Rechtsprechung
OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 29/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,19597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 14/95
Rechtshilfeersuchen; Ablehnung; Gericht ; Verbotene Handlung; Unrichtige …
Auszug aus OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 29/95
Anmerkung: Inhaltsgleicher Beschluß ebenfalls vom 22.3.1995 u.a. in Rpfleger 1995, 413.
- OLG Frankfurt, 10.09.2003 - 20 W 312/03
Vormundschaftsgerichtliches Verfahren auf Genehmigung freiheitsentziehender …
Es kann dahinstehen, ob ein Rechtshilfeersuchen zusätzlich dann abgelehnt werden kann, wenn es offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (vgl. hierzu Schleswig Holsteinisches OLG, Beschlüsse 2 W 14/95 und 2 W 29/95 in DAVorm 309 312 = Rpfleger 1995, 413 und BtPrax 1995, 145). - OVG Saarland, 28.06.2002 - 2 W 4/02
Vorläufige Unterbindung von Bauarbeiten; Voraussetzung für den Erlass einer …
So wird beispielsweise die Unterordnung eines Erkers, dessen Breite mehr als 1/5 der Außenwand einnimmt, vor die er vortritt, verneint, ein sich innerhalb dieses Rahmens haltender Vorbau jedoch gleichwohl nicht als untergeordnet anerkannt, wenn mit ihm letztlich eine Vergrößerung der Wohnfläche erreicht werden soll (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 31.8.1995 - 2 W 29/95 - sowie vom 19.9.1997 - 2 V 10/97 - außerdem OVG Münster, Beschluß vom 29.11.1985, BRS 44 Nr. 101; VGH Kassel, Beschluß vom 12.10.1995, BRS 57 Nr. 139); auch kann es sein, daß sich ein einen Anteil von 1/5 der Wandbreite unterschreitender Vorbau deswegen nicht unterordnet, weil er sich über mehrere Geschosse erstreckt. - OVG Saarland, 28.01.1998 - 2 V 1/98
Beschwerde betreffend die Ablehnung der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Saarland, 14.02.2000 - 2 Q 42/99 Erweist sich die vom Beklagten beanstandete Anlage demnach schon unter diesem quantitativen Aspekt erkennbar nicht als lediglich "untergeordneter" Gebäudeteil im Verständnis des § 6 Abs. 6 LBO 1996, so bedarf es keiner Vertiefung der Frage der insoweit zusätzlich zu fordernden funktionalen Unterordnung (vgl. hierzu etwa den Beschluß des Senats vom 31.8.1995 - 2 W 29/95 -, wonach bei Erkern dann nicht mehr von einer Untergeordnetheit im Sinne des § 6 Abs. 6 LBO 1996 ausgegangen werden kann, wenn ihre Errichtung letztlich auf einen Zugewinn an Wohnfläche abzielt; Simon BayBO, Art. 6 RNr. 199, wonach eine Untergeordnetheit unter diesem Aspekt ausscheidet, wenn der Gebäudeteil eine eigenständige Nutzung ermöglicht, die auch ohne die Außenwand vorstellbar ist).