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FG Sachsen-Anhalt, 23.07.2008 - 2 V 937/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Antrags auf Abmeldung eines Fahrzeugs von Amts wegen auf der Grundlage des § 14 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG)
- Judicialis
KraftStG 2002 § 14 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag des Finanzamts auf Abmeldung eines Fahrzeugs wegen Nichtentrichtung der Kfz-Steuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Antrag des Finanzamts auf Abmeldung eines Fahrzeugs wegen Nichtentrichtung der Kfz-Steuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- FG Sachsen-Anhalt, 23.07.2008 - 2 V 936/08
Erlass der Einziehung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis wegen …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 23.07.2008 - 2 V 937/08
Denn mit Schreiben vom 21. Mai 2008 (Bl. 23 f. der Verwaltungsheftung betreffend das Verfahren 2 V 936/08) hat der Antragsgegner nochmals umfassend dargelegt, warum der Antrag auf Erlass der Kraftfahrzeugsteuer aus seiner Sicht abzulehnen ist. - FG Nürnberg, 29.11.2001 - VI 120/01
Zwangsabmeldung eines Kraftfahrzeugs wegen nicht bezahlter Kfz-Steuer
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 23.07.2008 - 2 V 937/08
Dabei lässt der Senat mangels Entscheidungsrelevanz dahinstehen, ob der Antrag einer Finanzbehörde, ein Fahrzeug von Amts wegen abzumelden, einen Verwaltungsakt darstellt (…so: Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, § 14 Rdn. 2 unter Hinweis auf den Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 1992 4 V 1734/92, EFG 1992, 625; a.A.: Urteil des FG Nürnberg vom 29. November 2001 VI 120/2001, [...]). - FG Rheinland-Pfalz, 19.06.1992 - 4 V 1734/92
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 23.07.2008 - 2 V 937/08
Dabei lässt der Senat mangels Entscheidungsrelevanz dahinstehen, ob der Antrag einer Finanzbehörde, ein Fahrzeug von Amts wegen abzumelden, einen Verwaltungsakt darstellt (so: Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, § 14 Rdn. 2 unter Hinweis auf den Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 1992 4 V 1734/92, EFG 1992, 625; a.A.: Urteil des FG Nürnberg vom 29. November 2001 VI 120/2001, [...]).