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   OLG Frankfurt, 05.02.2002 - 2 Ws 8/02   

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https://dejure.org/2002,13351
OLG Frankfurt, 05.02.2002 - 2 Ws 8/02 (https://dejure.org/2002,13351)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.02.2002 - 2 Ws 8/02 (https://dejure.org/2002,13351)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 2 Ws 8/02 (https://dejure.org/2002,13351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsdolmetscherzuschlag; Berufseinkünfte; Dolmetschertätigkeit ; Dolmetscherbüro; Entschädigungsanspruch

  • Judicialis

    ZSEG § 3; ; ZSEG § 16 Abs. 2; ; ZSEG § 17 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZSEG § 3 § 16 Abs. 2 § 17 Abs. 2

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1995 - A 13 S 2868/92

    Entschädigungsanspruch eines Übersetzungsbüros auch bei Einschaltung eines freien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2002 - 2 Ws 8/02
    Entgegen der Ansicht des VGH Bad.-Württ. (Die Justiz 1996, 115) gebietet auch der Zweck des Zuschlags nicht, nur auf die Verhältnisse des tatsächlich eingesetzten Dolmetschers abzustellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1987 - A 13 S 804/86

    Ermittlung der einem Dolmetscher zu erstattenden Gebühren bei Gerichtstätigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2002 - 2 Ws 8/02
    Im letzteren Fall steht der Anspruch auf die Entschädigung dem Dolmetscherbüro ­ gleich in welcher Rechtsform - in eigener Person zu (vgl. VGH Bad.-Württ., Die Justiz 1988, 173).
  • OLG Frankfurt, 20.02.1997 - 1 UF 194/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2002 - 2 Ws 8/02
    In Anerkennung dieser Möglichkeiten ist es daher nur konsequent, für die Bemessung des sog. Berufsdolmetscherzuschlags auf die Verhältnisse desjenigen abzustellen, der vom Gericht zu den Dolmetscherleistungen herangezogen worden ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 20. Februar 1997 ­ 1 UF 194/96; OLG Koblenz, NStE Nr. 15 zu § 3 ZSEG; OLG Celle, OLG Report 2000, 29; Meyer/Höver/Bach, ZSEG 21. Aufl., § 17 Rz.6.4).
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   OLG Frankfurt, 06.02.2002 - 2 Ws 8/02   

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https://dejure.org/2002,15566
OLG Frankfurt, 06.02.2002 - 2 Ws 8/02 (https://dejure.org/2002,15566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 Ws 8/02 (https://dejure.org/2002,15566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 Ws 8/02 (https://dejure.org/2002,15566)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 ZuSEG, § 17 ZuSEG
    Dolmetscherentschädigung: Gewährung eines Berufsdolmetscherzuschlags

  • Wolters Kluwer

    (Dolmetscherentschädigung: Gewährung eines Berufsdolmetscherzuschlags)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 159
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1995 - A 13 S 2868/92

    Entschädigungsanspruch eines Übersetzungsbüros auch bei Einschaltung eines freien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2002 - 2 Ws 8/02
    Entgegen der Ansicht des VGH Bad.-Württ. (Die Justiz 1996, 115) gebietet auch der Zweck des Zuschlags nicht, nur auf die Verhältnisse des tatsächlich eingesetzten Dolmetschers abzustellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1987 - A 13 S 804/86

    Ermittlung der einem Dolmetscher zu erstattenden Gebühren bei Gerichtstätigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2002 - 2 Ws 8/02
    Im letzteren Fall steht der Anspruch auf die Entschädigung dem Dolmetscherbüro - gleich in welcher Rechtsform - in eigener Person zu (vgl. VGH Bad.-Württ., Die Justiz 1988, 173).
  • OLG Frankfurt, 20.02.1997 - 1 UF 194/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2002 - 2 Ws 8/02
    In Anerkennung dieser Möglichkeiten ist es daher nur konsequent, für die Bemessung des sog. Berufsdolmetscherzuschlags auf die Verhältnisse desjenigen abzustellen, der vom Gericht zu den Dolmetscherleistungen herangezogen worden ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 20. Februar 1997 - 1 UF 194/96; OLG Koblenz, NStE Nr. 15 zu § 3 ZSEG; OLG Celle, OLG Report 2000, 29; Meyer/Höver/Bach, ZSEG 21. Aufl., § 17 Rz.6.4).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 16.01.2003 - 2 Ws 8/02   

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https://dejure.org/2003,62828
OLG Rostock, 16.01.2003 - 2 Ws 8/02 (https://dejure.org/2003,62828)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.01.2003 - 2 Ws 8/02 (https://dejure.org/2003,62828)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 2 Ws 8/02 (https://dejure.org/2003,62828)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13

    "Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig

    Das Öffnen von als Verteidigerpost gekennzeichneten Sendungen ist, auch wenn es nur der Prüfung des Bestehens eines Verteidigungsverhältnisses dienen soll, selbst in Fällen des Missbrauchsverdachts unzulässig (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 2 Ws 8/02 mwN; OLG Bremen, Beschluss vom 19. Mai 2006 - Ws 81/06, StV 2006, 650 mwN).

    Die bestehenden Zweifel an der Verteidigerstellung des Rechtsanwalts Prof. Dr. D. hätten daher lediglich dazu führen dürfen, dass das Schriftstück ungeöffnet hätte zurückgesendet werden müssen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 2 Ws 8/02 mwN; OLG Bremen, Beschluss vom 19. Mai 2006 - Ws 81/06, StV 2006, 650 mwN).

  • OLG Hamm, 13.01.2009 - 2 Ws 388/08

    Briefe; Beschlagnahme; Rechtsmittel; nachträglicher Rechtsschutz

    a) Grundsätzlich ist zwar eine Maßnahme, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr ungeschehen gemacht werden kann, nicht anfechtbar (BVerfG, Beschluss vom 05. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99; 2 BvR 1337/00; 2 BvR 1777/00 - zitiert nach juris Rn. 34; BGH, NJW 1973, 2035; OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 2 Ws 8/02 -, zitiert nach juris Rn. 12), so dass eine Beschwerde zur Feststellung der Unzulässigkeit einer durch Vollzug oder auf andere Weise erledigten richterlichen Anordnung grundsätzlich nicht zulässig ist (BGHSt 28, 57, 58 = NJW 1978, 1815; OLG Frankfurt/Main, NJW 1995, 1302; OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 2 Ws 8/02 -, zitiert nach juris Rn. 12).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dies zum einen für Fälle tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe anerkannt, wenn sich die Belastung durch die Maßnahme nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren kaum erlangen kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, zitiert nach juris Rn. 21; NJW 1997, 2163; Urteil vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1673/04; 2 BvR 2402/04 -, zitiert nach juris Rn. 31; im Anschluss daran vergleiche zum Beispiel: OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 2 Ws 8/02 -, zitiert nach juris Rn. 13).

    Diese Rechte werden aber im Wege des einfachen Gesetzesvorbehalts durch § 119 Abs. 3 StPO eingeschränkt, sofern die dort genannten Interessen, wozu auch der Zweck der Untersuchungshaft gehört, es erfordern (OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 2 Ws 8/02 -, zitiert nach juris Rn. 17; KG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2000 - 1 AR 59/00, 4 Ws 24/00, 1 AR 59/00, 4 Ws 24/00 -, zitiert nach juris Rn. 3; Hilger, in: Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 119 Rn. 68).

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