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OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 2 WF 94/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versorgungsausgleich; Gestaltungsurteil; Urteil; Rechtskraft; Ehegatten; Eheleute; Vereinbarung; Parteivereinbarung; Schuldrechtlich
- Judicialis
BGB § 1587 o; ; VAHRG § 10 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1587o; VAHRG § 10a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rockenhausen, 18.10.2001 - 3 F 552/01
- OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 2 WF 94/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1410
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.02.1999 - XII ZB 47/96
Begriff der groben Unbilligkeit
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 2 WF 94/01
Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes Az. XII ZB 47/96 = FamRZ 1999, 714), auf die sich der Kläger zur Begründung seines Begehrens beruft, besagt nichts anderes. - BGH, 21.04.1982 - IVb ZB 584/81
Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 2 WF 94/01
Auch für eine Abänderung in analoger Anwendung des § 323 ZPO ist kein Raum; die Entscheidung über den öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich ist nicht mit einer Verurteilung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen vergleichbar, da ihr Gegenstand ein einmaliger Ausgleich bereits bestehender Versorgungsanrechte ist und nicht die Regelung der künftig zu erwartenden Versorgungsleistungen (BGH FamRZ 82, 687 [688]). - BGH, 15.03.1989 - IVb ZB 183/87
Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 2 WF 94/01
Änderungen der wirtschaftlichen Lage nach der Ehezeit können nur im Rahmen des § 10 a Abs. 3 VAHRG berücksichtigt werden, also eine an sich wegen eingetretener Wertveränderungen (Abs. 1 und Abs. 2) gebotene Abänderung aus Billigkeitsgründen ausschließen (BGH NJW 1989, 1999 [2000];… Johannsen/Henrich aaO, § 10 a VAHRG, Rdnr. 43 und 45). - BGH, 24.03.1982 - IVb ZB 530/80
Entscheidung über Versorgungsausgleich bei Vorliegen einer Vereinbarung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 2 WF 94/01
Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, insbesondere dessen Ausschluss, können Ehegatten nur vor der Ehescheidung (unter den Voraussetzungen des § 1408 Abs. 2 BGB) oder im Scheidungsverbundverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der Folgesache Versorgungsausgleich (vgl. BGH FamRZ 1982, 688 treffen, wobei es in letztgenanntem Fall einer gerichtlichen Genehmigung der Vereinbarung bedarf (§ 1587 o Abs. 2 S. 3 BGB).