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   KG, 11.06.2008 - 2 Ws 239/08, 1 AR 721/08   

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https://dejure.org/2008,82127
KG, 11.06.2008 - 2 Ws 239/08, 1 AR 721/08 (https://dejure.org/2008,82127)
KG, Entscheidung vom 11.06.2008 - 2 Ws 239/08, 1 AR 721/08 (https://dejure.org/2008,82127)
KG, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 2 Ws 239/08, 1 AR 721/08 (https://dejure.org/2008,82127)
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16

    Beschwerde gegen Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht: Voraussetzungen

    Zu der Überprüfung, ob eine Weisung im Einzelfall gesetzeswidrig ist, gehört neben der Prüfung, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine ausreichende Rechtsgrundlage hat, auch in jedem Fall die Prüfung, ob der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 Ws 239/08 - [juris] = StraFo 2008, 408).
  • KG, 02.09.2015 - 2 Ws 198/15

    Verhältnis von § 68b Abs. 1 Nr. 4 StGB zu § 70 StGB

    Zu der Überprüfung, ob eine Weisung im Einzelfall gesetzeswidrig ist, gehört neben der Prüfung, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine ausreichende Rechtsgrundlage hat, auch in jedem Fall die Prüfung, ob der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 Ws 239/08 - [juris] = StraFo 2008, 408).
  • KG, 10.11.2021 - 5 Ws 219/21

    Voraussetzungen der nachträglichen Aufhebung einer Weisung zur Einnahme

    Das Abhilfeverfahren ist keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts (ständ. Rspr., z. B. OLG München, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 3 Ws 581/14 -, juris Rn. 26; KG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 Ws 239/08 -, juris Rn. 15; Senat, Beschluss vom 11. Juli 2000 - 5 Ws 501/00 -, juris Rn. 2; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 306 Rn. 10; jeweils m. w. Nachw.).
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