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   OLG Stuttgart, 02.11.1990 - 2 U 271/89   

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https://dejure.org/1990,10493
OLG Stuttgart, 02.11.1990 - 2 U 271/89 (https://dejure.org/1990,10493)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.11.1990 - 2 U 271/89 (https://dejure.org/1990,10493)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. November 1990 - 2 U 271/89 (https://dejure.org/1990,10493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Kontrolle von reinen Preisabsprachen i.R. von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Einstufung von Reparaturverträgen und Wartungsverträgen als Werkverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 252
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.06.1984 - X ZR 75/83

    Verbotene Preisnebenabrede

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.1990 - 2 U 271/89
    Dementsprechend hat der BGH auch eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Wartungsarbeiten an Datenverarbeitungsgeräten enthaltene Klausel "Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeiten" als Nebenabrede der Inhaltskontrolle unterstellt (BGH BB 1984, 1321 = NJW 1984, 2160 [BGH 05.06.1984 - X ZR 75/83] ).

    Reparatur- und Wartungsverträge werden deshalb in aller Regel auch als Werkverträge angesehen (vgl. Palandt-Thomas, BGB, 47. Aufl., Einf. vor § 631 Anm. 5 m. Rspr.-Bsp.; Wolf, AGBG, 2. Aufl. § 9, R 121; W 11; Soergel in MünchKomm., 2. Aufl., § 631 Rd. Nr. 8 für Reparatur vertrag; BGH BB 1984, 1321 = NJW 1984, 2160 [BGH 05.06.1984 - X ZR 75/83] für Wartungsvertrag).

    Der BGH hat sich bereits in seinem Urteil vom 05.06.84 (BGHZ 91, 316 - Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeiten) zu den Grenzen der Vereinbarkeit der Auslagenerstattung in allgemeinen Geschäftsbedingungen für Wartungsarbeiten geäußert.

  • BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 61/84

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Vereinbarungen über das Entgelt für den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.1990 - 2 U 271/89
    Eine Preisbezifferung setzt diese Vorschrift nicht voraus; es reicht, daß Einzelfaktoren der Berechnung festgelegt werden (vgl. hierzu BGH NJW 1985, 3013, 3014 [BGH 06.02.1985 - VIII ZR 61/84] ).
  • BGH, 02.07.1987 - III ZR 219/86

    Verwendung einer unwirksamen Gerichtsstandsklausel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.1990 - 2 U 271/89
    Jedoch ist dies für die Bewertung als AGB-Klausel dann nicht erforderlich, wenn auf andere Weise der Regelungscharakter erkennbar ist (vgl. Wolf, AGBG, 2. Aufl., § 1 Rd. Nr. 17; BGH ZIP 87, 1185).
  • OLG Braunschweig, 27.01.2004 - 2 W 249/03

    Erteilung eines Erbscheins an einen Nacherben ; Bestehen einer Nacherbschaft von

    Den vorstehend angeführten Überlegungen steht jedoch entgegen, dass der Begriff "(Nach-)Erbe" im BGB nicht den Erwerber eines Anwartschaftsrechts einschließt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 252).
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