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   LAG Bremen, 29.07.2009 - 2 TaBV 5/09   

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LAG Bremen, 29.07.2009 - 2 TaBV 5/09 (https://dejure.org/2009,22760)
LAG Bremen, Entscheidung vom 29.07.2009 - 2 TaBV 5/09 (https://dejure.org/2009,22760)
LAG Bremen, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 2 TaBV 5/09 (https://dejure.org/2009,22760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Informationspflichten der Arbeitgeberin bei personeller Maßnahme; unbegründeter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur befristeten Einstellung im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung bei unzureichender Unterrichtung des Betriebsrats über Auswirkungen der Maßnahme auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationspflichten der Arbeitgeberin bei personeller Maßnahme; unbegründeter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur befristeten Einstellung im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung bei unzureichender Unterrichtung des Betriebsrats über Auswirkungen der Maßnahme auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 84/87

    Rechtswirksamkeit von qualitativen Besetzungsregelungen

    Auszug aus LAG Bremen, 29.07.2009 - 2 TaBV 5/09
    Ihre Regelung im Individualvertrag wäre zwar nicht im naturwissenschaftlichen Sinne unmöglich, sie würde aber wegen "evident sachlogischer Unzweckmäßigkeit ausscheiden", weil eine einheitliche Regelung auf betrieblicher Ebene unerlässlich ist (BAG, Beschluss vom 17. Juli 1997 - Az. 1 ABR 3/97 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG Betriebsnormen; BAG, Beschluss vom 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - AP Nr. 57 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP Nr. 46 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP Nr. 1 zu § 3 TVG Betriebsnormen).

    So hat das BAG etwa in seiner Entscheidung vom 26. April 1990 (- 1 ABR 84/87 - BAGE 64, 368 = AP Nr. 57 zu Art. 9 GG ) die Besetzungsregeln in den Tarifverträgen der Druckindustrie als Betriebsnormen angesehen.

  • BAG, 27.04.1988 - 7 AZR 593/87

    Befristung des Arbeitsvertrags nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

    Auszug aus LAG Bremen, 29.07.2009 - 2 TaBV 5/09
    Ihre Regelung im Individualvertrag wäre zwar nicht im naturwissenschaftlichen Sinne unmöglich, sie würde aber wegen "evident sachlogischer Unzweckmäßigkeit ausscheiden", weil eine einheitliche Regelung auf betrieblicher Ebene unerlässlich ist (BAG, Beschluss vom 17. Juli 1997 - Az. 1 ABR 3/97 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG Betriebsnormen; BAG, Beschluss vom 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - AP Nr. 57 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP Nr. 46 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP Nr. 1 zu § 3 TVG Betriebsnormen).

    Als Betriebsnormen in Betracht gezogen werden etwa neben Skalen für die Beschäftigung einer bestimmten Höchstzahl von Lehrlingen oder sonstigen Arbeitnehmergruppen auch Regelungen, die sich insofern auf die Zusammensetzung der Belegschaft beziehen, als sie das quotenmäßige Verhältnis von befristet und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern festlegen (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG, Beschl. vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Auszug aus LAG Bremen, 29.07.2009 - 2 TaBV 5/09
    Diese Rechtsfolge kann nur eintreten, wenn zuvor der Arbeitgeber den Betriebsrat ordnungsgemäß unterrichtet hat (BAG, Beschluss vom 28.01.1986 - Az. 1 ABR 10/84 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 3/97

    Betriebsnorm und tarifliche Arbeitszeitverkürzung

    Auszug aus LAG Bremen, 29.07.2009 - 2 TaBV 5/09
    Ihre Regelung im Individualvertrag wäre zwar nicht im naturwissenschaftlichen Sinne unmöglich, sie würde aber wegen "evident sachlogischer Unzweckmäßigkeit ausscheiden", weil eine einheitliche Regelung auf betrieblicher Ebene unerlässlich ist (BAG, Beschluss vom 17. Juli 1997 - Az. 1 ABR 3/97 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG Betriebsnormen; BAG, Beschluss vom 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - AP Nr. 57 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP Nr. 46 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP Nr. 1 zu § 3 TVG Betriebsnormen).
  • BAG, 09.07.1996 - 1 ABR 55/95

