Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 15.02.2002 - 2 UF 136/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Elternunterhalt ; Anspruchsübergang gem. § 91 Abs.1 S.1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Rückwirkende Erhöhung festgesetzter Unterhaltsbeträge; Schaffung eines Vertrauenstatbestandes durch Festsetzung des Unterhaltsbetrages durch den Sozialhilfeträger trotz Überzahlung
- Judicialis
BSHG § 91 Abs. 1 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BSHG § 91 Abs. 1 S. 1
Elternunterhalt; Anspruchsübergang gem. § 91 Abs. 1 S. 1 BSHG; rückwirkende Erhöhung festgesetzter Unterhaltsbeträge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 08.06.2000 - 6 F 74/00
- OLG Karlsruhe, 15.02.2002 - 2 UF 136/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91
Erhöhung des Selbstbehaltes gegenüber volljährigem Kind bei Unterhaltsbegehren …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2002 - 2 UF 136/00
Zuvor war zwar kein Selbstbehalt in der Düsseldorfer Tabelle für den Elternunterhalt vorgesehen, die Leitlinien der Oberlandesgerichte sahen jedoch eine Erhöhung gegenüber dem jeweiligen für volljährige Kinder geltenden Selbstbehalt vor, da bei der Unterhaltsverpflichtung von Kindern gegenüber Eltern eine grundlegend andere Lebenssituation vorliege als bei der sich aus der natürlichen Generationenfolge ergebenden Verpflichtung von Eltern gegenüber volljährigen Kindern, die mangels Ausbildungsabschluss noch keine selbständige Lebensstellung erlangt hätten (so auch BGH FamRZ 1992, 795, 797).Dieser Prozentsatz entspricht einer weit verbreiteten Rechtsprechung (vgl. etwa Landgericht Paderborn FamRZ 1996, 1497, 1498; rund 20 % auch akzeptiert in BGH FamRZ 1992, 795 f.) als auch Meinungen in der Literatur (Fischer, FamRZ 1993, 731) und den Empfehlungen des 11. Deutschen Familiengerichtstages (FamRZ 1996, 337, 338).
- BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 7/84
Wirkung einer Rechtswahrungsanzeige
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2002 - 2 UF 136/00
Anders als in dem vom BGH in der Entscheidung FamRZ 1985, 586 behandelten Sachverhalt hat die Klägerin hier nochmals die Verhältnisse überprüft; hätte sie Zweifel an den Einkünften des Beklagten in der Vergangenheit gehabt, hätte zu diesem Zeitpunkt eine ergänzende Auskunft gefordert oder zumindest ein Vorbehalt gemacht werden müssen. - LG Essen, 11.09.1992 - 1 S 288/92
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2002 - 2 UF 136/00
Dieser Prozentsatz entspricht einer weit verbreiteten Rechtsprechung (vgl. etwa Landgericht Paderborn FamRZ 1996, 1497, 1498; rund 20 % auch akzeptiert in BGH FamRZ 1992, 795 f.) als auch Meinungen in der Literatur (Fischer, FamRZ 1993, 731) und den Empfehlungen des 11. Deutschen Familiengerichtstages (FamRZ 1996, 337, 338). - LG Paderborn, 25.04.1996 - 5 S 11/96
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2002 - 2 UF 136/00
Dieser Prozentsatz entspricht einer weit verbreiteten Rechtsprechung (vgl. etwa Landgericht Paderborn FamRZ 1996, 1497, 1498; rund 20 % auch akzeptiert in BGH FamRZ 1992, 795 f.) als auch Meinungen in der Literatur (Fischer, FamRZ 1993, 731) und den Empfehlungen des 11. Deutschen Familiengerichtstages (FamRZ 1996, 337, 338).