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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.1997 - 2 Ta 14/97   

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https://dejure.org/1997,11802
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.1997 - 2 Ta 14/97 (https://dejure.org/1997,11802)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03.04.1997 - 2 Ta 14/97 (https://dejure.org/1997,11802)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03. April 1997 - 2 Ta 14/97 (https://dejure.org/1997,11802)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Streitwertes bei Streit um Inhalt von Mitbestimmungsrechten im Zusammenhang mit der Einführung neuer Dienstpläne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2000 - 1 Ta 67/00

    Streitwert bei Untersagungsverfügung gegen den Arbeitgeber wegen

    Es entsprach schon der Rechtsprechung der bis 1999 für Streitwertbeschwerden allein zuständigen 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, dass es sich bei dem in § 8 Abs. 2 S. 2 BRAGO genannten Betrag lediglich um einen Hilfs- und nicht um einen Regelwert handelt (insb. Beschluss vom 3.4.1997, 2 TA 14/97, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 32).

    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Bedeutung der Sache zu ermessen ist in Bezug auf die vom Gericht zu treffende Entscheidung, durchaus auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen derselben (vgl. LAG MV vom 3.4.1997, a. a. O.; Schneider/Herget, Rn. 3411 ff.).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2000 - 1 Ta 67/00

    Festsetzung eines Gegenstandswertes ; Qualifizierung einer Streitigkeit als nicht

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  • LAG Düsseldorf, 27.09.2005 - 17 Ta 538/05

    Streitwert für Beschlussverfahren um Aufhebung einer Versetzung -

    Ein Streit über eine solche Schichtenregelung ist mit Rücksicht auf die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung des Streitverfahrens für den Arbeitgeber mit dem mehrfachen Ausgangswert des § 23 Abs. 3 RVG zu bewerten, nach Auffassung der Beschwerdekammer im Anschluss an den Beschluss des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 03.04.1997 2 Ta 14/97 LAGE § 8 BRAGO Nr. 32 mit mindestens dem fünffachen Ausgangswert = 20.000,00 EUR.
  • LAG Köln, 05.03.2015 - 12 Ta 410/14

    Streitwert der anwaltlichen Tätigkeit bei einem Antrag des Betriebsrats auf

    Denn das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat bei besonders hartnäckigen Verstöße auch schon Gegenstandswerte in Höhe des fünffachen Auffangwertes festgesetzt (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.1997, 2 Ta 14/97, LAGE § 8 BRAGO Nr. 32).
  • LAG Thüringen, 27.07.1999 - 8 Ta 68/99

    Streitwert: Anwaltsgebühren für betriebsverfassungsrechtliches Beschlussverfahren

    In diesem Rahmen können auch durchaus die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verfahrens auf die betroffenen Arbeitnehmer oder auf den Arbeitgeber berücksichtigt werden (so zu Recht LAG Köln Beschluss vom 30.09.1997 - 5 Ta 196/97 - LAGE § 8 BRAGO Entsch. 36; LAG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 03.04.1997 - 2 TA 14/97 - LAGE a.a.O. Entscheidung 32; LAG Bremen Beschluss vom 15.02.1990 - 2 Ta 85/89 - LAGE a.a.O. Entscheidung 14) wie auch der Umstand, wie viele Arbeitnehmer von ihm betroffen sind.
  • LAG Thüringen, 27.07.1999 - 8 Ta 82/99

    Streitwert: Betriebsverfassungsrechtliches Beschlussverfahren

    In diesem Rahmen können auch durchaus die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verfahrens auf die betroffenen Arbeitnehmer oder auf den Arbeitgeber berücksichtigt werden (so zu Recht LAG Köln Beschluss vom 30.09.1997 - 5 Ta 196/97 - LAGE § 8 BRAGO Entsch. 36; LAG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 03.04.1997 - 2 TA 14/97 - LAGE a.a.O. Entscheidung 32; LAG Bremen Beschluss vom 15.02.1990 - 2 Ta 85/89 - LAGE a.a.O. Entscheidung 14) wie auch der Umstand, wie viele Arbeitnehmer von ihm betroffen sind.
  • LAG Thüringen, 28.07.1999 - 8 Ta 62/99

    Streitwert: Unterlassungsantrag des Betriebsrats

    In diesem Rahmen können auch durchaus die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verfahrens auf die betroffenen Arbeitnehmer oder auf den Arbeitgeber berücksichtigt werden (so zu Recht LAG Köln Beschluss vom 30.09.1997 - 5 Ta 196/97 - LAGE § 8 BRAGO Entsch. 36; LAG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 03.04.1997 - 2 TA 14/97 - LAGE a.a.O. Entscheidung 32; LAG Bremen Beschluss vom 15.02.1990 - 2 Ta 85/89 - LAGE a.a.O. Entscheidung 14) wie auch der Umstand, wie viele Arbeitnehmer von ihm betroffen sind.
  • LAG Hamburg, 06.01.1999 - 4 Ta 9/98

    Gegenstandswert bei Unterlassungsverfügung; Regelwert; Anhaltspunkte für

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