Rechtsprechung
OLG Köln, 27.08.2008 - 2 W 60/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Aachen, 02.06.2008 - 3 T 201/08
- OLG Köln, 27.08.2008 - 2 W 60/08
- BGH, 09.10.2008 - V ZB 138/08
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 16.12.2009 - 9 W 345/09
Erfallen der Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren
Für die Entstehung der vollen Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers - und nicht, wie in dem von der Rechtspflegerin in Bezug genommenen Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2008 (2 W 60/08-6) der Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten - im Berufungsverfahren genügt es, dass der Prozessbevollmächtigte des Berufungsklägers die Berufungsschrift oder einen Schriftsatz, der die Berufungsanträge, sonstige Sachanträge oder Sachvortrag zum Gegenstand der Berufung enthält, bei Gericht einreicht. - OLG Saarbrücken, 29.09.2009 - 9 W 290/09
Kosten des Berufungsbeklagten bei lediglich fristwahrender Einlegung der Berufung
Nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass ein Berufungsbeklagter grundsätzlich sofort nach Berufungseinlegung einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung gegen die Berufung beauftragen darf, ohne dadurch Kostennachteile befürchten zu müssen, wenn es - wie hier - später zur Rücknahme des Rechtsmittels kommt (BGH, NJW 2007, 3723; NJW 2004, 73; NJW 2003, 2992; NJW 2003, 1324; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht, 2. Zivilsenat, Beschl. v. 26. Mai 2004, 2 W 114/04-16 und Beschl. v. 11. März 2008, 2 W 60/08-6; 6. Zivilsenat, Beschluss vom 15. März 1996, 6 W 62/96-22, OLGR Saarbrücken 1997, 76, jeweils m.w.N.).