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OLG Bremen, 09.06.2005 - 2 U 85/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409
Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkürverbot; Prüfungsmaßstab; Subsidiarität; …
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies die Berufung mit dem Antragsteller am 12. März 1999 zugestelltem Urteil vom 5. Februar 1999 - Az.: 2 U 85/98 - zurück und legte die Beschwer des Antragstellers auf DM 53.750,-- fest.festzustellen, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Februar 1999 - Az.: 2 U 85/98 - das Gleichheitsgrundrecht des Art. 1 HV, das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs sowie das Eigentumsrecht aus Art. 45 Abs. 1 HV verletzt,.
das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Februar 1999 Az.: 2 U 85/98 - für kraftlos zu erklären und den Rechtsstreit an einen anderen Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurückzuverweisen.
Zunächst ist eine plausible Möglichkeit der Verletzung des grundrechtlich geschützten Eigentumsrechts des Antragstellers aus Art. 45 Abs. 1 HV durch das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Februar 1999 - Az.: 2 U 85/98 - nicht hinreichend dargelegt.
- LG Köln, 19.03.2019 - 33 O 63/18 Der seit Jahren bestehende rechtliche Streit zwischen den Parteien reicht hierfür nicht aus, denn Kollisionen mit Rechten Dritter gehören zum normalen Unternehmerrisiko (vgl. OLG Bremen Urt. v. 9.6.2005, Az. 2 U 85/98 = BeckRS 2005, 153142 mwN.).