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   OLG Brandenburg, 10.02.1998 - 2 U 175/96   

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OLG Brandenburg, 10.02.1998 - 2 U 175/96 (https://dejure.org/1998,10732)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.1998 - 2 U 175/96 (https://dejure.org/1998,10732)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 2 U 175/96 (https://dejure.org/1998,10732)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Treuwidrigkeit des Verhaltens in Bezug auf einen Girovertrag; Eröffnung eines Fremdkontos oder eines Treuhandkontos; Ermittlung des Forderungsberechtigten; Charakteristika des Treuhandkontos; Fehlende Erkennbarkeit der Bindung; Vorliegen einer bereicherungsrechtlich ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 952
  • WM 1999, 267
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 120/02

    Rechte des Wohnungseigentümers in der Insolvenz des Verwalters

    Eine Aussonderungsbefugnis bezüglich eines Kontoguthabens kann nur dann entstanden sein, wenn es sich um ein ausschließlich zur Aufnahme von treuhänderisch gebundenen Fremdgeldern bestimmtes Konto handelt (BGH, Urt. v. 16. Dezember 1970 - VIII ZR 36/69, NJW 1971, 559, 560; v. 8. Februar 1996 - IX ZR 151/95, WM 1996, 662; OLG Brandenburg WM 1999, 267, 269; OLG Hamm WM 1999, 1111, 1112 f).
  • BGH, 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 3/20

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars wegen einer die Interessen der

    Denn ein Anderkonto, auf dem neben Fremdgeldern auch eigene Gelder verwaltet werden, verliert seine Eigenschaft als (offenes) Treuhandkonto und den damit verbundenen Schutz der Gläubiger (s. dazu bspw. BGH, Urteile vom 24. Juni 2003 - IX ZR 120/02, WM 2003, 1641 f und vom 10. Februar 2011 - IX ZR 49/10, BGHZ 188, 317, 320 ff Rn. 13 ff; Brandenburgisches OLG, WM 1999, 267, 269; Hadding/Häuser in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch 1, 5. Aufl., § 37 Rn. 39; Zuck aaO Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 01.02.2012 - 4 U 93/10

    Kaufpreisabwicklung über Rechtsanwaltsanderkonto; Auszahlungsanspruch aus

    b) Die dem Beklagten bereits vor Veranlassung des Transfers der 450.000,- EUR (zzgl. Zinsen) auf das Anderkonto des Beklagten - ausweislich der E-mail vom 09.07.2007 oder mit Schriftstück vom 10.09.2007 - erteilten Weisungen, eine Auszahlung u.a. an die Klägerin vorzunehmen, sind nicht mit der Einrichtung eines Fremdkontos bei einer Bank im Wege eines Vertrags zugunsten Dritter im Sinne der Ausführungen des 2. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts im Urteil vom 10.02.1998 (Az: 2 U 175/96; Rn. 58) vergleichbar.

    Ein treuwidriges Verhalten einer als Zahlstelle fungierenden Bank hat der 2. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 10.02.1998 - 2 U 175/96 - Rn. 70) darüber hinaus für möglich erachtet, wenn die Bank ihre Funktion in anderer Weise ausgenutzt hat - etwa Weisungen ihres Kunden nur vorgeschoben hat, um sich selbst Vorteile zu verschaffen.

  • OLG Köln, 18.04.2002 - 12 U 95/01

    Insolvenzrecht: Ersatzsonderungsanspruch des Gläubigers

    Ein Konto, welches nur teilweise treuhänderisch gebunden ist, gibt es nicht [BGH, Urteil v. 12.10.1987, II ZR 98/87, NJW 1988, 709 (710); Urteil v. 08.02.1996, IX ZR 151/95, NJW 1996, 1543; OLG Brandenburg, Urteil v. 10.02.1998, 2 U 175/96, ZIP 1998, 952 (954); Ganter in: MünchKomm/InsO, Bd. 1, 1. Aufl. 2001, § 47 Rn. 392 jeweils m.w.N.].

    Auch wäre bei einem nur teilweise treuhänderisch gebundenem Geschäftsgirokonto, das regelmäßig eine Kontokorrentvereinbarung enthält, die Einstellung in das Kontokorrent praktisch undurchführbar [so zutreffend OLG Brandenburg, Urteil v. 10.02.1998, 2 U 175/96, ZIP 1998, 952 (954)].

  • OLG Köln, 05.12.2001 - 13 U 38/01

    Haftung einer Bank auf Ersatz von Anlagebeträgen; Pflicht des Kreditinstituts zur

    Ein Konto, welches nur teilweise treuhänderisch gebunden ist, kann es daher nach allgemeiner Ansicht nicht geben (vgl. Nobbe, Bankrecht, Rz. 62; OLG Brandenburg, WM 1999, 267 m.w.Nachw.).
  • OLG Nürnberg, 13.11.2012 - 14 U 2259/11

    Abtretung von Ansprüchen des Käufers aus einer Weiterveräußerung an den Verkäufer

    Auch der von der Klägerin herangezogene Aufsatz von Köper in MDR 2005, 1141 ff. geht richtigerweise davon aus, dass bei der hier vorliegenden Konstellation des verlängerten Eigentumsvorbehalts das Risiko der Weiterleitung der Zahlung des Endkunden auf das Konto des Zedenten durch diesen an den Zessionar ebenso letzterer trägt wie auch das allgemeine Insolvenzrisiko des Zedenten und dass Ansprüche des Zessionars gegen die Bank ausscheiden, da diese nicht Leistungsempfängerin der Zahlung des Endkunden ist (vgl. Köper, a.a.O., S. 1141; BGHZ 72, 316 ff., Rn. 30 ff. nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.2.1998, Az. 2 U 175/96, Rn. 64 nach juris).
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