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   FG München, 18.11.2002 - 2 V 4292/02   

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https://dejure.org/2002,10594
FG München, 18.11.2002 - 2 V 4292/02 (https://dejure.org/2002,10594)
FG München, Entscheidung vom 18.11.2002 - 2 V 4292/02 (https://dejure.org/2002,10594)
FG München, Entscheidung vom 18. November 2002 - 2 V 4292/02 (https://dejure.org/2002,10594)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ernstliche Zweifel an der horizontalen Verrechnung von Verlusten mit außerordentlichen Einkünften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernstliche Zweifel an der horizontalen Verrechnung von Verlusten mit außerordentlichen Einkünften; Einkommensteuer 2000

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ernstliche Zweifel an der horizontalen Verrechnung von Verlusten mit außerordentlichen Einkünften - Einkommensteuer 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 393
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.01.1995 - IV R 23/93

    Bei der Feststellung des verrechenbaren Verlustes eines Kommanditisten ist von

    Auszug aus FG München, 18.11.2002 - 2 V 4292/02
    1.1 Grundsätzlich sind außerordentliche Einkünfte, die nach § 34 EStG einem ermäßigten Steuersatz unterliegen, auch dann nach diesem besonderen Tarif zu versteuern, wenn sich bei der Einkunftsart, der die außerordentlichen Einkünfte zuzurechnen sind, niedrigere Einkünfte oder ein Verlust ergeben (BFH Urteil vom 26.01.1995 - IV R 23/93, BStBl II 1995, 467 unter IV 4 der Entscheidungsgründe m.w.N.).
  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

    Auszug aus FG München, 18.11.2002 - 2 V 4292/02
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des aktenkundigen Sachverhalts treten neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Streitsache in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung - FGO - Bundesfinanzhof-BFH-Beschlüsse vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674 ; vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ).
  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 18.11.2002 - 2 V 4292/02
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des aktenkundigen Sachverhalts treten neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Streitsache in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung - FGO - Bundesfinanzhof-BFH-Beschlüsse vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674 ; vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ).
  • BFH, 27.10.1977 - IV R 60/74

    Behandlung der durch die Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer

    Auszug aus FG München, 18.11.2002 - 2 V 4292/02
    Sie sind von anderen Einkünften der gleichen Einkunftsart zu trennen (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 1959 IV 617/56 U, BStBl III 1959, 404, und vom 27. Oktober 1977 IV R 60/74, BStBl II 1978, 100 ).
  • BFH, 17.12.1959 - IV 223/58 S

    Steuervergünstigung für eine Entschädigung - Entschädigung, die an die Stelle

    Auszug aus FG München, 18.11.2002 - 2 V 4292/02
    Außerordentliche Einkünfte i. S. des § 34 Abs. 2 EStG stellen "eine besondere Art. von Einkünften innerhalb einer Einkunftsart" dar (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 1959 IV 223/58, BStBl III 1960, 72).
  • BFH, 25.09.1996 - IV B 120/95

    "Transfer" von nicht ausgenutzten Tarifbegünstigungen?

    Auszug aus FG München, 18.11.2002 - 2 V 4292/02
    Wird das zu versteuernde Einkommen durch Verluste oder andere Abzugsbeträge niedriger als der Veräußerungsgewinn, so reduziert sich die Steuerermäßigung unabänderbar bis auf Null, auch in Fällen des Übertrags von Verlusten nach § 10d EStG auf andere Veranlagungszeiträume, (vgl. BFH-Beschluss vom 25.09.1996 - IV B 120/95, BFH/NV 1997, 223).
  • FG Düsseldorf, 03.12.2001 - 8 K 1864/01

    Entlastungsbetrag; Gewerbliche Einkünfte; Horizontale Verlustverrechnung -

    Auszug aus FG München, 18.11.2002 - 2 V 4292/02
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 3.12.2001 ( 8 K 1864/01) vertreten sie die Auffassung, dass weder der horizontale noch der vertikale Verlustausgleich den Abzugsbetrag nach § 34 Absatz 1 EStG mindere und lediglich eine Begrenzung durch den Betrag des zu versteuernden Einkommens erfolge.
  • BFH, 25.06.1959 - IV 617/56 U

    Sonderausgaben als abzugsfähige begünstigte Einkünfte nach dem

    Auszug aus FG München, 18.11.2002 - 2 V 4292/02
    Sie sind von anderen Einkünften der gleichen Einkunftsart zu trennen (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 1959 IV 617/56 U, BStBl III 1959, 404, und vom 27. Oktober 1977 IV R 60/74, BStBl II 1978, 100 ).
  • BFH, 13.08.2003 - XI R 27/03

    Verlustverrechnung mit außerordentlichen Einkünften

    Die Höhe der bezogenen außerordentlichen Einkünfte i.S. des § 34 EStG sind nach der Systematik des Gesetzes somit vor Anwendung des § 2 Abs. 3 EStG zu ermitteln (FG München vom 18. November 2002 2 V 4292/02, EFG 2003, 393; Röhner in BB 2000, 2234).
  • FG Hessen, 05.06.2003 - 1 K 2169/02

    Veräußerungsgewinn; Verlustverrechnung; tarifbegünstigte Einkünfte; Ehegatte;

    Vielmehr ist auch hier, sofern nicht ein horizontaler Ausgleich, d.h. mit der gleichen Einkunftsart möglich ist, eine anteilige Verrechnung mit den positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten vorzunehmen (ebenso FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.04.2002, 2 K 1086/02, DStRE 2002, 949 f, FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2002, 6 K 203/01, EFG 2003, 392f.; a.A. FG Niedersachsen, Urteil vom 13.08.2002, EFG 2002, 319, FG München, Beschluss vom 18.11.2002, 2 V 4292/02).
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