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LG Halle, 18.12.2007 - 2 T 323/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses und Glaubhaftmachung der Forderung und des Eröffnungsgrundes
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 24.07.2007 - 59 IN 659/06
- LG Halle, 18.12.2007 - 2 T 323/07
- BGH, 17.09.2009 - IX ZB 26/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 08.07.1969 - II R 108/66
Einstellung des Verfahrens - Einwilligung des Beklagten - Rücknahme der Klage - …
Auszug aus LG Halle, 18.12.2007 - 2 T 323/07
Eine Einspruchsrücknahme ist als Einspruchshandlung grundsätzlich bedingungsfeindlich und unwiderruflich und kann auch nicht in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen angefochten werden ( BFH, Urteil vom 08.07.1969 - II R 108/66 ; BFHE 96, 552). - BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines …
Auszug aus LG Halle, 18.12.2007 - 2 T 323/07
Soll jedoch der Eröffnungsgrund - wie hier - maßgeblich aus Forderungen des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und sind dessen Forderungen bestritten, müssen diese für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (Beschlüsse des BGH vom 05.02.2004 - IX ZB 29/03 - vom 13.06.2006 - IX ZB 215/05 - vom 29.03.2007 - IX ZB 141/06 -). - BGH, 29.03.2007 - IX ZB 141/06
Überprüfung der vom Schuldner erhobenen Verjährungseinrede im …
Auszug aus LG Halle, 18.12.2007 - 2 T 323/07
Soll jedoch der Eröffnungsgrund - wie hier - maßgeblich aus Forderungen des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und sind dessen Forderungen bestritten, müssen diese für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (Beschlüsse des BGH vom 05.02.2004 - IX ZB 29/03 - vom 13.06.2006 - IX ZB 215/05 - vom 29.03.2007 - IX ZB 141/06 -). - AG Halle/Saale, 24.07.2007 - 59 IN 659/06
Zurückweisung eines Insolvenzantrages aufgrund Diskrepanz zwischen dem …
Auszug aus LG Halle, 18.12.2007 - 2 T 323/07
Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 24. Juli 2007 (59 IN 659/06) aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - zurückverwiesen.