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung zu untertariflichen Bedingungen

    Auszug aus LAG Bremen, 29.07.2009 - 2 TaBV 5/09
    Als Betriebsnormen in Betracht gezogen werden etwa neben Skalen für die Beschäftigung einer bestimmten Höchstzahl von Lehrlingen oder sonstigen Arbeitnehmergruppen auch Regelungen, die sich insofern auf die Zusammensetzung der Belegschaft beziehen, als sie das quotenmäßige Verhältnis von befristet und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern festlegen (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG, Beschl. vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 486/86

    Vorruhestand in Chemieindustrie

    Auszug aus LAG Bremen, 29.07.2009 - 2 TaBV 5/09
    Ihre Regelung im Individualvertrag wäre zwar nicht im naturwissenschaftlichen Sinne unmöglich, sie würde aber wegen "evident sachlogischer Unzweckmäßigkeit ausscheiden", weil eine einheitliche Regelung auf betrieblicher Ebene unerlässlich ist (BAG, Beschluss vom 17. Juli 1997 - Az. 1 ABR 3/97 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG Betriebsnormen; BAG, Beschluss vom 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - AP Nr. 57 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP Nr. 46 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP Nr. 1 zu § 3 TVG Betriebsnormen).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99

    Beschäftigungssicherungstarifvertrag: Betriebsnorm

    Auszug aus LAG Bremen, 29.07.2009 - 2 TaBV 5/09
    Notwendig ist aber für die rechtliche Qualifizierung einer tarifvertraglichen Regelung, dass die Regelung nicht nur schuldrechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers enthält sondern normative, gilt für alle oder bestimmte Arbeitsverhältnisse gelten (BAG, Urteil vom 01.08.2001 - Az. 4 AZR 388/99 - AP Nr. 5 zu § 3 Betriebsnormen).
  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 676/94

    Schließung der Geschäftsstellen am Silvestertag

    Auszug aus LAG Bremen, 29.07.2009 - 2 TaBV 5/09
    Ihre Regelung im Individualvertrag wäre zwar nicht im naturwissenschaftlichen Sinne unmöglich, sie würde aber wegen "evident sachlogischer Unzweckmäßigkeit ausscheiden", weil eine einheitliche Regelung auf betrieblicher Ebene unerlässlich ist (BAG, Beschluss vom 17. Juli 1997 - Az. 1 ABR 3/97 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG Betriebsnormen; BAG, Beschluss vom 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - AP Nr. 57 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP Nr. 46 zu Art. 9 GG ; BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP Nr. 1 zu § 3 TVG Betriebsnormen).
  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 29. Juli 2009 - 2 TaBV 5/09 - aufgehoben.
  • LAG Bremen, 11.03.2010 - 3 TaBV 24/09

    Betriebsverfassungsrechtliche Pflichten des Arbeitgebers bei Einsatz von

    Dies habe das Landesarbeitsgericht Bremen in seinem Beschluss vom 30.07.2009 (Az.: 2 TaBV 5/09) in einem gleichgelagerten Fall entschieden.
  • LAG Bremen, 26.05.2010 - 2 TaBV 5/10

    Betriebsverfassungsrechtliche Pflichten des Arbeitgebers bei Einsatz von

    Der vorliegende Sachverhalt ist weit gehend identisch mit dem "Cook and Chill-Fällen", die bislang vom Landesarbeitsgericht Bremen überwiegend zu Gunsten des Betriebsrates entschieden worden sind (vgl. LAG Bremen, Beschlüsse vom 11.03.2010 - Az.: 3 TaBV 24/09, vom 17.11.2009 - Az.: 1 TaBV 7/09, vom 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09, vom 29.07.2009 - 2 TaBV 5/09, vom 04.11.2009 - 2 TaBV 15/9).
  • LAG Bremen, 04.11.2009 - 2 TaBV 15/09

    Informationspflichten der Arbeitgeberin bei personellen Maßnahmen; unbegründeter

    Der vorliegende Sachverhalt ist bis auf betroffene Person des Herrn M. identisch mit dem Sachverhalt, der von der Kammer am 30.07.2009 unter dem Az. 2 TaBV 5/09 entschieden worden ist.
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