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   LG Zweibrücken, 23.08.2023 - 2 StVK 241/23 Vollz   

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https://dejure.org/2023,23343
LG Zweibrücken, 23.08.2023 - 2 StVK 241/23 Vollz (https://dejure.org/2023,23343)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.08.2023 - 2 StVK 241/23 Vollz (https://dejure.org/2023,23343)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. August 2023 - 2 StVK 241/23 Vollz (https://dejure.org/2023,23343)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Strafvollzug, Widerruf von Lockerungen, Disziplinarmaßnahmen, Ermessensentscheidung, Begründung der Entscheidung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vollstreckung: Widerruf von Vollzugslockerungen - Begründung der Ermessensentscheidung

 
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  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11

    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher;

    Auszug aus LG Zweibrücken, 23.08.2023 - 2 StVK 241/23
    Bei gewichtigen Grundrechtseingriffen kommt ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage auch bei einer Erledigung vor Antragstellung in Betracht, wenn der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz nach dem typischen Verfahrensablauf kaum erlangen kann, etwa weil die Vollzugsbehörde, ohne damit ein vorausgegangenes Unrecht einzuräumen, die Erledigung vor einer gerichtlichen Kontrolle selbst herbeigeführt hat (BVerfG BeckRS 2021, 2068; BVerfG NJW 2013, 1943 mwN; vgl auch BVerfG bei Roth NStZ 2014, 624 (631); zum Rechtsschutzinteresse bei Zwangsbehandlungen vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2017, 125).
  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus LG Zweibrücken, 23.08.2023 - 2 StVK 241/23
    Das Feststellungsinteresse als Voraussetzung für die Überprüfung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme besteht bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen, bei drohender Wiederholungsgefahr, bei fortbestehender Beeinträchtigung des Antragstellers, aus Gründen seiner Rehabilitierung oder zur Geltendmachung von Amtshaftungs- und Schadensersatzprozessen, die nicht von vornherein aussichtslos sind (BVerwG NJW 1980, 2426; OLG Saarbrücken ZfStrVo 1983, 60; OLG Hamm ZfStrVo 1982, 186; KG StV 1987, 541; Calliess/Müller-Dietz Rn. 13; LNNV/Bachmann Abschn. P Rn. 81 mwN; BeckOK Strafvollzug, a.a.O. Rn. 16.).
  • BVerfG, 26.01.2021 - 2 BvR 676/20

    Vollzug der Sicherungsverwahrung (Änderung der Aufschlusszeiten; Recht auf

    Auszug aus LG Zweibrücken, 23.08.2023 - 2 StVK 241/23
    Bei gewichtigen Grundrechtseingriffen kommt ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage auch bei einer Erledigung vor Antragstellung in Betracht, wenn der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz nach dem typischen Verfahrensablauf kaum erlangen kann, etwa weil die Vollzugsbehörde, ohne damit ein vorausgegangenes Unrecht einzuräumen, die Erledigung vor einer gerichtlichen Kontrolle selbst herbeigeführt hat (BVerfG BeckRS 2021, 2068; BVerfG NJW 2013, 1943 mwN; vgl auch BVerfG bei Roth NStZ 2014, 624 (631); zum Rechtsschutzinteresse bei Zwangsbehandlungen vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2017, 125).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2017 - 2 Ws 36/17

    Maßregelvollzug: Rechtsschutz gegen eine gerichtlich angeordnete Zwangsbehandlung

    Auszug aus LG Zweibrücken, 23.08.2023 - 2 StVK 241/23
    Bei gewichtigen Grundrechtseingriffen kommt ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage auch bei einer Erledigung vor Antragstellung in Betracht, wenn der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz nach dem typischen Verfahrensablauf kaum erlangen kann, etwa weil die Vollzugsbehörde, ohne damit ein vorausgegangenes Unrecht einzuräumen, die Erledigung vor einer gerichtlichen Kontrolle selbst herbeigeführt hat (BVerfG BeckRS 2021, 2068; BVerfG NJW 2013, 1943 mwN; vgl auch BVerfG bei Roth NStZ 2014, 624 (631); zum Rechtsschutzinteresse bei Zwangsbehandlungen vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2017, 125).
  • KG, 27.06.2019 - 5 Ws 61/19

