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   BGH, 22.04.1964 - 2 StR 66/64   

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https://dejure.org/1964,3436
BGH, 22.04.1964 - 2 StR 66/64 (https://dejure.org/1964,3436)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1964 - 2 StR 66/64 (https://dejure.org/1964,3436)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1964 - 2 StR 66/64 (https://dejure.org/1964,3436)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.09.1998 - 1 StR 420/98

    Eingehende Begründung einer Beweiswürdigung

    d) Unbeschadet der Frage, ob die Ausführungen der Revision zu den Verfahrensrügen den Anforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechen, verletzt das Gericht seine Aufklärungspflicht, wenn es anstelle von Beweisbehauptungen, die ein klares Ergebnis zumindest möglich erscheinen lassen (hier z.B. die Vernehmung eines Kursleiters des Roten Kreuzes dazu, ob der Angeklagte eine Unterrichtsstunde für längere Zeit verlassen hat), die Richtigkeit des Anklagevorwurfs ausschließende Beweisbehauptungen des Angeklagten gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (letzte Alternative) als wahr unterstellt (BGH, Urteil vom 22. April 1964 - 2 StR 66/64; BGH bei Holtz MDR 1980, 456; Alsberg/Nüse/ Meyer 5. Aufl. S. 666; im Ergebnis ebenso Schlüchter, Wahrunterstellung und Aufklärungspflicht 1992 S. 29; für den vergleichbaren Fall der Annahme der Unwiderleglichkeit einer nicht in die Form eines Beweisantrages gekleideten Einlassung des Angeklagten ebenso BGHSt 13, 326).
  • BGH, 02.12.1980 - 1 StR 156/80

    Durch rechtsfehlerhafte Wahrunterstellung verwirklichte Verletzung der

    Die Staatsanwaltschaft ist durch die Ablehnung eines Beweisantrages der Angeklagten mit Wahrunterstellung, die nach Ansicht der Anklagebehörde einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht enthält, beschwert (BGH, Urteil vom 22. April 1964 - 2 StR 66/64).
  • BGH, 11.04.1973 - 3 StR 12/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter gewerbsmäßiger Hehlerei - Rechtmäßigkeit der

    Der Geltendmachung dieser Rüge steht die Bestimmung des § 339 StPO nicht entgegen, weil die in § 244 Abs. 2 StPO festgelegte Pflicht zur Wahrheitserforschung nicht zu den Rechtsnormen gehört, die lediglich zugunsten des Angeklagten gegeben sind (vgl. auch BGH, Urt. vom 22. April 1964 - 2 StR 66/64).
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