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   BVerwG, 21.01.1997 - 2 WD 38.96   

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https://dejure.org/1997,3322
BVerwG, 21.01.1997 - 2 WD 38.96 (https://dejure.org/1997,3322)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1997 - 2 WD 38.96 (https://dejure.org/1997,3322)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - 2 WD 38.96 (https://dejure.org/1997,3322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Versicherungsbetrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsträger - Betrügerische Schädigung - Inbrandsetzung des eigenen Kraftfahrzeuges - Maßnahmebemessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 45
  • NVwZ 1998, 524 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 117
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.11.1993 - 2 WD 31.93

    Beurteilung eines wiederholten Betruges als schweres Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1997 - 2 WD 38.96
    Ebenso wie besondere Milderungsgründe im Einzelfall eine Maßnahme rechtfertigen können, die sein dienstliches Fortkommen nicht berühren, erfordern andererseits gewichtige Erschwerungsgründe eine reinigende Maßnahme als disziplinare Reaktion (vgl. Urteil vom 9. November 1993 - BVerwG 2 WD 31.93 -).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 2 WD 28.06

    Nichterscheinen; Hauptverhandlung; Anordnung des persönlichen Erscheinens;

    ff) Bei der gebotenen Gesamtwürdigung des Dienstvergehens ist davon auszugehen, dass der Senat bei einem außerdienstlich von einem Offizier begangenen Betrug in der Regel eine Dienstgradherabsetzung zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen nimmt (vgl. dazu u.a. Urteile vom 10. Juni 1987 - BVerwG 2 WD 12.87 - BVerwGE 83, 298 = NZWehrr 1988, 164, vom 21. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 38.96 - BVerwGE 113, 45 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 24 = NZWehrr 1997, 167 und vom 25. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 16.89 - BVerwGE 86, 309 = NZWehrr 1991, 116).
  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage;

    Bei einem außerdienstlich von einem Offizier begangenen Betrug nimmt der Senat in der Regel ebenfalls eine Dienstgradherabsetzung zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. dazu u.a. Urteile vom 10. Juni 1987 - BVerwG 2 WD 12.87 - BVerwGE 83, 298 = NZWehrr 1988, 164, vom 21. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 38.96 - BVerwGE 113, 45 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 24 = NZWehrr 1997, 167, vom 25. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 16.89 - BVerwGE 86, 309 = NZWehrr 1991, 116 und vom 28. November 2007 - BVerwG 2 WD 28.06 - BVerwGE 130, 65 = Buchholz 450.2 § 124 WDO 2002 Nr. 1 = DokBer 2008, 113).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2008 - 2 L 208/06

    Aufhebung einer Disziplinarverfügung bei Tankstellenbetrug

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es für außerdienstliche Zueignungs- und/oder Vermögensdelikte keinen einheitlichen Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen, weil sich solche Verfehlungen nach ihren Modalitäten sowie ihrer kriminellen Intensität, nach der Schuld des Täters sowie den Folgen der Tat und damit nach ihrem disziplinaren Gewicht so erheblich voneinander unterscheiden können, dass von keiner Regelmaßnahme ausgegangen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.1997 - 2 WD 38.96 -, E 113, 45).
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