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   OLG Düsseldorf, 31.05.2007 - I-2 U 151/02   

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OLG Düsseldorf, 31.05.2007 - I-2 U 151/02 (https://dejure.org/2007,24168)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.05.2007 - I-2 U 151/02 (https://dejure.org/2007,24168)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - I-2 U 151/02 (https://dejure.org/2007,24168)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.06.1976 - X ZR 44/74

    Rechtsfolgen unberechtigter Verwarnung eines angeblichen Verletzers durch einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2007 - 2 U 151/02
    Was die Sorgfaltsanforderungen angeht, die an denjenigen zu stellen sind, der aus einem ihm erteilten Schutzrecht vorgeht, hat der Bundesgerichthof jedoch in der Entscheidung "maschenfester Strumpf" (GRUR 1974, 290 ff) für ein Gebrauchsmuster und damit für ein auf seine materiellen Schutzvoraussetzungen ungeprüftes Schutzrecht und in der Entscheidung "Spritzgießmaschine" (GRUR 1976, 715 ff) für ein Patent und damit für ein auf seine materiellen Schutzvoraussetzungen geprüftes Schutzrecht Grundsätze aufgestellt, von denen er in der das Urteil des Senats aufhebenden Entscheidung nicht abgerückt ist, so dass davon auszugehen ist, dass diese Grundsätze weiterhin Gültigkeit haben.

    Eine bessere Urteilsfähigkeit als die der Erteilungsbehörde und der ersten Instanz im Nichtigkeitsverfahren zusammen kann von ihr nicht verlangt und insbesondere kann ihr das Fehlen solcher Fähigkeiten nicht als Verschulden angerechnet werden (BGH GRUR 1976, 715, 717 - Spritzgießmaschine).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2007 - 2 U 151/02
    Die Sorgfaltspflichten einen Markenrechtsinhabers würden im allgemeinen überspannt, wenn von ihm bei einer Verwarnung eine bessere Beurteilung der Rechtslage verlangt würde, als sie der Eintragungsbehörde möglich gewesen sei (vgl. GRUR 2006, 432, 433).
  • BGH, 26.06.2001 - X ZR 231/99

    Zur Sachverständigenhaftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2007 - 2 U 151/02
    Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist ein rechtswidriger, schuldhafter betriebsbezogener Eingriff, d. h. ein Eingriff, der sich nach seiner objektiven Stoßrichtung gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richtet und von dem unmittelbare Auswirkungen ausgehen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2001 - X ZR 231/99 sowie BGHZ 138, 311, 317).
  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2007 - 2 U 151/02
    Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist ein rechtswidriger, schuldhafter betriebsbezogener Eingriff, d. h. ein Eingriff, der sich nach seiner objektiven Stoßrichtung gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richtet und von dem unmittelbare Auswirkungen ausgehen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2001 - X ZR 231/99 sowie BGHZ 138, 311, 317).
  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 15/93

    Abnehmerverwarnung - Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2007 - 2 U 151/02
    Nach §§ 1 und/oder 3 UWG können Verwarnungen zu beanstanden und geeignet sein, einen Schadensersatzanspruch zu begründen, wenn sie wegen ihrer Form oder ihres Inhalts Mängel aufweisen, wenn sie zum Beispiel den Inhalt des Patents nicht hinreichend genau erkennen lassen oder die als patentverletzend angesehenen Vorrichtungen oder dergleichen nicht genau genug bezeichnen und daher - insbesondere , soweit sie sich nicht an den Hersteller oder Zulieferer , sondern an die (potentiellen) Abnehmer solcher Gegenstände richten - wegen ihrer Pauschalität geeignet sind, die Verwarnten zu verunsichern und sie so zu veranlassen, ohne nähere Prüfung der Rechtslage davon abzusehen, die als patentverletzend beanstandeten Gegenstände herzustellen und zu vertreiben bzw. Gegenstände der in Rede stehenden Art bei anderen als dem Patentinhaber zu beziehen (vgl. BGH GRUR 1995, 424 ff - Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 13.10.1981 - VI ZR 162/80

