Rechtsprechung
   KG, 11.06.2009 - 2 W 232/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11961
KG, 11.06.2009 - 2 W 232/08 (https://dejure.org/2009,11961)
KG, Entscheidung vom 11.06.2009 - 2 W 232/08 (https://dejure.org/2009,11961)
KG, Entscheidung vom 11. Juni 2009 - 2 W 232/08 (https://dejure.org/2009,11961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,11961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten der Zustellung einer einstweiligen Verfügung durch ein auswärtiges Anwaltsbüro; Abgrenzung zur überörtlichen Sozietät

  • Judicialis

    RVG-VV Nr. 3309

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3309
    Kosten der Zustellung einer einstweiligen Verfügung durch ein auswärtiges Anwaltsbüro; Abgrenzung zur überörtlichen Sozietät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 55
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 27.03.2008 - 23 W 31/08

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung einer Rechtsanwaltsgebühr

    Auszug aus KG, 11.06.2009 - 2 W 232/08
    Diese Gebühr ist auch neben der Verfahrensgebühr des Erkenntnisverfahrens erstattungsfähig, wenn - wie hier - ein anerkennungswürdiges Interesse daran besteht, die einstweilige Verfügung so schnell wie möglich zuzustellen und die Verfahrensbevollmächtigten ihren Sitz in einer anderen Stadt als die Schuldner haben (OLG Celle, NJW-RR 2008, 1600).
  • OLG Frankfurt, 17.01.1990 - 6 W 36/89
    Auszug aus KG, 11.06.2009 - 2 W 232/08
    Im Ansatz zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Zustellung der einstweiligen Verfügung dann durch die vorher verdiente Verfahrensgebühr abgegolten ist, wenn der Rechtsanwalt schon während des Erkenntnisverfahrens Verfahrensbevollmächtigter war (OLG Frankfurt, Rpfleger 1990, 270).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht