Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 28.12.2001

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   OLG Köln, 19.12.2001 - 2 W 218/01   

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OLG Köln, 19.12.2001 - 2 W 218/01 (https://dejure.org/2001,13319)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.2001 - 2 W 218/01 (https://dejure.org/2001,13319)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 2 W 218/01 (https://dejure.org/2001,13319)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Besondere Voraussetzungen der Zulassung des Rechtsmittels der weiteren Beschwerde; Abweichende Entscheidungen im Anwendungsbereich der Insolvenzordnung (InsO); Fortführung des Betriebes durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 10.03.2000 - 2 W 274/99

    Anfechtung der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2001 - 2 W 218/01
    Vielmehr ist auch im Verfahren der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters der Rechtsmittelzug der §§ 6, 7 InsO und damit unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 InsO die weitere Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts gegeben, sofern - wie hier - der Wert des Beschwerdegegenstandes DM 100,-- übersteigt (§ 64 Abs. 3 Satz 2 InsO in Verbindung mit § 567 Abs. 2 Satz 2 ZPO), weil § 568 Abs. 3 ZPO insoweit durch die Sonderregelung der §§ 64 Abs. 3 InsO, 567 Abs. 2 ZPO verdrängt wird (vgl. BGHZ 146, 165 [169] = NZI 2001, 191 [192]; Senat, ZIP 2000, 760 [761]; Senat, ZIP 2000, 1993 [1995] mit weit. Nachw.; Kirchhof in Heidelberger Kommentar zur InsO, 2. Aufl. 2001, § 7, Rdn. 7).

    (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Senat, ZIP 2000, 760 [762]; Senat, Beschluß vom 13. Juni 2001 [2 W 111/01]; Senat, Beschluß vom 4. Juli 2001 [2 W 135/01]; Senat, Beschluß vom 24. Oktober 2001 [2 W 202/01]; vgl. auch OLG Dresden, NZI 2000, 436 = ZIP 2000, 1303 [1304]; Braun in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: Nov. 2000, § 253, Rdn. 4; Kirchhof, a.a.O., § 7, Rdn. 14).

    Bloße Subsumtionsfehler des Tatrichters bei der Anwendung einer Rechtsnorm oder eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung im konkreten Einzelfall begründen dagegen keine generelle, durch das Oberlandesgericht zu korrigierende Divergenzgefahr (vgl. Senat, NZI 2001, 33 [34]; Senat, NZI 2000, 224 [225]; Senat, Rpfleger 2000, 293 [294]; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 [272]; Becker in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 7, Rdn. 19 ff; Hoffmann, NZI 1999, 425 [430]; Kirchhof in Heidelberger Kommentar, a.a.O., § 7, Rdn. 23 f; Pape, NJW 2001.23 [25]; Prütting in Kübler/Prütting, InsO, Stand: Aug. 2001, § 7, Rdn. 8).

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2001 - 2 W 218/01
    Vielmehr ist auch im Verfahren der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters der Rechtsmittelzug der §§ 6, 7 InsO und damit unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 InsO die weitere Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts gegeben, sofern - wie hier - der Wert des Beschwerdegegenstandes DM 100,-- übersteigt (§ 64 Abs. 3 Satz 2 InsO in Verbindung mit § 567 Abs. 2 Satz 2 ZPO), weil § 568 Abs. 3 ZPO insoweit durch die Sonderregelung der §§ 64 Abs. 3 InsO, 567 Abs. 2 ZPO verdrängt wird (vgl. BGHZ 146, 165 [169] = NZI 2001, 191 [192]; Senat, ZIP 2000, 760 [761]; Senat, ZIP 2000, 1993 [1995] mit weit. Nachw.; Kirchhof in Heidelberger Kommentar zur InsO, 2. Aufl. 2001, § 7, Rdn. 7).

    Daß auch im Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters bei der Bestimmung des Wertes der Masse entsprechend § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 InsVV mit Absonderungsrechten belastete Massegegenstände nur zu berücksichtigen sind, wenn und soweit er - was er im einzelnen darzulegen hat - mit Bezug auf diese Rechte tätig geworden ist, insbesondere diese Gegenstände verwertet hat, ist durch die von dem Landgericht angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 2000 geklärt (vgl. BGHZ 146, 165 [176] = NZI 2001, 191 [193]; vgl. auch BayObLG ZIP 2000, 2122 [2123]; Senat, ZIP 2000, 1993 [1995 f]; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398 [400]).

  • OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 97/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2001 - 2 W 218/01
    Vielmehr ist auch im Verfahren der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters der Rechtsmittelzug der §§ 6, 7 InsO und damit unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 InsO die weitere Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts gegeben, sofern - wie hier - der Wert des Beschwerdegegenstandes DM 100,-- übersteigt (§ 64 Abs. 3 Satz 2 InsO in Verbindung mit § 567 Abs. 2 Satz 2 ZPO), weil § 568 Abs. 3 ZPO insoweit durch die Sonderregelung der §§ 64 Abs. 3 InsO, 567 Abs. 2 ZPO verdrängt wird (vgl. BGHZ 146, 165 [169] = NZI 2001, 191 [192]; Senat, ZIP 2000, 760 [761]; Senat, ZIP 2000, 1993 [1995] mit weit. Nachw.; Kirchhof in Heidelberger Kommentar zur InsO, 2. Aufl. 2001, § 7, Rdn. 7).

    Daß auch im Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters bei der Bestimmung des Wertes der Masse entsprechend § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 InsVV mit Absonderungsrechten belastete Massegegenstände nur zu berücksichtigen sind, wenn und soweit er - was er im einzelnen darzulegen hat - mit Bezug auf diese Rechte tätig geworden ist, insbesondere diese Gegenstände verwertet hat, ist durch die von dem Landgericht angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 2000 geklärt (vgl. BGHZ 146, 165 [176] = NZI 2001, 191 [193]; vgl. auch BayObLG ZIP 2000, 2122 [2123]; Senat, ZIP 2000, 1993 [1995 f]; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398 [400]).

  • LG Ingolstadt, 20.06.2001 - 1 T 973/01

    Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters; Einbeziehung von mit

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2001 - 2 W 218/01
    Die angefochtene Entscheidung des Landgerichts weicht auch nicht von der von der weiteren Beschwerde angeführten Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt vom 20. Juni 2001 (ZIP 2001, 1688 f) ab.

    Die Auffassung der weiteren Beschwerde, das Landgericht Ingolstadt habe in jener Entscheidung einen Betrag von 35 % der Regelvergütung grundsätzlich als (jedenfalls) angemessene Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in den Fällen auch der Rücknahme des Eigenantrages des Schuldners angesehen, entspricht zwar dem in ZIP 2001, 1688 abgedruckten, abweichend von dem Leitsatz des Gerichts formulierten Leitsatz der Redaktion, findet indes in den Gründen jener Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt keine Stütze.

  • OLG Dresden, 21.06.2000 - 7 W 951/00

    Sofortige weitere Beschwerde im Insolvenzverfahren - Abweichung von tragender

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2001 - 2 W 218/01
    (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Senat, ZIP 2000, 760 [762]; Senat, Beschluß vom 13. Juni 2001 [2 W 111/01]; Senat, Beschluß vom 4. Juli 2001 [2 W 135/01]; Senat, Beschluß vom 24. Oktober 2001 [2 W 202/01]; vgl. auch OLG Dresden, NZI 2000, 436 = ZIP 2000, 1303 [1304]; Braun in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: Nov. 2000, § 253, Rdn. 4; Kirchhof, a.a.O., § 7, Rdn. 14).
  • OLG Celle, 23.01.2002 - 2 W 135/01

    Insolvenzverfahren ; Erzwingungshaft; Verhältnismäßigkeit ; Auskunftserteilung;

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2001 - 2 W 218/01
    (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Senat, ZIP 2000, 760 [762]; Senat, Beschluß vom 13. Juni 2001 [2 W 111/01]; Senat, Beschluß vom 4. Juli 2001 [2 W 135/01]; Senat, Beschluß vom 24. Oktober 2001 [2 W 202/01]; vgl. auch OLG Dresden, NZI 2000, 436 = ZIP 2000, 1303 [1304]; Braun in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: Nov. 2000, § 253, Rdn. 4; Kirchhof, a.a.O., § 7, Rdn. 14).
  • OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 45/00

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nach Abweisung mangels Masse

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2001 - 2 W 218/01
    Bloße Subsumtionsfehler des Tatrichters bei der Anwendung einer Rechtsnorm oder eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung im konkreten Einzelfall begründen dagegen keine generelle, durch das Oberlandesgericht zu korrigierende Divergenzgefahr (vgl. Senat, NZI 2001, 33 [34]; Senat, NZI 2000, 224 [225]; Senat, Rpfleger 2000, 293 [294]; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 [272]; Becker in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 7, Rdn. 19 ff; Hoffmann, NZI 1999, 425 [430]; Kirchhof in Heidelberger Kommentar, a.a.O., § 7, Rdn. 23 f; Pape, NJW 2001.23 [25]; Prütting in Kübler/Prütting, InsO, Stand: Aug. 2001, § 7, Rdn. 8).
  • OLG Celle, 17.09.2001 - 2 W 53/01

