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   OLG Frankfurt, 04.09.2001 - 2 UF 118/00   

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https://dejure.org/2001,8940
OLG Frankfurt, 04.09.2001 - 2 UF 118/00 (https://dejure.org/2001,8940)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.09.2001 - 2 UF 118/00 (https://dejure.org/2001,8940)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. September 2001 - 2 UF 118/00 (https://dejure.org/2001,8940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsausgleich ; Berechnung des Ruhensbetrages ; Pflicht zur Dynamisierung teildynamischer Anwartschaften beim Versorgungswerk der Landesärztekammer (LÄK)

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
  • Judicialis

    BGB § 1587 a; ; BeamtVG § 55

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587 a; BeamtVG § 55
    Zur Dynamisierung einer teidynamischen Anwartschaft beim Versorgungswerk der LÄK vor ihrer Einbeziehung in die Ruhensberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.2000 - XII ZB 16/96

    Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2001 - 2 UF 118/00
    Eine Änderung dieser Rechtsprechung wird auch von der Beschwerdeführerin nicht vorgetragen; eine solche lässt sich insbesondere auch nicht aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 19.01.2000 (FamRZ 2000, 746 f.) herleiten.

    Dabei folgt der Senat - insoweit in Abweichung vom Gutachten G. - der in FamRZ 2000, 746 f. veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19.01.2000, mit der dieser die früher angewandte Methode der Ruhensberechnung einer Beamtenversorgung (vgl. BGH FamRZ 1983, 1005 ff.) modifiziert hat.

  • BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 794/81

    Zugewinnausgleich bei Zusammentreffen einer beamtenrechtlichen Versorgung mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2001 - 2 UF 118/00
    Dabei folgt der Senat - insoweit in Abweichung vom Gutachten G. - der in FamRZ 2000, 746 f. veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19.01.2000, mit der dieser die früher angewandte Methode der Ruhensberechnung einer Beamtenversorgung (vgl. BGH FamRZ 1983, 1005 ff.) modifiziert hat.
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90

    Kein Versorgungsausgleich über Anrechte auf Hinterbliebenenversorgung - Anrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2001 - 2 UF 118/00
    Zum wesentlichen Problem hat sich der Senat bereits mit Verfügung vom 25.06.2001 (Bl. 176 f. d.A.) dahin geäußert, dass die lediglich teildynamische Anwartschaft des Antragstellers beim Versorgungswerk der LÄK (vgl. BGH FamRZ 1992, 165 ff.) - dem Gutachten G. folgend - vor ihrer Einbeziehung in die Ruhensberechnung zu dynamisieren ist und dass der Senat auch aus der zum 01.10.1994 geänderten Fassung des § 55 BeamtVG keine Argumente für die gegenteilige Auffassung der Beschwerdeführerin herzuleiten vermag.
  • BGH, 29.04.1987 - IVb ZB 127/84

    Durchführung des Versorgungsausgleichs - Anwartschaft auf Beamtenversorgung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2001 - 2 UF 118/00
    Der Senat sieht sich damit auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH FamRZ 1987, 798 und 1988, 48).
  • BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 35/85

    Einbeziehung von Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2001 - 2 UF 118/00
    Der Senat sieht sich damit auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH FamRZ 1987, 798 und 1988, 48).
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