    Beschwer bei unbeziffertem Leistungsantrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2007 - 2 U 151/02
    Zwar gehört bei Klage auf Leistung einer Geldzahlung zur Bestimmtheit im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. ZPO grundsätzlich die Angabe des begehrten Betrages , doch läßt der Bundesgerichtshof Ausnahmen zu, wenn die Bestimmung des Betrages von einer gerichtlichen Schätzung nach § 287 ZPO oder vom billigen Ermessen abhängig ist, und zwar auch außerhalb der Zuerkennung von Schmerzensgeldansprüchen, wenn der Kläger die Rechnungs- und Schätzungsgrundlagen umfassend darlegt und die Größenordnung seiner Vorstellungen, z. B. in Form eines Mindestbetrages - wie es hier geschehen ist - angibt (vgl. z. B. BGH NJW 1982, 340 und Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 253 Rdn. 14 m. w. N).
  • BGH, 11.12.1973 - X ZR 14/70

    Verschulden des Verwarners

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2007 - 2 U 151/02
    Was die Sorgfaltsanforderungen angeht, die an denjenigen zu stellen sind, der aus einem ihm erteilten Schutzrecht vorgeht, hat der Bundesgerichthof jedoch in der Entscheidung "maschenfester Strumpf" (GRUR 1974, 290 ff) für ein Gebrauchsmuster und damit für ein auf seine materiellen Schutzvoraussetzungen ungeprüftes Schutzrecht und in der Entscheidung "Spritzgießmaschine" (GRUR 1976, 715 ff) für ein Patent und damit für ein auf seine materiellen Schutzvoraussetzungen geprüftes Schutzrecht Grundsätze aufgestellt, von denen er in der das Urteil des Senats aufhebenden Entscheidung nicht abgerückt ist, so dass davon auszugehen ist, dass diese Grundsätze weiterhin Gültigkeit haben.
  • BGH, 09.02.1994 - XII ARZ 1/94

    Zuständigkeit der Familiengerichte für Ansprüche auf Befreiung von Krankenkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2007 - 2 U 151/02
    Nicht zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören Dritte, in deren Rechtskreis sich der Arrest- bzw. Verfügungsvollzug gegen den Schuldner mittelbar schädigend ausgewirkt hat (BGH NJW 1994, 1416; Zöller , ZPO , 25. Aufl., § 945 Rdn. 13 a).
  • RG, 10.01.1919 - II 220/18

    Haftung des Patentinhabers bei öffentlichen Warnungen vor Patentverletzungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2007 - 2 U 151/02
    Soweit sie vom Rechtsbestand des Patentanspruches 2 des Streitpatents ausgehen, stellen sie sich als ein bloßes Werturteil und eine Meinungsäußerung dar, die nicht dem Tatbestand der beiden genannten Vorschriften unterfällt (vgl. RGZ 88, 437,439; 94, 271, 273; Benkard/Bruchhausen a a O vor §§ 9 - 14 Rdn. 15; Hesse, GRUR 1979, 438).
  • RG, 17.10.1916 - II 140/16

    Behauptung von Tatsachen.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2007 - 2 U 151/02
    Soweit sie vom Rechtsbestand des Patentanspruches 2 des Streitpatents ausgehen, stellen sie sich als ein bloßes Werturteil und eine Meinungsäußerung dar, die nicht dem Tatbestand der beiden genannten Vorschriften unterfällt (vgl. RGZ 88, 437,439; 94, 271, 273; Benkard/Bruchhausen a a O vor §§ 9 - 14 Rdn. 15; Hesse, GRUR 1979, 438).
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04

    Detektionseinrichtung II

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2003 - 2 U 135/02

    Zulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung

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   OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - I-2 U 151/02   

