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   KG, 24.01.2008 - 2 W 83/07   

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https://dejure.org/2008,13087
KG, 24.01.2008 - 2 W 83/07 (https://dejure.org/2008,13087)
KG, Entscheidung vom 24.01.2008 - 2 W 83/07 (https://dejure.org/2008,13087)
KG, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 2 W 83/07 (https://dejure.org/2008,13087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Barabfindung bzw. einer angemessenen Ausgleichszahlung; Kriterien für die Annahme eines hinreichenden Begründung eines Antrags auf Feststellung im Rahmen eines gesellschaftsrechtlichen ...

  • Judicialis

    SpruchG § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SpruchG § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 4
    Anforderungen an eine substantiierte Bewertungsrüge nach § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SpruchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2008, 469
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2003 - 19 W 9/00

    Ermittlung des Börsenwertes einer einzugliedernden Aktiengesellschaft

    Auszug aus KG, 24.01.2008 - 2 W 83/07
    Wieso die der Bewertung zugrunde liegende Wachstumsprognose nicht als vernünftigerweise vertretbar anzusehen sein sollte (vgl. zu diesem Maßstab OLG Stuttgart NZG 2007, 112, 114; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588; Wittgens/Redeke, ZIP 2007, 2015 f.), hätte einer näheren Darlegung bedurft (Wittgens, NZG 2007, 853, 856).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des

    Auszug aus KG, 24.01.2008 - 2 W 83/07
    Wieso die der Bewertung zugrunde liegende Wachstumsprognose nicht als vernünftigerweise vertretbar anzusehen sein sollte (vgl. zu diesem Maßstab OLG Stuttgart NZG 2007, 112, 114; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588; Wittgens/Redeke, ZIP 2007, 2015 f.), hätte einer näheren Darlegung bedurft (Wittgens, NZG 2007, 853, 856).
  • KG, 31.10.2007 - 2 W 14/06

    Spruchverfahren: analoge Anwendung des Spruchgesetzes auf das Delisting;

    Auszug aus KG, 24.01.2008 - 2 W 83/07
    Dies führt, wie der Senat bereits mit Beschluss vom 31. Oktober 2007 in der Rechtssache 2 W 14/06 entschieden hat, zur Unzulässigkeit des Antrags.
  • OLG Frankfurt, 04.01.2006 - 20 W 203/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Konkrete Einwendungen gegen die

    Auszug aus KG, 24.01.2008 - 2 W 83/07
    Geboten wäre es zumindest gewesen, die zum Bewertungsstichtag erzielbare Rendite einer Anleihe der öffentlichen Hand als Vergleichsmaßstab heranzuziehen (vgl. OLG Frankfurt/M. NZG 2006, 674, 676; näher Wittgens, NZG 2007, 853, 855; s. auch Krieger, in: Lutter, UmwG, § 4 SpruchG Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 20 W 494/06

    Spruchverfahren nach Verschmelzung: Mindestanforderungen für die Begründung eines

    Auszug aus KG, 24.01.2008 - 2 W 83/07
    Daher bedurfte es auch nach dem Hinweis des Landgerichts auf die unzureichende Antragsbegründung keines weiteren Hinweises nach Eingang der unzureichenden ergänzten Begründung (ebenso OLG Frankfurt/M. NZG 2007, 873, 874).
  • LG München I, 31.07.2015 - 5 HKO 16371/13

    Höhere Barabfindung für Aktionäre

    Die Gegenansicht (vgl. KG NZG 2008, 469, 470 = AG 2008, 451 f.; AG 2012, 795, 796; Wittgens NZG 2007, 853, 855), wonach die Anforderungen an die Substantiiertheit einer Bewertungsrüge generell hoch seien, wird dem Wesen des Spruchverfahrens gerade auch mit Blick auf das Informationsgefälle zwischen dem von dem Squeeze out betroffenen Minderheitsaktionären und der Aktiengesellschaft bzw. deren Hauptaktionärin nicht gerecht.
  • LG München I, 21.06.2013 - 5 HKO 19183/09

    Aktienrechtliches Spruchverfahren nach Squeeze-out: Anforderungen an eine

    Die Gegenansicht (vgl. KG NZG 2008, 469, 470 = AG 2008, 451 f.; AG 2012, 795, 796; Wittgens NZG 2007, 853, 855), wonach die Anforderungen an die Substantiiertheit einer Bewertungsrüge generell hoch seien, wird dem Wesen des Spruchverfahrens gerade auch mit Blick auf das Informationsgefälle zwischen dem von dem Squeeze out betroffenen Minderheitsaktionären und der Aktiengesellschaft bzw. deren Hauptaktionärin nicht gerecht.
  • LG Stuttgart, 05.11.2012 - 31 O 55/08

