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   BGH, 11.06.1975 - 2 StR 88/75   

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https://dejure.org/1975,1245
BGH, 11.06.1975 - 2 StR 88/75 (https://dejure.org/1975,1245)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1975 - 2 StR 88/75 (https://dejure.org/1975,1245)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1975 - 2 StR 88/75 (https://dejure.org/1975,1245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Urkundenfälschung - Gebrauch gefälschter Pässe - Verbot der Doppelbestrafung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 11.06.1975 - 2 StR 88/75
    Diese Begehungsform umfaßt jede eigensüchtige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 25, 290 f).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 11.06.1975 - 2 StR 88/75
    Der für die Annahme einer fortgesetzten Handlung erforderliche Gesamtvorsatz kann noch vor Beendigung des ersten Teilstücks der Handlungsreihe gefaßt werden (BGHSt 19, 323 f).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BGH, 11.06.1975 - 2 StR 88/75
    Für die neue Hauptverhandlung wird vorsorglich darauf hingewiesen, daß Art. 27 des deutsch-italienischen Auslieferungsvertrages vom 12. Juni 1942 (RGBl 1943 II S. 73) eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Zuführung eines in Italien inhaftierten Zeugen in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland darstellt (vgl. BVerfGE 29, 183, 195 f).
  • BGH, 17.01.2003 - 2 StR 443/02

    Letztes Wort des Angeklagten (Erwiderung des Verteidigers eines Mitangeklagten;

    Das gilt zwar nach der Natur der Sache nicht im Verhältnis zu den Mitangeklagten, wobei aber bedeutsame Ausführungen eines Mitangeklagten in dessen letzten Wort unter Umständen eine prozessuale Pflicht des Gerichts zur Wiedereröffnung der Verhandlung herbeiführen können (vgl. hierzu u.a. Senatsurteil vom 11. Juni 1975 - 2 StR 88/75).
  • BGH, 20.12.1978 - 2 StR 191/78

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie wegen falscher

    Zutreffend ist von der Strafkammer schon in dem bloßen Verhandeln des Angeklagten mit der Zeugin St. über den Verkauf von etwa 29 g Heroin ein Handeltreiben gesehen worden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1975 - 2 StR 88/75 -).
  • BGH, 22.01.1981 - 1 StR 728/80

    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Der Tatbestand ist nicht erst mit dem Abschluß eines schuldrechtlichen Vertrages erfüllt; es genügen bereits Verhandlungen, die nach Absicht des Täters zum Vertragsschluß führen sollen (BGH, Urteil vom 11. Juni 1975 - 2 StR 88/75).
  • BGH, 26.01.1978 - 3 StR 537/77

    Bestehen eines eigenen Unrechtsgehalts des Besitzes von Betäubungsmitteln

    Deshalb ist nicht erst der Abschluß des schuldrechtlichen Vertrages vollendetes Handeltreiben, sondern bereits das Verhandeln, das nach der Absicht des Täters - mit dem Ziel der späteren Weiterveräußerung - zum Vertragsschluß führen soll (BGH, Urteil vom 11. Juni 1975 - 2 StR 88/75 -).
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