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   OLG Hamm - 2 UF 212/06   

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OLG Hamm - 2 UF 212/06 (https://dejure.org/9999,135094)
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  • OLG Hamm, 08.01.2009 - 2 UF 214/08

    Voraussetzungen des Ausschlusses eines Umgangsrechts des Vaters mit einem Kind

    Der Antragsteller erhob gegen die Entscheidung des Familiengerichts Beschwerde (OLG Hamm 2 UF 212/06).

    Lena hat im Verlaufe der diversen familiengerichtlichen Verfahren wiederholt, vor dem Senat zuletzt am 22.02.2007 in dem Verfahren 2 UF 212/06 OLG Hamm und vor dem Familiengericht in dem gegenständlichen Verfahren am 2.10.2008, dargelegt, dass und aus welchen Gründen sie es ablehnt, mit dem Kindesvater einen persönlichen Umgang zu haben.

    Der Senat hatte bereits nach der Anhörung M am 22.02.2007 in dem Verfahren 2 UF 212/06 und dem Verlauf und Inhalt des Gesprächs zwischen dem Antragsteller und Lena den Eindruck gewonnen, dass die Entscheidung des damals 14-jährigen Kindes, keinen Umgang mit dem Vater haben zu wollen, auf einem selbst gebildeten und damit beachtlichen Willensentschluss M beruhte, weshalb er die Vereinbarung vom 22.2.2007 vorschlug, die entsprechend dem Willen des Kindes keinen persönlichen Umgang vorsieht.

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