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   OLG Naumburg, 14.12.2012 - 2 Wx 66/12   

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OLG Naumburg, 14.12.2012 - 2 Wx 66/12 (https://dejure.org/2012,52525)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.12.2012 - 2 Wx 66/12 (https://dejure.org/2012,52525)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2012 - 2 Wx 66/12 (https://dejure.org/2012,52525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Beratungshilfegebühr, Abgeltungsbereich

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftsgebühr für einen Rechtsanwalt für die Beantragung der Akteneinsicht

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06

    Beratungshilfe: Vertretung mehrerer Familienmitglieder gegenüber der

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.12.2012 - 2 Wx 66/12
    Ferner ist es für die Entstehung der Gebühr nach RVG-VV Nr. 2503 ohne Bedeutung, ob es nach erfolgter Akteneinsicht überhaupt zu einem Schriftverkehr mit Dritten kommt, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass nach der Bewertung des Verfahrensbevollmächtigten eine weitere Betreibung des Geschäfts, etwa in Gestalt der Einlegung von Rechtsbehelfen, nicht angezeigt ist (vgl. KG, Beschluss vom 03.05.2007, 1 W 407/06, JurBüro 2007, 543; AG Rostock, Beschluss vom 04.03.2011, 41 II B 1434).
  • OLG Bamberg, 08.02.2016 - 4 W 120/15

    Gebühr bei Akteneinsicht

    Mit seiner Erinnerung vom 13.08.2015 beantragte der Anwalt unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Naumburg vom 14.12.2012, 2 Wx 66/12, die Festsetzung weiterer 71, 40 EUR, weil bereits durch die Beantragung der Akteneinsicht eine Vertretungstätigkeit für die Mandantin entfaltet worden und die Geschäftsgebühr gemäß VV RVG Nr. 2503 in Höhe von 85, 00 EUR bereits durch die Akteneinsicht entstanden sei.

    Die vom Anwalt herangezogene Entscheidung des OLG Naumburg vom 14.12.2012, 2 Wx 66/12 (diesem folgend AG Halle, B.v. 06.03.2013, 103 II 211/13 , ähnlich bereits AG Rostock, B.v. 04.03.2011, 41 II B 1434 ), steht damit letztlich nicht in Widerspruch.

  • OLG Köln, 15.05.2017 - 17 W 201/16

    Erfallen der Geschäftsgebühr bei anwaltlicher Vertretung eines Rechtsuchenden

    Bezweckt die Akteneinsicht demgegenüber die Information zur Vorbereitung einer Vertretung des Berechtigten nach außen hin, so ist das Mandat von vornherein auf das Betreiben eines Geschäfts für den Berechtigten im Sinne des Gebührentatbestandes der Nr. 2503 VV RVG ausgerichtet und löst die in diesem Kontext durch den Rechtsanwalt beantragte Akteneinsicht die Geschäftsgebühr aus (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 14.12.2012 - 2 Wx 66/12 -, BeckRS 2016, 07012 - jew. m. w. Nachw.).
  • LG Osnabrück, 15.08.2014 - 9 T 283/14

    Vergütung der Einsicht des Rechtsanwalts in Unterlagen; Überschreiten der Grenze

    Dagegen legte der Beschwerdeführer am 21.01.2014 Erinnerung ein und berief sich auf den Beschluss des OLG Naumburg vom 14.12.2012 (Az. 2 Wx 66/12) .

    Dazu beruft er sich weiterhin auf den Beschluss des OLG Naumburg vom 14.12.2012 (Az. 2 Wx 66/12) .

  • AG Halle/Saale, 06.03.2013 - 103 II 211/13

    Rechtsanwaltskosten bei Beratungshilfebewilligung: Geschäftsgebühr bei

    Schon die Beantragung von Akteneinsicht löst aber die Gebühr nach Nr. 2503 VV RVG aus (OLG Naumburg, Beschluss vom 14. Dezember 2012, Az. 2 Wx 66/12, unveröffentlicht).
  • AG Dortmund, 07.02.2018 - 458 II 26/16

    Abdeckung der Tätigkeit der vorbereitenden Akteneinsicht durch den Anwalt mit der

    Die Entscheidung steht auch nicht im Widerspruch zu dem Beschluss des OLG Naumburg vom 14.12.2012, 2 Wx 66/12, da in dem dort zu entscheidenden Fall durch den Rechtsanwalt nicht nur Akteneinsicht beantragt, sondern darüber hinaus auch Widerspruch gegen einen sozialrechtlichen Bescheid eingelegt wurde.
  • LG Aachen, 08.07.2016 - 3 T 163/16

    Beratungshilfe; Beratung; Vertretung; Einlegung; Widerspruch; Akteneinsicht;

    Der Richter des Amtsgerichts beruft sich auf einen Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 06.03.2013 - 103 II 211/13 - welcher sich auf eine unveröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 14.12.2012 - 2 Wx 66/12 - stützt.
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