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   OLG Karlsruhe, 19.08.2016 - 2 Ws 209/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26189
OLG Karlsruhe, 19.08.2016 - 2 Ws 209/16 (https://dejure.org/2016,26189)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.08.2016 - 2 Ws 209/16 (https://dejure.org/2016,26189)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. August 2016 - 2 Ws 209/16 (https://dejure.org/2016,26189)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständiges Vollstreckungsorgan für die Entscheidung über die Fesselung bei Ausführungen eines Sicherungsverwahrten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 JVollzVGB BW 2009, § 11 Abs 3 JVollzVGB BW 2009, § 62 Abs 2 Nr 6 JVollzVGB BW 2009, § 62 Abs 6 JVollzVGB BW 2009, § 116 StVollzG
    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Zuständigkeit für die Entscheidung über die Fesselung bei den Ausführungen eines Sicherungsverwahrten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit für ungefesselte Ausführung

  • rechtsportal.de

    Zuständiges Vollstreckungsorgan für die Entscheidung über die Fesselung bei Ausführungen eines Sicherungsverwahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 358
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 2 Ws 236/06

    Rechtsbehelfe im Strafvollzug: Versagung der Lockerungsgewährung in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2016 - 2 Ws 209/16
    Bei den Bestimmungen des Vollzugsplans handelt es sich um selbständige Maßnahmen und deshalb ist die Frage, ob lockerungsbezogene Lücken oder positive Inhalte des Vollzugsplans (gem. § 7 Abs. 2 Nr. 7 StVollzG) die Rechte des Gefangenen verletzen, von der Rechtsverletzung durch konkrete Entscheidungen über Vollzugslockerungen (§ 11 StVollzG) zu trennen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.10.2006, 2 Ws 236/06 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2014 - 2 Ws 278/14

    Vollzug der Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg: Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2016 - 2 Ws 209/16
    Der Anstaltsleiter hat damit auch darüber zu entscheiden, ob bei einer Ausführung nach § 11 Abs. 3 JVollzGB V eine Fesselung als besondere Sicherungsmaßnahme gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 6 JVollzGB V oder in § 62 Abs. 6 JVollzGB V angeordnet wird (zu den Voraussetzungen der Anordnung der Fesselung eines Sicherungsverwahrten bei einer Ausführung vgl. Senat, Beschluss vom 12.08.2014, 2 Ws 278/14 -, juris).
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