Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.10.1998 - 2 Ws 243/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8176
OLG Karlsruhe, 22.10.1998 - 2 Ws 243/98 (https://dejure.org/1998,8176)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.10.1998 - 2 Ws 243/98 (https://dejure.org/1998,8176)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 2 Ws 243/98 (https://dejure.org/1998,8176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Zurückweisung eines Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 212
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22

    Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer

    Mehrere als Verteidiger tätige Mitglieder einer Sozietät sind nicht als " ein Verteidiger " anzusehen, da die Norm sich schon sprachlich nicht auf Personenvereinigungen bezieht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.10.1976 - 2 BvR 23/76; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.10.1998 - 2 Ws 243/98).
  • OLG Bremen, 02.03.2018 - 1 Ws 12/18

    Anforderungen der Begründung der Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger

    Grundsätzlich ist eine Verteidigerbestellung von Anwälten aus derselben Kanzlei für Mitbeschuldigte nicht generell unzulässig (siehe BVerfG, Beschluss vom 28.10.1976 - 2 BvR 23/76, juris Rn. 34 ff., BVerfGE 43, 79; bestätigt in Beschluss vom 21.06.1977 - 2 BvR 70/75, juris Rn. 34, BVerfGE 45, 272; BGH, Urteil vom 11.06.2014 - 2 StR 489/13, juris Rn. 34, NStZ 2014, 660; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 28.03.2012 - 4 Ws 28/12, juris Rn. 6, NStZ-RR 2012, 352; OLG Hamm, a.a.O., juris Rn. 30 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.10.1998 - 2 Ws 243/98, juris Rn. 5, NStZ 1999, 212; OLG Rostock, Beschluss vom 17.03.2003 - I Ws 64/03, juris Ls., StV 2003, 373; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.09.2000 - 5 Ws 31/00, juris Rn. 14, StV 2000, 656).
  • LG Frankfurt/Main, 04.04.2008 - 26 Qs 9/08

    Strafverteidigung: Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer Angeschuldigter

    Der Wortlaut der Vorschrift bezieht sich nicht auf eine Personenvereinigung wie eine Sozietät (vgl. OLG xxx NJW 2002, 3267(3267); OLG xxx NStZ 1999, 212 (212); LG xxx NJW 2005, 2245).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 1 Ws 125/00

    Interessenkonflikt bei Verteidigung mehrerer Angeklagter durch Mitglieder einer

    Insofern muss bei der Begründung von Verteidigungsverhältnissen entgegen den vom OLG Karlsruhe (NStZ 1999, 212) geäußerten Zweifeln an der Unterscheidung von Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger festgehalten werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht