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   OLG Celle, 11.11.2008 - 2 W 239/08   

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https://dejure.org/2008,6077
OLG Celle, 11.11.2008 - 2 W 239/08 (https://dejure.org/2008,6077)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.11.2008 - 2 W 239/08 (https://dejure.org/2008,6077)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. November 2008 - 2 W 239/08 (https://dejure.org/2008,6077)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Streitwert der Räumungsklage: Berücksichtigung der Umsatzsteuer als Mietbestandteil

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung der Miete einschließlich der Mehrwertsteuer bei der Berechnung des einjährigen Entgelts für die Festsetzung des Gebührenstreitwertes für eine Räumungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Miete einschließlich der Mehrwertsteuer bei der Berechnung des einjährigen Entgelts für die Festsetzung des Gebührenstreitwertes für eine Räumungsklage

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Streitwert einer Räumungsklage berechnet sich nach der einjährigen Miete einschließlich der MwSt.

  • Judicialis

    GKG § 41

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 41
    Streitwert der Räumungsklage; Berücksichtigung der Umsatzsteuer als Mietbestandteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührenstreitwert für Räumungsklage: Mehrwertsteuer zu beachten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebührenstreitwert für Räumungsklage: Mehrwertsteuer zu beachten? (IMR 2008, 432)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 24 W 65/05

    Bemessung der "streitigen Zeit" gem. § 41 Abs. 1 , 2 S. 1 GKG

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2008 - 2 W 239/08
    Die Auffassung des Senats steht in Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart - 5 W 48/08 - Beschluss vom 9. Oktober 2008, zitiert nach juris. KG ZMR 2007, 514. OLG Düsseldorf ZMR 2006, 517) und der Kommentarliteratur (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. § 41 GKG, Rdnrn. 20 und 25. Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rdnr. 3535).
  • OLG Stuttgart, 09.10.2008 - 5 W 48/08

    Streitwertbemessung: Räumungsrechtsstreit bei Unklarheit über den Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2008 - 2 W 239/08
    Die Auffassung des Senats steht in Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart - 5 W 48/08 - Beschluss vom 9. Oktober 2008, zitiert nach juris. KG ZMR 2007, 514. OLG Düsseldorf ZMR 2006, 517) und der Kommentarliteratur (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. § 41 GKG, Rdnrn. 20 und 25. Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rdnr. 3535).
  • OLG Hamm, 26.07.2001 - 18 W 38/01
    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2008 - 2 W 239/08
    Im Übrigen war bereits § 16 GKG a. F nach überwiegender Auffassung in gleichem Sinne auszulegen (vgl. KG NZM 2000, 659. OLG Hamm MDR 2001, 1377).
  • KG, 17.06.1999 - 8 W 4592/99

    Streitwertbestimmung bei einer Räumungsklage

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2008 - 2 W 239/08
    Im Übrigen war bereits § 16 GKG a. F nach überwiegender Auffassung in gleichem Sinne auszulegen (vgl. KG NZM 2000, 659. OLG Hamm MDR 2001, 1377).
  • OLG Frankfurt, 19.06.2009 - 2 U 303/08

    Gewerberaummiete: Sonderkündigungsrecht des Erstehers in der Zwangsversteigerung

    Für die Berechnung des Streitwerts sind demgegenüber aber sowohl die vereinbarte Nebenkostenpauschale (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 516-517) als auch die geschuldete Umsatzsteuer (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11.11.2008, Az. 2 W 239/08, zitiert nach juris) zu berücksichtigen.
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