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BGH, 13.10.1978 - 2 StR 480/78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Geeignete Vortaten der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei - Subsidiarität des einfachen Bannbruchs - Annahme eines besonders schweren Falles - Zum Begriff der Gewerbsmäßigkeit
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
Auszug aus BGH, 13.10.1978 - 2 StR 480/78
Sein anfängliches Vorhaben, die auf einmal erworbene Haschischmenge in kleineren Portionen über einen längeren Zeitraum verteilt zu veräußern, zielte nicht auf wiederholte Begehung im Sinne dieser Umschreibung des Begriffs der Gewerbsmäßigkeit (vgl. BGHSt 1, 383) ab, sondern blieb im Rahmen der von ihm begangenen einen Tat. - BGH, 19.05.1978 - 4 StR 134/78
Tateinheit zwischen dem unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln und dem …
Auszug aus BGH, 13.10.1978 - 2 StR 480/78
Denn der einfache Bannbruch tritt gegenüber dem Tatbestand des § 11 Abs. 1 Nr. 6 a BetMG kraft der in § 372 Abs. 2 AO enthaltenen Subsidiaritätsklausel zurück (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Mai 1978 - 4 StR 134/78 -).
- BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10
Gewerbsmäßigkeit bei der Geldfälschung (Sich Verschaffen einer Falschgeldmenge in …
In der bloßen Weiterverbreitung des nicht gewerbsmäßig verschafften Falschgeldes liegen nur weitere Teilakte einer tatbestandlichen Handlungseinheit, die nicht geeignet sind, das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit nach § 146 Abs. 2 StGB zu begründen (ebenso zur gewerbsmäßigen Hehlerei BGH, Urteil vom 19. Juni 1952 - 5 StR 491/52, zur gewerbsmäßigen Steuerhehlerei BGH, Urteil vom 4. September 1952 - 5 StR 51/52 und zum gewerbsmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78 sowie StV 1993, 248; anders BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 580/92). - BGH, 17.01.1992 - 2 StR 566/91
Voraussetzungen für das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Die Akte der Weiterlieferung sind nicht geeignet, das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit zu begründen (BGH, Beschl. v. 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78; vgl. weiter zu Fällen der Hehlerei und Steuerhehlerei Beschl. v. 19. Juni 1952 - 5 StR 480/78 - und v. 4. September 1952 - 5 StR 51/52). - BGH, 20.09.1979 - 4 StR 472/79
Betäubungsmittel - unerlaubter Erwerb; Steuerhehlerei - Bereicherungsabsicht
Es kann offenbleiben, ob die Feststellungen überhaupt die objektiven Voraussetzungen des § 374 AO ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1978 - 4 StR 134/78 - und vom 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78).
- BGH, 19.09.1979 - 4 StR 474/79
Unerlaubte Veräußerung von Betäubungsmitteln im Falle eines Tauschgeschäfts …
Es kann offenbleiben, ob nach den Feststellungen nicht schon das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen der Steuerhehlerei zu verneinen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1978 - 4 StR 134/78 - und vom 13. August 1978 - 2 StR 480/78). - BGH, 12.07.1979 - 4 StR 347/79
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bereicherungsabsicht bei der …
Es kann offenbleiben, ob die Feststellungen überhaupt die objektiven Voraussetzungen des § 374 AO ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1978 - 4 StR 134/78 - und vom 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78). - BGH, 01.10.1980 - 3 StR 367/80
Möglichkeit der Einordnung der Einfuhr von Betäubungsmitteln zum Zwecke des …
"Der Schuldspruch muß jedoch berichtigt werden: Der einfache Bannbruch tritt gegenüber dem Tatbestand des § 11 Abs. 1 Nr. 6 a BetMG zurück (§ 372 Abs. 2 AO 1977; BGH, Beschlüsse vom 16. März 1977 - 2 StR 62/77 und vom 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78). - BGH, 19.07.1979 - 4 StR 378/79
Nichtvorliegen ausreichender Feststellungen zum Schuldumfang im Urteil - …
Es kann offen bleiben, ob sie überhaupt die objektiven Voraussetzungen des § 374 AO ergeben (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse von 19. Mai 1978 - 4 StR 134/78 - und vom 13. Oktober 1978 - 2 StR 480/78).