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   OLG Köln, 25.04.2013 - III-2 Ws 244/13   

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https://dejure.org/2013,26700
OLG Köln, 25.04.2013 - III-2 Ws 244/13 (https://dejure.org/2013,26700)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.04.2013 - III-2 Ws 244/13 (https://dejure.org/2013,26700)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. April 2013 - III-2 Ws 244/13 (https://dejure.org/2013,26700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Beschlagnahme der vertraulichen Kommunikation eines Gefangenen in Briefen an Angehörige oder Vertrauenspersonen unter gleichzeitiger Wahrung des Schutzes der Privatsphäre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlagnahme der vertraulichen Kommunikation eines Gefangegen in Briefen an Angehörige oder Vertrauenspersonen unter gleichzeitiger Wahrung des Schutzes der Privatsphäre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Vorsitzende ist ein "Rassist” und der frühere Verteidiger ein "alter Sack” und "Teufel auf zwei Beinen” ….

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Äußerungen des Angeklagten in Briefen an seine Verlobte können dem Schutz der Privatsphäre unterliegen

Papierfundstellen

  • StV 2014, 232
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.07.2009 - 2 BvR 2186/07

    Briefüberwachung in der Untersuchungshaft (freie Entfaltung der Persönlichkeit;

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2013 - 2 Ws 244/13
    In einer anderen Entscheidung (2 BvR 2186/07, StV 2010, 142) hat das Bundesverfassungsgericht einen solchen Fall, in dem der Gefangene selbst die Vertraulichkeit aufhebt, verwirklicht gesehen, bei dem dieser die Empfängerin des Briefes, seine Freundin, dazu aufgefordert hatte, den Brief ihrer Schwester zu zeigen, zu der er selbst nicht in einer geschützten Vertrauensbeziehung stand.
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88

    Briefüberwachung

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2013 - 2 Ws 244/13
    Jedoch verkennt der angefochtene Beschluss, dass die vertrauliche Kommunikation in Briefen an einen Familienangehörigen oder eine Vertrauensperson - auch die freimütige Kundgabe des eigenen Urteils über Verhältnisse und Personen oder eine entlastende Selbstdarstellung - als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung dem Schutz des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG unterliegen (vgl. BVerfG, 1 BvR 1689/88; BVerfGE 90, 255, 260).
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