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   OLG Köln, 02.04.2014 - I-2 Wx 91/14   

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https://dejure.org/2014,22730
OLG Köln, 02.04.2014 - I-2 Wx 91/14 (https://dejure.org/2014,22730)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.04.2014 - I-2 Wx 91/14 (https://dejure.org/2014,22730)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. April 2014 - I-2 Wx 91/14 (https://dejure.org/2014,22730)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren des Grundbuchamts bei Fehlen der Bewilligung des Eigentümers zur Löschung einer Grundschuld

  • rechtsportal.de

    GBO § 27 S. 1
    Verfahren des Grundbuchamts bei Fehlen der Bewilligung des Eigentümers zur Löschung einer Grundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Eschweiler - WE-1921A-7
  • OLG Köln, 02.04.2014 - I-2 Wx 91/14

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 153
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 23.06.1999 - 3 W 94/99

    Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Löschung eines Grundpfandrechts

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2014 - 2 Wx 91/14
    Liegt hingegen die Bewilligung des unmittelbar Betroffenen vor, kann durch Zwischenverfügung aufgegeben werden, die fehlende Eintragungsbewilligung des nur mittelbar Betroffenen beizubringen; dies gilt insbesondere auch dann, wenn - wie hier - der Grundpfandrechtsgläubiger die Löschung einer Grundschuld bewilligt hat, es aber nach Auffassung des Grundbuchamtes an der Zustimmung des Eigentümers fehlt (BayObLG, RPfleger 1997, 154; OLG Zweibrücken, RPfleger 1999, 533; Demharter, a.a.O., § 28 Rdn. 12).

    So kann eine Zustimmung des Eigentümers zur Löschung auch darin liegen, dass er sich bei der Veräußerung des Grundstücks dem Erwerber gegenüber zur Lastenfreistellung des Grundstücks verpflichtet (BayObLG, NJW 1974, 282; BayObLG, RPfleger 1981, 23; BayObLG RPfleger 1999, 154; OLG Zweibrücken, RPfleger 1999, 533; Meikel/Böttcher, Grundbuchrecht, § 27 Rdnr. 75, 77; Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 2758; Demharter, a.a.O., § 27 Rdn. 10 f.).

    Dies kann im Einzelfall auch solche Rechte betreffen, die bei Beurkundung des Vertrages noch nicht eingetragen waren (vgl. BayObLG, RPfleger 1981, 23; OLG Zweibrücken, RPfleger 1998, 422; OLG Zweibrücken, RPfleger 1999, 533), gilt aber in jeden Fall für Rechte, die - wie hier die verfahrensgegenständliche Grundschuld - den Beteiligten bekannt sind und deren Löschung im Übertragungsvertrag ausdrücklich angesprochen ist (Meikel/Böttcher, a.a.O., § 27 Rdnr. 78).

    Unabhängig davon kann die Zustimmung nach § 27 S. 1 GBO sich auch aus einem entsprechenden Löschungsantrag des Grundstückseigentümers ergeben, der dann, wenn er gemäß § 30 GBO in der Form des § 29 Abs. 1 GBO gestellt ist, grundsätzlich keiner weiteren Erklärungen mehr bedarf (BayObLG, NJW 1974, 282; OLG Zweibrücken, RPfleger 1999, 533; Demharter a.a.O., § 27 Rdn. 11, jeweils m.w.N.).

    Ein gemäß § 15 GBO vom Notar gestellter Antrag ist dabei zwar an die beurkundeten oder beglaubigten Erklärungen der Antragsberechtigten gebunden, es genügt aber, wenn diesen Erklärungen im Wege der Auslegung eine Zustimmung zur Löschung entnommen werden kann (vgl. BayObLG DNotZ 1980, 230; OLG Zweibrücken, RPfleger 1999, 533).

  • BayObLG, 31.07.1973 - BReg. 2 Z 37/73
    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2014 - 2 Wx 91/14
    So kann eine Zustimmung des Eigentümers zur Löschung auch darin liegen, dass er sich bei der Veräußerung des Grundstücks dem Erwerber gegenüber zur Lastenfreistellung des Grundstücks verpflichtet (BayObLG, NJW 1974, 282; BayObLG, RPfleger 1981, 23; BayObLG RPfleger 1999, 154; OLG Zweibrücken, RPfleger 1999, 533; Meikel/Böttcher, Grundbuchrecht, § 27 Rdnr. 75, 77; Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 2758; Demharter, a.a.O., § 27 Rdn. 10 f.).

    Von Bedeutung kann der vom Grundbuchamt in angesprochene Gesichtspunkt deshalb allein für den Fortbestand der Grundschuld an dem eventuell mithaftenden Grundstück sein (vgl. zum Fall der Veräußerung einer lastenfreien Teilfläche BayObLG, NJW 1974, 282), ohne dass hierdurch die von der Beteiligten zu 1. übernommene Freistellungsverpflichtung in Bezug auf das verfahrensgegenständliche Grundstück in Frage gestellt wird.

