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   OLG Koblenz, 30.09.2010 - 2 U 779/09   

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https://dejure.org/2010,5280
OLG Koblenz, 30.09.2010 - 2 U 779/09 (https://dejure.org/2010,5280)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.09.2010 - 2 U 779/09 (https://dejure.org/2010,5280)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. September 2010 - 2 U 779/09 (https://dejure.org/2010,5280)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Mietvertragsrecht: Schadensersatz wegen Wassereinbruchs in einem Lagerraum; Pflicht des Vermieters zur Überprüfung von Leitungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht des Mieters bei unterbliebener Wartung der Heizungsanlage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wasserschaden; Überprüfungspflicht des Vermieters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536a
    Schadensersatzpflicht des Mieters bei unterbliebener Wartung der Heizungsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Pflicht zur Generalinspektion von Leitungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Wasserschäden an eingelagerten Kunstwerken des Mieters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wasserschäden an eingelagerten Kunstwerken des Mieters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wasserschäden an eingelagerten Kunstwerken des Mieters

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter haftet nicht für unverschuldeten Wasserschaden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wasser im Keller - Mieter, der dort seine Kunstwerke lagerte, fordert Schadenersatz

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wasserschäden an eingelagerten Kunstwerken des Mieters

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Keine Pflicht zur Generalinspektion

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Vermieter haftet nicht zwingend für Schäden an Kunstwerken

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter haftet nicht grundsätzlich für überschwemmten Keller

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter haftet nicht für Schäden an eingelagerten Kunstgegenständen nach Wasserrohrbruch - Vermieter nicht zur Generalinspektion von Leitungen ohne konkreten Anlass verpflichtet

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verpflichtung zu regelmäßiger Inspektion von Rohren und Leitungen! (IMR 2010, 511)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07

    Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2010 - 2 U 779/09
    Zur Frage der Überprüfung einer Elektroinstallation im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht des Vermieters hat der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang in einer jüngeren Entscheidung (NJW 2009, 143 f.) ausgeführt, der Vermieter sei nicht verpflichtet, ohne konkreten Anlass oder Hinweis auf Mängel eine Elektroinstallation einer regelmäßigen Überprüfung durch eine Fachfirma zu unterziehen.
  • BGH, 20.10.1965 - VIII ZR 154/63

    Aufhebung oder Minderung der Tauglichkeit einer Wohnung zu ihrem vertragsgemäßen

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2010 - 2 U 779/09
    Es besteht jedoch in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass den Vermieter keine Gefährdungshaftung trifft (vgl. BGB VersR 1966, 81, 82).
  • OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 135/20

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers zur Verhinderung eines

    Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch keine generelle Pflicht besteht, Leitungen ohne konkreten Anlass einer Generalinspektion zu unterziehen (OLG Koblenz, Urteil vom 30. September 2010 - 2 U 779/09 -, Rn. 13, juris; ebenso zu Elektroleitungen BGH, Urteil vom 15. Oktober 2008 - VIII ZR 321/07 -, Rn. 11 ff., juris) und vorliegend kein konkretes Risiko eines Rohrbruchs, bspw. aufgrund des Alters der Sanitäranlagen, bestanden hat, war ein Absperren des Hauptwasserhahns bei alleiniger nächtlicher Abwesenheit nicht erforderlich.
  • KG, 22.12.2016 - 12 U 12/16

    Gewerberaummietvertrag: Formularmäßige Haftungsbeschränkung für den Vermieter für

    Zwar ist ein Vermieter ohne konkreten Anlass nicht zu einer Generalinspektion von Leitungen verpflichtet (vgl. OLG Koblenz, 2 U 779/09, 30.09.2010), ihn treffen aber regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungspflichten im Hinblick auf die ihm gegenüber den Mietern obliegende Fürsorgepflicht (vgl. OLG Frankfurt, 24 U 131/02, 06.06.2003), wobei das Maß der Fürsorgepflicht abhängig von dem Mietzweck zu beurteilen ist.
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