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   OLG Karlsruhe, 02.06.2008 - 2 Ws 2/08   

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https://dejure.org/2008,25917
OLG Karlsruhe, 02.06.2008 - 2 Ws 2/08 (https://dejure.org/2008,25917)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.06.2008 - 2 Ws 2/08 (https://dejure.org/2008,25917)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Juni 2008 - 2 Ws 2/08 (https://dejure.org/2008,25917)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahlermessen der Justizbehörde bei mehreren Bewerbern für einen Ausbildungsplatz; Bestehen von Auswahlnotwendigkeit und Auswahlermessen bei zu erwartenden Anfragen anderer Gefangener mit Ausbildungsdefiziten nach Beginn der Lehre

  • Judicialis

    StVollzG § 7; ; StVollzG § 37

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 37 Abs. 3; StVollzG § 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 21.10.1996 - 5 Ws 396/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2008 - 2 Ws 2/08
    Dieser Inhalt des Vollzugsplans hat zu einer Selbstbindung der Vollzugsbehörde geführt (Schwind/Böhm/Jehle-Mey/Wischka zu § 7 Rn 7; OLG Celle ZfStrVo 1989, 116; KG NStZ 1997, 207; vgl. auch OLG Karlsruhe StraFo 2004, 362), die zur sachgerechten Durchführung der angekündigten begünstigenden Maßnahmen berufen ist.
  • OLG Karlsruhe, 19.05.2004 - 1 Ws 78/04

    Strafvollzug: Einschränkung von Behandlungsmaßnahmen durch den Anstaltsleiter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2008 - 2 Ws 2/08
    Dieser Inhalt des Vollzugsplans hat zu einer Selbstbindung der Vollzugsbehörde geführt (Schwind/Böhm/Jehle-Mey/Wischka zu § 7 Rn 7; OLG Celle ZfStrVo 1989, 116; KG NStZ 1997, 207; vgl. auch OLG Karlsruhe StraFo 2004, 362), die zur sachgerechten Durchführung der angekündigten begünstigenden Maßnahmen berufen ist.
  • KG, 16.06.2021 - 5 Ws 11/21

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Berliner Strafvollzug:

    Es war auch obergerichtlich entschieden, dass einem (jedenfalls fachlich) geeigneten Gefangenen selbst dann, wenn eine freie Ausbildungsstelle vorhanden ist, kein Anspruch auf einen Ausbildungsplatz, sondern lediglich ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Bescheidung seines Ausbildungswunsches zusteht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 2 Ws 2/08 - juris Rdnr. 4).
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