Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 11.05.2001

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 11.06.2001 - 2 Ws 186/01   

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https://dejure.org/2001,40475
OLG Schleswig, 11.06.2001 - 2 Ws 186/01 (https://dejure.org/2001,40475)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.06.2001 - 2 Ws 186/01 (https://dejure.org/2001,40475)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Juni 2001 - 2 Ws 186/01 (https://dejure.org/2001,40475)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 11.10.2001 - 2 BvR 1271/01

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn K ... gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 11. Juni 2001 - 2 Ws 186/01 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Jentsch, Di Fabio gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 11. Oktober 2001 einstimmig beschlossen:.
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   OLG Köln, 11.05.2001 - 2 Ws 186/01   

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https://dejure.org/2001,25203
OLG Köln, 11.05.2001 - 2 Ws 186/01 (https://dejure.org/2001,25203)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.05.2001 - 2 Ws 186/01 (https://dejure.org/2001,25203)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 2001 - 2 Ws 186/01 (https://dejure.org/2001,25203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Eisstadion-Mord - Haftbeschwerde verworfen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 2 Ws 186/01
    Bei der Heranziehung des § 120 StPO und damit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Haftanordnungen nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils muss auch das Gewicht der Straftat und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und der Verantwortlichkeit der Justiz hierfür abgewogen werden (vgl. Senat MDR 1992, 695; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552).
  • OLG Köln, 04.02.1992 - 2 Ws 9/92

    Haftbefehl; Aufhebung; Verfahrensverzögerung; Schwere der Tat; Mittäterschaft;

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 2 Ws 186/01
    Es bedarf dieses Grundsatzes als Korrektiv für den Fall, dass die Fortdauer der Untersuchungshaft durch vermeidbare Verzögerungen des Verfahrens verursacht worden ist (vgl. SenE vom 04. Februar 1992 - 2 Ws 9-10/92 - in: MDR 92, 694 f. mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 3 Ws 178/96
    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 2 Ws 186/01
    Bei der Heranziehung des § 120 StPO und damit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Haftanordnungen nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils muss auch das Gewicht der Straftat und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und der Verantwortlichkeit der Justiz hierfür abgewogen werden (vgl. Senat MDR 1992, 695; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552).
  • OLG Köln, 29.02.2016 - 2 Ws 60/16

    Unverhältnismäßigkeit des weiteren Vollzugs der Untersuchungshaft wegen

    So ist es in Haftsachen keineswegs angängig, dass die Fertigstellung des Protokolls der Hauptverhandlung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, als für die Absetzung des Urteils benötigt wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, zitiert nach juris, Rz. 37; BVerfGE Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 -, zitiert nach juris, Rz. 70, SenE vom 11.05.2001, 2 Ws 186/01; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.05.2015, 2 Ws 108/14, zitiert nach BeckRS 2015, 16306, Rz. 33-37).
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