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   BGH, 25.11.1992 - 2 StR 563/92   

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https://dejure.org/1992,3143
BGH, 25.11.1992 - 2 StR 563/92 (https://dejure.org/1992,3143)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1992 - 2 StR 563/92 (https://dejure.org/1992,3143)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1992 - 2 StR 563/92 (https://dejure.org/1992,3143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewinnerzielungsabsichten beim Handeln mit Betäubungsmitteln als Strafschärfungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.08.1988 - 5 StR 221/88

    Konkurrenzen zwischen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und

    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - 2 StR 563/92
    In einem solchen Fall geht die Einfuhr als unselbständiges Teilstück des Handeltreibens in dieser Tatform des § 29 BtMG auf (vgl. BGHSt 30, 28; 31, 163; 5 StR 221/88 = BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 06.12.1989 - 2 StR 516/89

    Voraussetzungen der Annahme eines gewerbsmäßigen Handelstreiben mit

    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - 2 StR 563/92
    Gewerbsmäßig handelt nur, wer sich eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will (vgl. BGH StV 1983, 281; BGH, Beschl. v. 6. Dezember 1989 - 2 StR 516/89).
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - 2 StR 563/92
    Gewerbsmäßig handelt nur, wer sich eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will (vgl. BGH StV 1983, 281; BGH, Beschl. v. 6. Dezember 1989 - 2 StR 516/89).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - 2 StR 563/92
    In einem solchen Fall geht die Einfuhr als unselbständiges Teilstück des Handeltreibens in dieser Tatform des § 29 BtMG auf (vgl. BGHSt 30, 28; 31, 163; 5 StR 221/88 = BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - 2 StR 563/92
    In einem solchen Fall geht die Einfuhr als unselbständiges Teilstück des Handeltreibens in dieser Tatform des § 29 BtMG auf (vgl. BGHSt 30, 28; 31, 163; 5 StR 221/88 = BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 13.11.2003 - 3 StR 359/03

    Kognitionspflicht hinsichtlich der angeklagten Tat (Bezeichnung; Identität;

    Daß sich die Angeklagte durch den wiederholten Verkauf von Rauschgift eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen wollte, hätte angesichts der getroffenen Feststellungen zu den Betäubungsmitteldelikten einer ausdrücklichen Prüfung und näheren Darlegung bedurft (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 gewerbsmäßig 5; BGH StV 1986, 385; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 1362, 1369 f.).
  • BGH, 20.03.2008 - 4 StR 63/08

    Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Feststellungen)

    Kann der Täter, wie hier, in Anbetracht von Abgabemenge und -preis (jeweils 0, 3 Gramm Kokain für 20 Euro) nur einen geringen Gewinn aus dem Betäubungsmittelgeschäft erwarten, bedarf die Annahme von Gewerbsmäßigkeit einer eingehenden Begründung (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 gewerbsmäßig 5; BGH StV 2001, 461).
  • BGH, 25.07.2001 - 5 StR 183/01

    Crystal-Speed; Methamphetamin; Nicht geringe Menge; Einheitliche Grenzwerte für

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß auch die Annahme eines gewerbsmäßigen Handels nach § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG im Hinblick auf die hier getätigten Umsätze einer eingehenderen Begründung bedürfte (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 - gewerbsmäßig 5).
  • BGH, 24.04.2013 - 5 StR 135/13

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelstrafrecht bei

    Jedoch muss die fortlaufende Einnahmequelle, die sich der Täter verschaffen will, von einigem Umfang sein (BGH, Beschluss vom 25. November 1992 - 2 StR 563/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 gewerbsmäßig 5 mwN).
  • BGH, 27.05.2004 - 4 StR 41/04

    Bandenmäßiges Handeltreiben (Anwendung des neuen Bandenbegriffs; auf eine gewisse

    Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1, gewerbsmäßig 1, 5; Weber BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 1362 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Gewerbsmäßigkeit als

    Gewerbsmäßig handelt, wer sich eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Gewerbsmäßig 5 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.2007 - 5 StR 161/07

    Bestimmen eines Minderjährigen zum unerlaubten Veräußern von Betäubungsmitteln

    Denn die Angeklagte hat in der Regel jeweils nur ein Gramm abgegeben und dabei - so auch insgesamt - nur sehr geringe Gewinne erzielt, was das Gewicht dieses Umstands als Tatbestandsmerkmal und als Strafzumessungsfaktor ganz erheblich reduziert (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 gewerbsmäßig 5).
  • BGH, 24.11.2009 - 4 StR 524/09

    Voraussetzungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns beim Handeltreiben

    b) Jedenfalls fehlt es an Feststellungen, die belegen, dass der Angeklagte die Vorstellung hatte, sich eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen (vgl. dazu nur BGHSt 19, 63, 76; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Gewerbsmäßig 5; Franke/Wienroeder BtMG 3. Aufl. § 29 Rn. 222).
  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 243/00

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit unerlaubten Betäubungsmitteln;

    Derartige Zuwendungen, die das Landgericht im übrigen nach Menge, Häufigkeit und Wert nicht näher bezeichnet hat, - sind - zumal sie üblicherweise gelegenheitsbezogen gewährt werden - keine fortlaufenden Einnahmequellen von einiger Dauer und einigem Umfang (BGHR - BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 - gewerbsmäßig 5).
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