    Sofortige Beschwerde ; Zulassung ; Vorläufiger Insolvenzverwalter; Vergütung;

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2001 - 2 W 218/01
    Daß nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV bei der Festsetzung der Vergütung die Art. die Dauer und der Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen ist und daß - da gemäß § 10 InsVV hier auch § 3 InsVV entsprechens anzuwenden ist - der vorläufige Insolvenzverwalter Zuschläge zur Regelvergütung beanspruchen kann, wenn das Verfahren über ein Normalverfahren hinausgeht oder er Tätigkeiten ausgeführt hat, die über den üblichen Rahmen der Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters hinausgehen, ist nicht zweifelhaft (vgl. OLG Celle, ZInsO 2001, 948 [952]; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 2. Aufl. 1999, § 11, Rdn. 49 f; Nowak in Münchener Kommentar zur InsO, 2001, § 11 InsVV, Rdn. 15) und auch von dem Landgericht nicht in Zweifel gezogen.
  • LG Duisburg, 28.03.2001 - 24 T 99/00

    Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt: Befugnis des

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2001 - 2 W 218/01
    Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 5. Oktober 2001 gegen den Beschluß der 7. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 3. September 2001 - 7/24 T 99/00 - wird nicht zugelassen und daher als unzulässig verworfen.
  • OLG Köln, 03.03.2000 - 2 W 31/00
    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2001 - 2 W 218/01
    Bloße Subsumtionsfehler des Tatrichters bei der Anwendung einer Rechtsnorm oder eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung im konkreten Einzelfall begründen dagegen keine generelle, durch das Oberlandesgericht zu korrigierende Divergenzgefahr (vgl. Senat, NZI 2001, 33 [34]; Senat, NZI 2000, 224 [225]; Senat, Rpfleger 2000, 293 [294]; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 [272]; Becker in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 7, Rdn. 19 ff; Hoffmann, NZI 1999, 425 [430]; Kirchhof in Heidelberger Kommentar, a.a.O., § 7, Rdn. 23 f; Pape, NJW 2001.23 [25]; Prütting in Kübler/Prütting, InsO, Stand: Aug. 2001, § 7, Rdn. 8).
  • BayObLG, 18.10.2000 - 4Z BR 18/00

    Vergütung des Insolvenzverwalters

  • OLG Celle, 25.09.2001 - 2 W 92/01

    Anforderungen an die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • OLG Köln, 24.10.2001 - 2 W 202/01
  • OLG Köln, 13.06.2001 - 2 W 111/01
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZB 31/02

    Zulässigkeit der Insolvenz-Rechtsbeschwerde; Festsetzung der

    Die Bemessung von Vergütungszu- oder -abschlägen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Umfang der jeweils entfalteten Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ist vorwiegend eine Frage der tatrichterlichen Würdigung des Leistungsbildes im Einzelfall (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 19. Dezember 2001 - 2 W 218/01 -, Umdruck S. 5 f; OLG Celle NZI 2001, 650, 651 = ZInsO 2001, 1003, 1004).
  • BGH, 04.06.2002 - IX ZB 31/02

    Zulässigkeit der Insolvenz-Rechtsbeschwerde

    Die Bemessung von Vergütungszu- oder -abschlägen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Umfang der jeweils entfalteten Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ist vorwiegend eine Frage der tatrichterlichen Würdigung des Leistungsbildes im Einzelfall (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 19. Dezember 2001 - 2 W 218/01 -, Umdruck S. 5 f; OLG Celle NZI 2001, 650, 651 = ZInsO 2001, 1003, 1004).
  • LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09

    Kontakte zu ausländischen Investorengruppen reichen für Zuschlag der

    Die Bemessung des Zuschlags für die Unternehmensfortführung unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der jeweils entfalteten Tätigkeit ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall (OLG Köln, Beschl. v. 19.12.2001 - 2 W 218/01 ; BGH, Beschl. v. 11.5.2006 - IX ZB 249/04 , NZI 2006, 464, 466; Irschlinger , a.a.O., § 3 Rn. 1, 17 m.w.N.).
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   OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 218/01   

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • AG Ludwigshafen, 22.07.2015 - 3b IN 414/14

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters/Sachwalters: Tätigkeit im Rahmen

    Die Höhe hängt von Art und Umfang, insbesondere auch der Dauer der Betriebsfortführung ab (OLG Köln, ZInsO 2002, 873).
  • AG Schwarzenbek, 03.04.2003 - 1a IN 96/02

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf gesonderte Vergütung für seine

    Die Bemessung des Zuschlags unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der jeweils entfalteten Tätigkeit ist eine gerichtliche Ermessensentscheidung im Einzelfall, vgl. OLG Köln, ZinsO 2002, 873-874.
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