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https://dejure.org/2004,15650
OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - I-2 U 151/02 (https://dejure.org/2004,15650)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2004 - I-2 U 151/02 (https://dejure.org/2004,15650)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2004 - I-2 U 151/02 (https://dejure.org/2004,15650)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 151/02
    Ob es in einem bestimmten Fall objektiv an einer Patentverletzung fehlt, ist eine Frage , die nicht selten genug schwierig zu beantworten ist und die daher in einem Verletzungsrechtsstreit von den damit befassten Gerichten durchaus unterschiedlich beantwortet werden kann (vgl. zum Beispiel auf europäischer Ebene die Entscheidung "Spannschraube" des Bundesgerichtshofes/GRUR 1999, 909= Mitt. 1999, 304 und die dazu im Gegensatz stehende Rechtsprechung in der Schweiz), wobei auch ein letztinstanzliches Urteil noch nicht die unbedingte Gewähr dafür bietet, dass diese Frage objektiv wirklich zutreffend beantwortet worden ist, insbesondere wenn man bedenkt, dass es sich bei der im Nichtigkeitsverfahren stellenden Frage, ob eine "Erfindung" auf einer "erfinderischen Tätigkeit" beruht, um eine letztlich wertende Entscheidung handelt, wenn es auch im Interesse des Rechtsfriedens unumgänglich ist, eine letztinstanzliche Entscheidung als endgültig hinzunehmen.
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 151/02
    Eines Rückgriffs auf das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb als eines Auffangtatbestandes (so BGHZ 45, 296, 307) bedarf es insoweit nicht.
  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 15/93

    Abnehmerverwarnung - Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 151/02
    Nach §§ 1 und/oder 3 UWG können Verwarnungen zu beanstanden und geeignet sein, einen Schadensersatzanspruch zu begründen, wenn sie wegen ihrer Form oder ihres Inhalts Mängel aufweisen, wenn sie zum Beispiel den Inhalt des Patents nicht hinreichend genau erkennen lassen oder die als patentverletzend angesehenen Vorrichtungen oder dergleichen nicht genau genug bezeichnen und daher - insbesondere , soweit sie sich nicht an den Hersteller oder Zulieferer , sondern an die (potenziellen) Abnehmer solcher Gegenstände richten - wegen ihrer Pauschalität geeignet sind, die Verwarnten zu verunsichern und sie so zu veranlassen, ohne nähere Prüfung der Rechtslage davon abzusehen, die als patentverletzend beanstandeten Gegenstände herzustellen und zu vertreiben bzw. Gegenstände der in Rede stehenden Art bei anderen als dem Patentinhaber zu beziehen (vgl. BGH GRUR 1995, 424 ff - Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 151/02
    Dabei hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Kindernähmaschinen" (BGHZ 38, 200 ff = GRUR 1963, 255 ff) aus der These, dass eine unbegründete Schutzrechtsverwarnung ohne weiteres rechtswidrig sei, gefolgert, dass dies auch und erst recht gelte für eine unbegründete Schutzrechtsverletzungsklage.
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 220/97

    Erteilung einer Markenlizenz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 151/02
    Nach einer in der Rechtsprechung u. a. des Bundesgerichthofes (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 13. April 2000 - I ZR 220/97; vgl. u.a. auch BGH GRUR 1997, 741 - Chinaherde) und im Schrifttum (vgl. Benkard/Bruchausen, PatG, 9. Aufl. vor §§ 9 - 14 PatG Rdn. 16 -18: Busse/Keukenschrijver, PatG, 5. Aufl., § 139 Rdn. 247, Mes, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, § 139 PatG Rd. 49; Bernhardt/Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 4. Aufl., § 39 Nr. 2) vertretenen Ansicht können Schutzrechtsverwarnungen als rechtswidrige Eingriffe in den als sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten oder dessen Zulieferers schon dann zu beanstanden sein, wenn sie lediglich der Sache nach unberechtigt sind, wenn also mit der Herstellung, dem Vertrieb usw. der beanstandeten Gegenstände das Patent oder sonstige Schutzrechte des Verwarnenden nicht verletzt werden, und zwar auch dann, wenn dies nur deshalb der Fall ist, weil Jahre oder auch Jahrzehnte nach der Schutzrechtsgewährung und der Schutzrechtsverwarnung der Bundesgerichtshof die Entscheidung trifft, das Schutzrecht sei ganz oder teilweise nichtig.
  • BGH, 17.04.1997 - X ZR 2/96

