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   BayObLG, 21.10.1974 - BReg. 2 Z 24/74   

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BayObLG, 21.10.1974 - BReg. 2 Z 24/74 (https://dejure.org/1974,6599)
BayObLG, Entscheidung vom 21.10.1974 - BReg. 2 Z 24/74 (https://dejure.org/1974,6599)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Oktober 1974 - BReg. 2 Z 24/74 (https://dejure.org/1974,6599)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1974, 374
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 28.02.1974 - BReg. 2 Z 69/73
    Auszug aus BayObLG, 21.10.1974 - BReg. 2 Z 24/74
    Fällt aber das Rechtsgeschäft nicht in den eigenen Zuständigkeitsbereich des ersten Bürgermeisters, so hat er zum Nachweis seiner Vertretungsmacht dem Grundbuchamt eine Ausfertigung des das betreffende Geschäft billigenden Gemeinderatsbeschlusses vorzulegen (so auch BayObLG München, 1971-02-28, BReg 2 Z 69/73, BayObLGZ 1974, 91).
  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 266/14

    Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde

    Soweit dagegen der Gemeinderat als willensbildendes Organ der Gemeinde zu entscheiden habe (Art. 29 BayGO), werde die Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters erst durch einen entsprechenden Gemeinderats- oder Ausschussbeschluss begründet (vgl. nur BayObLGZ 1974, 81, 84; BayObLG, BayVBl. 1974, 706).

    Insbesondere wird ein ausreichender Schutz nicht dadurch gewährleistet, dass er von der für die Gemeinde handelnden Person den Nachweis ihrer Befugnis zur Vornahme des betreffenden Geschäfts verlangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1977 - II ZR 236/75, MDR 1978, 388; aA BayObLGZ 1952, 271, 274; 1974, 374, 376; 1986, 112, 115 mwN).

    Hat der Gemeinderat keinen Beschluss gefasst, kann eine schwierige Abgrenzung der gemeindeinternen Zuständigkeiten erforderlich sein, insbesondere im Hinblick auf die oft zweifelhafte Einordnung einer Rechtshandlung als Geschäft der laufenden Verwaltung (vgl. hierzu etwa BayObLGZ 1974, 374, 377).

    Den Grundbuchämtern wird in diesem Zusammenhang ggf. die Auslegung von Gemeinderatsbeschlüssen abverlangt (vgl. z.B. OLG München, MittBayNot 2012, 248 ff.); sie haben strenge Anforderungen an die Beweisführung zu stellen und die Eintragung im Zweifel abzulehnen (BayOblGZ 1974, 374, 376 ff.).

  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 266/14

    Anfrage bei dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts: Wirksamkeit der

    Hat der Gemeinderat keinen Beschluss gefasst, kann eine schwierige Abgrenzung der gemeindeinternen Zuständigkeiten erforderlich sein, insbesondere im Hinblick auf die oft zweifelhafte Einordnung einer Rechtshandlung als Geschäft der laufenden Verwaltung (vgl. hierzu etwa BayObLGZ 1974, 374, 377).

    Den Grundbuchämtern wird in diesem Zusammenhang ggf. die Auslegung von Gemeinderatsbeschlüssen abverlangt (vgl. z.B. OLG München, MittBayNot 2012, 248 ff.); sie haben strenge Anforderungen an die Beweisführung zu stellen und die Eintragung im Zweifel abzulehnen (BayObLGZ 1974, 374, 376 ff.).

  • VGH Bayern, 16.02.2006 - 4 N 05.779

    Überprüfbarkeit von Kompetenzrichtlinien

    Da Richtlinien auf der Beurteilung der Organisation der Gemeindeverwaltung sowie der sonstigen maßgeblichen Verhältnisse der Kommune durch den Gemeinderat beruhten, spreche aber dann, wenn sie im Benehmen mit der Aufsichtsbehörde erlassen worden seien, die Vermutung dafür, dass die Zuordnung bestimmter Geschäfte zu den laufenden Angelegenheiten als präzisere und praktikable Kompetenzregelung zu keiner Verlagerung der Zuständigkeit zwischen den beiden Hauptorganen der Gemeinde führe (BayObLG, B.v. 28.2.1974 - BReg. 2 Z 69/73, BayVBl. 1973, 313/314; B.v. 21.10.1974 - BReg. 2 Z 24/74, BayVBl. 1974, 706/707; Bauer/Böhle/Masson/Samper, Art. 37 GO Rdnr. 8 f.; Prandl/Zimmermann, Art. 37 GO, Anm. 6; Knemeyer, Bayer. Kommunalrecht, 10. Aufl. 2000, Rdnr. 250 f.; schwankend Widtmann/Grasser, Art. 37 GO Rdnr. 7: einerseits "gewisse konstitutive Wirkung" und andererseits auf die Auslegung des Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 GO beschränkte Kompetenz; unentschieden Schulz/Wachsmuth/Zwick, Art. 37 GO, Anm. 2.1.1.1.: Richtlinien lediglich als Hilfestellung, jedoch Bindung des ersten Bürgermeisters an Wertobergrenzen).
  • VGH Bayern, 24.07.2001 - 1 N 00.1574

    Bauleitplanung: Durchführungsvertrag als Voraussetzung für einen

    Hierunter fallen (nur) alltägliche Geschäfte, die mehr oder weniger regelmäßig immer wieder anfallen bzw. mit gewisser Häufigkeit wiederkehren und die zur ungestörten und ununterbrochenen Fortführung der Verwaltung notwendig sind (BayObLG BayVBl. 1974, 706, 707 m.w.N.; Widtmann/Grasser, Bayer. Gemeindeordnung , Stand Januar 2001, Art. 37 , Anm. 3; Bauer/Böhle/Masson/Samper, Bayer. Kommunalgesetze, Stand Januar 2001, Art. 37 , Rn. 3 ff; Hölzl/Hien, Gemeindeordnung u.a., Stand Juni 2000, Art. 37, Erl. II.1).
  • VGH Bayern, 21.12.2004 - 8 B 03.1404
    Dabei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff , der gerichtlich voll nachprüfbar ist (vgl. BayObLG vom 21.10.1974, BayVBl 1974, 706).