    Entscheidung im Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

    Dem Begründungserfordernis nach § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SpruchG lassen sich aber keine derart hohen Anforderungen entnehmen, wie sie die Antragsgegnerin mit der von ihr angeführten Entscheidung KG NZG 2008, 469 stellen möchte (siehe jetzt auch KG, Beschluss vom 26.07.2012, 2 W 44/12 SpruchG) .
  • OLG Köln, 22.07.2009 - 27 U 5/09

    Auslegung eines in einem Gesellschaftsbeitritt vereinbarten Widerrufsrechts

    Ein Widerruf der Willenserklärung, mit der die Beitrittserklärung beseitigt wird, würde nämlich dann nicht nur zu einer Verpflichtung zur Rückgewähr der erbrachten Leistungen führen, sondern würde auch ohne Weiteres die noch nicht erfüllten Einlageverpflichtungen entfallen lassen (vgl. BGH NZG 2008, 469 unter Tz. 16).
  • OLG München, 11.12.2008 - 31 Wx 85/08

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Voraussetzungen einer Verlängerung der

    Der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 12 FGG) tritt insoweit zurück (KG NZG 2008, 469; Winter/Nießen NZG 2005, 13).

    Dieser Vortrag, der keine konkrete Einwendung darlegt, genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht, ebenso wenig die pauschale Bezugnahme auf "in dieser Sache bereits vorliegende Anträge und deren Begründungen" (vgl. KG NZG 2008, 469/470; KK SpruchG/Wasmann 1. Aufl. § 4 Rn. 17).

  • KG, 26.07.2012 - 2 W 44/12

    Spruchverfahren: Anforderungen an eine konkrete Bewertungsrüge

    Der erkennende Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass die Anforderungen an die konkrete Bewertungsrüge im Hinblick auf die genannte gesetzgeberische Zielsetzung generell hoch sind (NZG 2008, 469, 470 mit zustimmender Anm. Simon/Leuering, NJW-Spezial 2008, 337; ZIP 2009, 1714).

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (NZG 2008, 469, 470; zust. OLG München NZG 2009, 190, 191), ist dies nicht der Fall; vielmehr bedarf jeder Antrag einer eigenen Begründung.

  • LG München I, 28.06.2013 - 5 HKO 18685/11

    Squeeze-out A. Moksel

    Die Gegenansicht (vgl. KG NZG 2008, 469, 470 = AG 2008, 451 f.; AG 2012; 795, 796; Wittgens NZG 2007, 853, 855), wonach die Anforderungen an die Substantiiertheit einer Bewertungsrüge generell hoch seien, wird dem Wesen des Spruchverfahrens gerade auch mit Blick auf das Informationsgefälle zwischen dem von dem Squeeze out betroffenen Minderheitsaktionären und der Aktiengesellschaft bzw. deren Hauptaktionärin nicht gerecht.
  • KG, 31.07.2009 - 2 W 255/08

    Spruchverfahren: Anforderungen an eine Bewertungsrüge

    Diese sind, wie der Senat bereits in einer anderen Sache ausgeführt hat (NZG 2008, 469, 470), streng.

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (NZG 2008, 469, 470; zust. OLG München NZG 2009, 190, 191), bedarf jedoch jeder Antrag der Begründung.

  • LG München I, 28.05.2014 - 5 HKO 19239/07

    Aktiengesellschaft: Statthaftigkeit eines Spruchverfahrens nach dem Widerruf der

    Die Gegenansicht (vgl. KG NZG 2008, 469, 470 = AG 2008, 451 f.; AG 2012, 795, 796; Wittgens NZG 2007, 853, 855), wonach die Anforderungen an die Substantiiertheit einer Bewertungsrüge generell hoch seien, wird dem Wesen des Spruchverfahrens gerade auch mit Blick auf das Informationsgefälle zwischen dem von dem Squeeze out betroffenen Minderheitsaktionären und der Aktiengesellschaft bzw. deren Hauptaktionärin nicht gerecht.
  • LG München I, 31.05.2016 - 5 HKO 14376/13

    Bemessung der Barabfindung nach Squeeze-Out

    Die Gegenansicht (vgl. KG NZG 2008, 469, 470 = AG 2008, 451 f.; AG 2012, 795, 796; Wittgens NZG 2007, 853, 855), wonach die Anforderungen an die Substantiiertheit einer Bewertungsrüge generell hoch seien, wird dem Wesen des Spruchverfahrens gerade auch mit Blick auf das Informationsgefälle zwischen dem von dem Squeeze out betroffenen Minderheitsaktionären und der Aktiengesellschaft bzw. deren Hauptaktionärin nicht gerecht.
  • LG München I, 28.03.2014 - 5 HKO 18925/08

    Squeeze-out Knürr AG

  • LG München I, 28.06.2013 - 5 HK 9122/14
  • LG Stuttgart, 05.11.2012 - 31 O 173/09

    Spruchverfahren zum Squeeze-out abgeschlossen

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