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   OLG Hamm, 22.07.1996 - 2 Ws 266/96   

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OLG Hamm, 22.07.1996 - 2 Ws 266/96 (https://dejure.org/1996,26289)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.07.1996 - 2 Ws 266/96 (https://dejure.org/1996,26289)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juli 1996 - 2 Ws 266/96 (https://dejure.org/1996,26289)
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  • Burhoff online

    Klageerzwingungsverfahren, PKH, Prozeßkostenhilfe, Notanwalt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 08.07.1996 - 2 Ws 192/96
    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.1996 - 2 Ws 266/96
    Auch der Prozeßkostenhilfeantrag hat aber doch wenigstens in groben Zügen den dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhalt erkennen zu lassen, zudem ist eine Angabe der wesentlichen Beweismittel erforderlich (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 172 Rn. 20; Löwe-Rosenberg/Rieß, StPO, 24. Aufl. § 172 Rn. 172, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; siehe u.a. auch Beschluß des 4. Strafsenats vom 20.06.1995 - 4 Ws 295/95 - und Beschluß des Senats vom 11.07.1996 - 2 Ws 192/96).
  • OLG Hamm, 22.06.1995 - 2 Ws 305/95
    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.1996 - 2 Ws 266/96
    Nach ständiger Rechtsprechung der Strafsenate des OLG Hamm (siehe zuletzt u.a. Beschluß des erkennenden Senats vom 22.06.1995 - 2 Ws 305/95 - in ZAP EN-Nr. 866/95 = NStZ 1995, 562 mit weiteren Nachweisen, sowie den Beschluß vom 22.05.1996 in 2 Ws 179/96), die der wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zu dieser Frage entspricht (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 172 Rn. 23 mit weiteren Nachweisen auch zur teilweise vertretenen anderen Ansicht), kommt im Klageerzwingungsverfahren die Beiordnung eines sog. Notanwalts nicht in Betracht, da § 172 Abs. 3 Satz 2 StPO nicht (auch) auf § 78 b ZPO verweist.
  • OLG Hamm, 13.11.2003 - 2 Ws 251/03

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Begründung; Anforderungen

    Es genügt vielmehr eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Angabe der wesentlichen Beweismittel (zu vgl. Meyer-Goßner, a. a. O., § 172 Rdnr. 21 a; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 22.07.1996 - 2 Ws 266/96 -).
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