    Insbesondere gehören zu den laufenden Angelegenheiten Geschäfte, die bei der Verwaltung einer Gemeinde in mehr oder minder regelmäßiger Wiederkehr anfallen und zur ungestörten und ununterbrochenen Fortführung der Verwaltung notwendig sind (vgl. BayObLG vom 21.10.1974 a.a.O. S. 706 f.).

    Im Zweifelsfall spräche auch die Vermutung für die Zuständigkeit des Gemeinderats (vgl. BayObLG vom 21.10.1974 a.a.O. S. 706 f.).

  • OLG Nürnberg, 09.10.2018 - 15 W 1595/18

    Zur Übertragung der organschaftlichen Vertretungsbefugnis eines ersten

    Beim Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte begründen diese eine im Rahmen der freien Beweiswürdigung durch das Grundbuchamt zu berücksichtigende Vermutung dafür, dass bestimmte Geschäfte den laufenden Angelegenheiten zuzuordnen sind (OLG München, Beschluss vom 18.05.2015 - 34 Wx 116/15 -, juris Rn. 31; BayObLG, Beschluss vom 21.10.1974 - BReg. 2 Z 24/74 -, abgedruckt in: BayObLGZ 1974, 374, 378).
  • BayObLG, 31.10.1985 - BReg. 2 Z 89/85

    Mangelhafter Gemeinderatsbeschluß im Grundbuchverfahren

    Befugnis zur Vornahme des betreffenden Rechtsgeschäfts nachzuweisen, denn Art. 38 Abs. 1 GO begründet lediglich das Vertretungsrecht des ersten Bürgermeisters, jedoch nicht seine Vertretungsmacht ( BayObLGZ 1974, 81 /84; 1974, 374/376 [= MittBayNot 1975, 39 ]; Horber GBO 16. Aufl. § 19 Anm. 5 Ec).

    Geht es, wie hier, um ein Geschäft, für dessen Vornahme dem ersten Bürgermeister nicht schon von vornherein Vertretungsmacht (nach Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 GO) eingeräumt ist, so wird seine Vertretungsmacht erst durch einen entsprechenden Gemeinderats(oder Ausschuß-)Beschluß begründet (Art. 29, 30 Abs. 2 GO; BayObLGZ 1974, 374 /376 [= MittBayNot 1973, 20 ] m.w. Nachw.; Widtmann BayGO 4. Aufl. Art. 38 Anm. 3 a).

  • BVerwG, 28.08.1989 - 7 B 192.88

    Rechtsmittel

    Die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts weicht zwar in Grundbuchangelegenheiten hiervon ab (Beschluß vom 31. Oktober 1952 - 2 Z 154/1952 in BayOblGZ 1952, 271, Beschluß vom 28. Februar 1974 - 2 Z 69/73 - in BayVBl. 1974, 313 und Beschluß vom 21. Oktober 1974 - 2 Z 24/74 - in BayVBl. 1974, 706).
  • BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Nießbrauchs im Grundbuch; Risiko einer

    Gegenstand des Erinnerungs- und des Beschwerdeverfahrens in beiden Instanzen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur das in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (BayObLGZ 1972, 24/28 mit Nachw.; 1974, 374/375; zuletzt Senatsbeschluß vom 14.2.1977 - BReg.2 Z 45/76 -).
  • OLG München, 18.06.2010 - 34 Wx 65/10

    Grundbucheintragung: Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen

    Geschäfte der laufenden Verwaltung verlangen eine gewisse Wiederkehr in regelmäßigen zeitlichen Abständen (BGH vom 27.10.2008 = NJW 2009, 289/292; BayObLG BayVBl. 1974, 706; Widtmann/Grasser/Glaser Art. 37 Rn. 5); es muss sich um häufiger vorkommende, also routinemäßig anfallende Angelegenheiten handeln.
  • VGH Bayern, 28.02.2005 - 9 BV 04.2307

    Zuständige Stelle innerhalb einer Gemeinde für den Antrag auf Zustimmung zur

  • BayObLG, 24.06.1977 - BReg. 2 Z 64/76

    Möglichkeit der Übertragung eines halben Miteigentumsanteils an einem Grundstück

  • VG Würzburg, 10.11.2021 - W 2 K 19.1721

    Zur Entscheidungskompetenz des Gemeinderats bei einem einmaligen und

  • BayObLG, 11.10.1979 - BReg. 2 Z 39/79

    Eine zur Sicherung einer unter dem Vorbehalt des § 323 ZPO vereinbarten Leibrente

  • BayObLG, 28.07.1977 - BReg. 2 Z 63/76

    Voraussetzungen und Folgen einer Vereinigung zweier mit der gleichen

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