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   BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 100/91   

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BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 100/91 (https://dejure.org/1991,9555)
BayObLG, Entscheidung vom 01.08.1991 - BReg. 2 Z 100/91 (https://dejure.org/1991,9555)
BayObLG, Entscheidung vom 01. August 1991 - BReg. 2 Z 100/91 (https://dejure.org/1991,9555)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 414
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87

    Rechtsfolgen der Versagung einer Teilungsgenehmigung

    Auszug aus BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 100/91
    Das ist derjenige, der schlüssig vorträgt, der wahre Inhaber des Rechts zu sein, von dem behauptet wird, daß es nicht richtig eingetragen sei ( BayObLGZ 1987, 2311235 f. [= DNotZ 1988, 157 = MittBayNot 1987, 250 ]; Horber/Demharter GBO 19. Aufl. § 53 Anm. 12a, b und § 71 Anm. 20baa, jeweils m.w. N.) b) Das Landgericht hat entsprechend diesen Rechtsgrundsätzen zutreffend eine Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 2 verneint, weil ihnen ein Berichtigungsanspruch nicht zusteht.
  • OLG München, 13.08.2010 - 34 Wx 105/10

    Wohnungseigentum: Geänderter Aufteilungsplan für den grundbuchamtlichen Vollzug

    Diesen Anforderungen trägt die im Jahr 1973 eingefügte Änderung in § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG Rechnung (dazu BayObLG Rpfleger 1991, 414 m. w. N.).

    In dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 01.08.1991 (Rpfleger 1991, 414) bleibt ausdrücklich offen, wie nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft der Tausch von Räumen (Kellerabteilen) grundbuchrechtlich zu vollziehen ist.

  • OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 194/18

    Inhaltsänderung des Sondereigentums durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis

    Damit soll sichergestellt werden, dass der Inhalt des jeweiligen Sondereigentums, nämlich die zu ihm gehörenden Räume, aus der Eintragung im Grundbuch und der dort zulässig in Bezug genommenen Grundlage mit der erforderlichen Eindeutigkeit hervorgeht (vgl. BayObLG Rpfleger 1991, 414).
  • OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08

    Grundbucheintragung: Anspruch des Eigentümers zweier Wohnungen auf Zuschreibung

    Sondereigentum kann auch dann bestehen, wenn die Abgeschlossenheitsvoraussetzungen in Wirklichkeit nicht vorliegen (st. Rspr.; BGHZ 146, 241/246; BayObLG Rpfleger 1991, 414; Schneider in Riecke/Schmid § 7 Rn. 191; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 8. Aufl. § 3 Rn. 18, § 7 Rn. 38).
  • OLG Frankfurt, 23.04.1997 - 20 W 135/97

    Bestimmtheitsgrundsatz bei Aufteilung in Wohnungseigentum

    Der Zweck des Grundbuchs, sichere Rechtsverhältnisse an Grundstücken zu schaffen und zu erhalten, verlangt klare und eindeutige Erklärungen der Beteiligten und dementsprechende Eintragungen (BayObLG Rpfleger 1991, 414 = VVE 1992, 290).
  • LG Passau, 10.11.2003 - 2 T 159/03

    Verbindung zweier Wohnungen mit einem Miteigentumsanteil

    Eine abweichende rechtliche Beurteilung folgt auch nicht aus der vom Grundbuchamt zitierten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts München vom 1.8.1991 ( Rpfleger 1991, 414 f. = MittBayNot 1992, 134 [nur Leitsatz]).
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