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   BGH, 18.04.1990 - 2 StR 595/89   

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https://dejure.org/1990,7001
BGH, 18.04.1990 - 2 StR 595/89 (https://dejure.org/1990,7001)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1990 - 2 StR 595/89 (https://dejure.org/1990,7001)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1990 - 2 StR 595/89 (https://dejure.org/1990,7001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geistige Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung - Zurückweisung eines Aussetzungsantrags - Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten - Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens über das Vorliegen der Schuldfähigkeit des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 400
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 18.04.1990 - 2 StR 595/89
    Allerdings trifft es zu, worauf der Senat in seinem das erste in dieser Sache ergangene Urteil teilweise aufhebenden Beschluß vom 20. Juli 1988 (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 6) unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGHSt 34, 22, 24 hingewiesen hat, daß es rechtsfehlerhaft wäre, einer nicht pathologisch bedingten schweren seelischen Abartigkeit nur deshalb keine Bedeutung für die Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit beizumessen, weil sie keinen Krankheitswert hat.
  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig

    Auszug aus BGH, 18.04.1990 - 2 StR 595/89
    Zu Recht hat das Landgericht das Begehren der Verteidigung, zusätzlich zu der bereits gehörten psychiatrischen Sachverständigen einen klinischen Psychologen beizuziehen, als Antrag auf Anhörung eines weiteren Sachverständigen im Sinne von § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO angesehen (vgl. BGHSt 34, 355).
  • BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88

    Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem

    Auszug aus BGH, 18.04.1990 - 2 StR 595/89
    Allerdings trifft es zu, worauf der Senat in seinem das erste in dieser Sache ergangene Urteil teilweise aufhebenden Beschluß vom 20. Juli 1988 (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 6) unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGHSt 34, 22, 24 hingewiesen hat, daß es rechtsfehlerhaft wäre, einer nicht pathologisch bedingten schweren seelischen Abartigkeit nur deshalb keine Bedeutung für die Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit beizumessen, weil sie keinen Krankheitswert hat.
  • BGH, 18.11.1975 - 1 StR 633/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rügen der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 18.04.1990 - 2 StR 595/89
    Daß vorliegend in erster Linie das Vorliegen einer 'schweren anderen seelischen Abartigkeit' im Sinne der §§ 20, 21 StGB zu beurteilen ist, führt nicht zwingend dazu, einen psychologischen Sachverständigen beizuziehen, da auch psychologische Kenntnis zum fachlichen Rüstzeug des Psychiaters gehören (BGH Urteil vom 18.8.1975 1 StR 633/75).
  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94

    Verhandlungsunfähigkeit im Revisionsverfahren (spezifische Auslegung;

    Für die strafrechtliche Verhandlungsfähigkeit genügt es grundsätzlich, daß der Angeklagte die Fähigkeit hat, in und außerhalb der Verhandlung seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen, Prozeßerklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen (BGH MDR 1958, 144; Urteil vom 18. April 1990 - 2 StR 595/89 - insoweit in NStZ 1990, 400 nicht abgedruckt; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. Einleitung Rdn. 97).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97

    Absehen vom Hören eines Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Dagegen bedarf es zur Beurteilung nicht-krankhafter Zustände und ihrer Auswirkung auf die Glaubwürdigkeit nicht auch grundsätzlich der Hinzuziehung eines Psychologen, denn für die Beurteilung der damit zuammenhängenden Fragen besitzt im Regelfall auch der Psychiater die nötige Sachkunde (vgl. BGHSt 23, 8, 12; zur Beurteilung der Schuldfähigkeit BGHSt 34, 355, 358; BGH NStZ 1990, 400, 401).
  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem

    Denn im Regelfall besitzt auch der Psychiater die hierfür erforderliche Sachkunde (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 1990 - 2 StR 595/89 - NStZ 1990, 400 ).
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