    Unabhängig davon kann die Zustimmung nach § 27 S. 1 GBO sich auch aus einem entsprechenden Löschungsantrag des Grundstückseigentümers ergeben, der dann, wenn er gemäß § 30 GBO in der Form des § 29 Abs. 1 GBO gestellt ist, grundsätzlich keiner weiteren Erklärungen mehr bedarf (BayObLG, NJW 1974, 282; OLG Zweibrücken, RPfleger 1999, 533; Demharter a.a.O., § 27 Rdn. 11, jeweils m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Wx 31/12

    Vormerkung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2014 - 2 Wx 91/14
    Dieser muss gemäß § 38 Abs. 2 FamFG die Beteiligten, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Bevollmächtigten sowie die an der Entscheidung mitwirkenden Gerichtspersonen, eine Beschlussformel und eine Begründung enthalten (Senat, Beschluss vom 20.01.2010 - 2 Wx 109/09 [juris-Rz. 12]; OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 14 [juris-Rz. 23]).
  • OLG Köln, 29.04.2013 - 2 Wx 77/13

    Wirksamkeit einer unter Verstoß gegen das Verbot des Selbstkontrahierens nach

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2014 - 2 Wx 91/14
    Daher kann durch Zwischenverfügung nicht verlangt werden, dass der Antragsteller eine zur Eintragung erforderliche Eintragungsbewilligung des unmittelbar Betroffenen erst beibringt (vgl. etwa Senat, FGPrax 2013, 153, 154; Demharter, GBO, 29. Aufl. 2014, § 18 Rdn. 12; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 20.01.2010 - 2 Wx 109/09

    Maßgebliches Recht für das Grundbuchverfahren in Übergangsfällen; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2014 - 2 Wx 91/14
    Dieser muss gemäß § 38 Abs. 2 FamFG die Beteiligten, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Bevollmächtigten sowie die an der Entscheidung mitwirkenden Gerichtspersonen, eine Beschlussformel und eine Begründung enthalten (Senat, Beschluss vom 20.01.2010 - 2 Wx 109/09 [juris-Rz. 12]; OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 14 [juris-Rz. 23]).
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 102/96

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2014 - 2 Wx 91/14
    Liegt hingegen die Bewilligung des unmittelbar Betroffenen vor, kann durch Zwischenverfügung aufgegeben werden, die fehlende Eintragungsbewilligung des nur mittelbar Betroffenen beizubringen; dies gilt insbesondere auch dann, wenn - wie hier - der Grundpfandrechtsgläubiger die Löschung einer Grundschuld bewilligt hat, es aber nach Auffassung des Grundbuchamtes an der Zustimmung des Eigentümers fehlt (BayObLG, RPfleger 1997, 154; OLG Zweibrücken, RPfleger 1999, 533; Demharter, a.a.O., § 28 Rdn. 12).
  • OLG Zweibrücken, 30.04.1998 - 3 W 97/98

    Unvollständige Eigentümerzustimmung

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2014 - 2 Wx 91/14
    Dies kann im Einzelfall auch solche Rechte betreffen, die bei Beurkundung des Vertrages noch nicht eingetragen waren (vgl. BayObLG, RPfleger 1981, 23; OLG Zweibrücken, RPfleger 1998, 422; OLG Zweibrücken, RPfleger 1999, 533), gilt aber in jeden Fall für Rechte, die - wie hier die verfahrensgegenständliche Grundschuld - den Beteiligten bekannt sind und deren Löschung im Übertragungsvertrag ausdrücklich angesprochen ist (Meikel/Böttcher, a.a.O., § 27 Rdnr. 78).
  • BayObLG, 08.12.1998 - 2Z BR 176/98

    Bewilligung eines Grundstückseigentümers zur Löschung eines Grundpfandrechts

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2014 - 2 Wx 91/14
    Sie kann bereits vor Abgabe der Löschungsbewilligung des Gläubigers erklärt werden (BayObLG, MittBayNot 1999, 287; Senat, Rpfleger 1981, 354; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2012, Rdn.2757).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2018 - 5 W 46/18

    Grundbuchberichtigung: Voraussetzungen bei Fehlen einer Berichtigungsbewilligung

    Wenn auf dieser Grundlage nach Vorlage der Löschungsbewilligung des eingetragenen Gläubigers die Umschreibung des Eigentums auf den Erwerber beantragt wird, so ist in diesem Antrag zugleich die Zustimmung zur Löschung des nach dem Vertrag zu löschenden Grundpfandrechts zu sehen (OLG Köln FGPrax 2014, 153 f. m. w. Nachw.; Demharter, GBO, § 27 Rn. 11).
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