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   VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2006 - 2 VK 1/06   

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https://dejure.org/2006,56707
VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2006 - 2 VK 1/06 (https://dejure.org/2006,56707)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.04.2006 - 2 VK 1/06 (https://dejure.org/2006,56707)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. April 2006 - 2 VK 1/06 (https://dejure.org/2006,56707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren für die Vergabe von Bauleistungen; Anforderungen an die Rügepflicht betreffend den Verstoß gegen Vergabebestimmungen; Ausschluss eines Angebotes; Erfordernis der Einreichung von Nachweisen mit Abgabe des ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (43)

  • VK Bund, 14.12.2004 - VK 2-208/04

    Vergabe einer Grundinstandsetzung

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2006 - 2 VK 1/06
    Hierzu wird etwa vertreten, dass die formalen Maßgaben in den Verdingungsunterlagen für die Abgabe von Nebenangeboten ausreichend seien (VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.11.2004, Az.: VK-SH 28/04), dass Transparenz und Gleichbehandlung bei der Wertung bereits durch eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nach § 9 Nr. 1 VOB/A gewährleistet seien (VK Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2004, Az.: 203-VgK-50/2004), dass die allgemeine Maßgabe "Der Änderungsvorschlag/das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen." genüge (VK Bund, Beschluss vom 14.12.2004, Az.: VK 2-208/04), dass für Mindestanforderungen über die Maßgaben etwa des Leistungsverzeichnisses und vorgegebener technischer Normen nur ausnahmsweise Bedürfnis bestehe (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2005, Az.: 6 Verg 6/04 ), dass der Verpflichtung zur Angabe von Mindestanforderungen Genüge getan sei, wenn die Mindestanforderungen nicht in einem Anforderungskatalog explizit aufgelistet seien, sondern sich durch Auslegung der Verdingungsunterlagen erschließen ließen (VK Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2004, Az.: 1 VK 24/04), dass der Auftraggeber durch den Verweis auf die "in der Baubeschreibung vorgegebenen Randbedingungen" in der Angebotsaufforderung seiner Verpflichtung zur Angabe von Mindestanforderungen genüge, weil die Baubeschreibung Bezug auf den gemeinsamen Runderlass "Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau" nehme (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2005, Az.: VII - Verg 106 / 04).

    Während die 2. Vergabekammer zugibt, dass die Formel "Der Änderungsvorschlag/das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen." nur ein anderer Ausdruck für die Gleichwertigkeit des Nebenangebotes ist (Beschluss vom 14.12.2004, Az.: VK 2-208/04), stellt die 1. Vergabekammer fest, dass die Gleichwertigkeit von Nebenangeboten im Verhältnis zur Leistungsbeschreibung keine Mindestanforderung darstellt (Beschluss vom 30.09.2005, Az.: VK 1-122/05).

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - Verg 88/04

    Überprüfung der Prüfung und Bewertung der Angebote und der Vergabeentscheidungen

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2006 - 2 VK 1/06
    Bei der Beantwortung der Frage, welches Angebot das wirtschaftlichste ist, handelt es sich um eine Gesamtschau zahlreicher, die Entscheidung beeinflussender Einzelumstände und somit um eine Wertung, die im Gegensatz zur Anwendung bloßer Verfahrensregeln der VOB/A bzw. der VOL/A einen angemessenen Beurteilungsspielraum voraussetzt (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005, Az.: VII-Verg 108/04; Beschluss vom 24.02.2005, Az.: Verg 88/04; Beschluss vom 09.06.2004; Az.: Verg 11/04; weitere Nachweise bei Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 03.03.2006, § 97 GWB , 6.9.5.6).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 108/04

    Bestimmte und unmissverständliche Formulierung von Ausschlussgründen

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2006 - 2 VK 1/06
    Bei der Beantwortung der Frage, welches Angebot das wirtschaftlichste ist, handelt es sich um eine Gesamtschau zahlreicher, die Entscheidung beeinflussender Einzelumstände und somit um eine Wertung, die im Gegensatz zur Anwendung bloßer Verfahrensregeln der VOB/A bzw. der VOL/A einen angemessenen Beurteilungsspielraum voraussetzt (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005, Az.: VII-Verg 108/04; Beschluss vom 24.02.2005, Az.: Verg 88/04; Beschluss vom 09.06.2004; Az.: Verg 11/04; weitere Nachweise bei Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 03.03.2006, § 97 GWB , 6.9.5.6).
  • OLG Rostock, 05.07.2006 - 17 Verg 7/06

    Zur Berechtigung der Vergabekammer zur Prüfung eines Vergaberechtsverstoßes von

    Der Beschluss der 2. Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern vom 19. April 2006 - 2 VK 1/06 - wird aufgehoben, soweit der Antragsgegner angewiesen worden ist, bei der Fortsetzung des Vergabeverfahrens Nebenangebote der Bieter nicht zu bewerten.

    Die 2. Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 19. April 2006 - 2 VK 1/06 - die Begründetheit des Nachprüfungsantrages festgestellt und hierzu ausgeführt, das Angebot der Antragstellerin hätte nicht mit dem Argument ausgeschlossen werden dürfen, dass zum Submissionstermin Eignungsnachweise gefehlt hätten.

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