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OLG Hamm, 13.11.1998 - 2 Ws 211/98 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Ablehnung der bedingten Entlassung, Anordnung der Entlassung, Anforderungen, Prognose, verbleibendes Restrisiko
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 25.05.1992 - 9 Js 208/90
- OLG Hamm, 13.11.1998 - 2 Ws 211/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97
Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und …
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.1998 - 2 Ws 211/98
Dieses erscheint aber unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere auch des inzwischen fortgeschrittenen Alters des Verurteilten, derart gering, dass es auch unter Beachtung der Neufassung des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB n.F. - nicht mehr zur Ablehnung der bedingten Entlassung des Verurteilten führen kann (zu § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB n.F. siehe Senat in StraFo 1998, 174 = NStZ 1998, 376 = StV 1998, 501; zur angemessenen Berücksichtigung eines vertretbaren Restrisikos siehe auch BVerfG NJW 1998, 2202). - OLG Hamm, 20.02.1998 - 2 Ws 84/98
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.1998 - 2 Ws 211/98
Dieses erscheint aber unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere auch des inzwischen fortgeschrittenen Alters des Verurteilten, derart gering, dass es auch unter Beachtung der Neufassung des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB n.F. - nicht mehr zur Ablehnung der bedingten Entlassung des Verurteilten führen kann (zu § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB n.F. siehe Senat in StraFo 1998, 174 = NStZ 1998, 376 = StV 1998, 501; zur angemessenen Berücksichtigung eines vertretbaren Restrisikos siehe auch BVerfG NJW 1998, 2202).