    Indizwirkung der Ersatzzustellung für das Wohnen unter der Zustellungsanschrift

    Auszug aus LG Zweibrücken, 23.08.2023 - 2 StVK 241/23
    Genügt die Begründung den Anforderungen nicht, kann sie weder durch ergänzenden Vortrag der Vollzugsbehörde im gerichtlichen Verfahren, noch durch eigene Ermittlungen der Strafvollstreckungskammer ersetzt werden (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.05.2017 -1 Ws 235/16 Vollz, Rn. 17; KG, Beschluss vom 27.02.2014 - 2 Ws 55/14 Vollz, Rn. 25; OLG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2020 - 5 Ws 61/19 Vollz, Ls. 2).
  • KG, 27.02.2014 - 2 Ws 55/14

    Widerruf von Maßnahmen im Vollzug der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus LG Zweibrücken, 23.08.2023 - 2 StVK 241/23
    Genügt die Begründung den Anforderungen nicht, kann sie weder durch ergänzenden Vortrag der Vollzugsbehörde im gerichtlichen Verfahren, noch durch eigene Ermittlungen der Strafvollstreckungskammer ersetzt werden (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.05.2017 -1 Ws 235/16 Vollz, Rn. 17; KG, Beschluss vom 27.02.2014 - 2 Ws 55/14 Vollz, Rn. 25; OLG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2020 - 5 Ws 61/19 Vollz, Ls. 2).
  • OLG Hamm, 05.11.1981 - 7 Vollz (Ws) 166/81
    Auszug aus LG Zweibrücken, 23.08.2023 - 2 StVK 241/23
    Das Feststellungsinteresse als Voraussetzung für die Überprüfung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme besteht bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen, bei drohender Wiederholungsgefahr, bei fortbestehender Beeinträchtigung des Antragstellers, aus Gründen seiner Rehabilitierung oder zur Geltendmachung von Amtshaftungs- und Schadensersatzprozessen, die nicht von vornherein aussichtslos sind (BVerwG NJW 1980, 2426; OLG Saarbrücken ZfStrVo 1983, 60; OLG Hamm ZfStrVo 1982, 186; KG StV 1987, 541; Calliess/Müller-Dietz Rn. 13; LNNV/Bachmann Abschn. P Rn. 81 mwN; BeckOK Strafvollzug, a.a.O. Rn. 16.).
  • KG, 02.09.2019 - 2 Ws 140/19

    Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Notebook; Zulässigkeit eines

    Auszug aus LG Zweibrücken, 23.08.2023 - 2 StVK 241/23
    IÜ kann der Antragsteller Rechtsschutz unter Umständen lediglich durch einen - im StVollzG nicht normierten, aber allgemein anerkannten - allgemeinen Feststellungsantrag erlangen; ein solcher Antrag ist gegenüber Anfechtungsoder Verpflichtungsantrag allerdings subsidiär (vgl. OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2004, 29; KG BeckRS 2019, 22083; BeckOK Strafvollzug, a.a.O. Rn. 15).
  • KG, 08.12.1986 - 5 Ws 401/86
    Auszug aus LG Zweibrücken, 23.08.2023 - 2 StVK 241/23
    Das Feststellungsinteresse als Voraussetzung für die Überprüfung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme besteht bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen, bei drohender Wiederholungsgefahr, bei fortbestehender Beeinträchtigung des Antragstellers, aus Gründen seiner Rehabilitierung oder zur Geltendmachung von Amtshaftungs- und Schadensersatzprozessen, die nicht von vornherein aussichtslos sind (BVerwG NJW 1980, 2426; OLG Saarbrücken ZfStrVo 1983, 60; OLG Hamm ZfStrVo 1982, 186; KG StV 1987, 541; Calliess/Müller-Dietz Rn. 13; LNNV/Bachmann Abschn. P Rn. 81 mwN; BeckOK Strafvollzug, a.a.O. Rn. 16.).
  • OLG Saarbrücken, 13.09.1982 - 1 Ws 252/82
    Auszug aus LG Zweibrücken, 23.08.2023 - 2 StVK 241/23
    Das Feststellungsinteresse als Voraussetzung für die Überprüfung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme besteht bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen, bei drohender Wiederholungsgefahr, bei fortbestehender Beeinträchtigung des Antragstellers, aus Gründen seiner Rehabilitierung oder zur Geltendmachung von Amtshaftungs- und Schadensersatzprozessen, die nicht von vornherein aussichtslos sind (BVerwG NJW 1980, 2426; OLG Saarbrücken ZfStrVo 1983, 60; OLG Hamm ZfStrVo 1982, 186; KG StV 1987, 541; Calliess/Müller-Dietz Rn. 13; LNNV/Bachmann Abschn. P Rn. 81 mwN; BeckOK Strafvollzug, a.a.O. Rn. 16.).
  • OLG Zweibrücken, 12.05.2017 - 1 Ws 235/16
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