    "Chinaherde"; Sorgfaltspflichten des aus einem Gebrauchsmuster vorgehenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 151/02
    Nach einer in der Rechtsprechung u. a. des Bundesgerichthofes (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 13. April 2000 - I ZR 220/97; vgl. u.a. auch BGH GRUR 1997, 741 - Chinaherde) und im Schrifttum (vgl. Benkard/Bruchausen, PatG, 9. Aufl. vor §§ 9 - 14 PatG Rdn. 16 -18: Busse/Keukenschrijver, PatG, 5. Aufl., § 139 Rdn. 247, Mes, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, § 139 PatG Rd. 49; Bernhardt/Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 4. Aufl., § 39 Nr. 2) vertretenen Ansicht können Schutzrechtsverwarnungen als rechtswidrige Eingriffe in den als sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten oder dessen Zulieferers schon dann zu beanstanden sein, wenn sie lediglich der Sache nach unberechtigt sind, wenn also mit der Herstellung, dem Vertrieb usw. der beanstandeten Gegenstände das Patent oder sonstige Schutzrechte des Verwarnenden nicht verletzt werden, und zwar auch dann, wenn dies nur deshalb der Fall ist, weil Jahre oder auch Jahrzehnte nach der Schutzrechtsgewährung und der Schutzrechtsverwarnung der Bundesgerichtshof die Entscheidung trifft, das Schutzrecht sei ganz oder teilweise nichtig.
  • BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78

    Oberarmschwimmringe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 151/02
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage im Urteil vom 10. Juli 1979 - Oberarmschwimmringe - (GRUR 1979, 869, 870 li. Sp. oben) ausdrücklich offen gelassen und nur eine Haftung beim rückwirkenden Wegfall einer bloß bekanntgemachten Patentanmeldung bejaht.
  • RG, 10.01.1919 - II 220/18

    Haftung des Patentinhabers bei öffentlichen Warnungen vor Patentverletzungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 151/02
    Soweit sie vom Rechtsbestand des Patentanspruches 2 des Streitpatents ausgehen, stellen sie sich als ein bloßes Werturteil und eine Meinungsäußerung dar, die nicht dem Tatbestand der beiden genannten Vorschriften unterfällt (vgl. RGZ 88, 437,439; 94, 271, 273; Benkard/Bruchhausen a a O vor §§ 9 - 14 Rdn. 15; Hesse, GRUR 1979, 438).
  • RG, 17.10.1916 - II 140/16

    Behauptung von Tatsachen.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 151/02
    Soweit sie vom Rechtsbestand des Patentanspruches 2 des Streitpatents ausgehen, stellen sie sich als ein bloßes Werturteil und eine Meinungsäußerung dar, die nicht dem Tatbestand der beiden genannten Vorschriften unterfällt (vgl. RGZ 88, 437,439; 94, 271, 273; Benkard/Bruchhausen a a O vor §§ 9 - 14 Rdn. 15; Hesse, GRUR 1979, 438).
  • BGH, 26.06.2001 - X ZR 231/99

    Zur Sachverständigenhaftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 2 U 151/02
    Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist ein rechtswidriger, schuldhafter betriebsbezogener Eingriff, d. h. ein Eingriff, der sich nach seiner objektiven Stoßrichtung gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richtet und von dem unmittelbare Auswirkungen ausgehen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2001 - X ZR 231/99 sowie BGHZ 138, 311, 317).
  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

  • BGH, 16.01.1990 - VI ZR 170/89

    Anrechnung einer Abfindung auf Verdienstausfallschaden

  • BGH, 13.10.1981 - VI ZR 162/80

    Beschwer bei unbeziffertem Leistungsantrag

  • BGH, 19.12.2002 - I ZR 160/00

    Begrenzte Preissenkung

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2003 - 2 U 135/02

    Zulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung

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