecke ausgenutzt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78 -).
  • BGH, 25.08.1976 - 2 StR 295/76

    Notwendigkeit der Festlegung eines Spielraumes zwischen "geringer" Menge und

    Auszug aus BGH, 16.05.1979 - 2 StR 151/79
    Ebenfalls ohne Rechtsfehler hat sie die - für mindestens 5.000 DM verkauften und mehr als den Monatsbedarf eines durchschnittlichen Konsumenten darstellenden - 20 Gramm Heroin als "nicht geringe Menge" angesehen (BGHSt 26, 355 [BGH 15.06.1976 - 1 StR 273/76]; BGH, Urteil vom 25. August 1976 - 2 StR 295/76 -) und in deren sukzessiver Abgabe im Rahmen einer fortgesetzten Handlung den Regelfall des § 11 Abs. 1 Nr. 5 BetMG als gegeben erachtet (BGH, Urteil vom 9. November 1976 - 1 StR 649/76 -).
  • OLG Hamburg, 11.12.2015 - 1 Ws 168/15

    Anordnung von Untersuchungshaft bei untergetauchtem "Klein-Dealer" von Marihuana

    Daher ist der Umstand, dass der Beschuldigte auf den ersten Blick ein "Kleindealer" ist, auch hier ohne Belang (vgl. BGH, Urt. v. 16.5. 1979 - 2 StR 151/79).
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