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   BayObLG, 09.10.1989 - RReg. 2 Z 354/88   

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https://dejure.org/1989,13498
BayObLG, 09.10.1989 - RReg. 2 Z 354/88 (https://dejure.org/1989,13498)
BayObLG, Entscheidung vom 09.10.1989 - RReg. 2 Z 354/88 (https://dejure.org/1989,13498)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Oktober 1989 - RReg. 2 Z 354/88 (https://dejure.org/1989,13498)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 116
  • BayObLGZ 1989, 397
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 05.06.2008 - III ZR 137/07

    Drittschützende Wirkung der Amtspflichten der Gewässeraufsicht; Pflicht zur

    So hat der Senat für die ähnliche Rechtslage in Hessen auch bereits entschieden (Urteil vom 19. Juni 1972 - III ZR 126/70 - VersR 1972, 980, 981; ebenso für Bayern BayObLGZ 1989, 397, 399 f.; siehe ferner Czychowski/Reinhardt, WHG, 9. Aufl., § 21 Rn. 43, 54; Schmid, VersR 1995, 1269, 1272).

    Ob, wovon das Berufungsgericht unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1993, 370; ähnlich bereits BayObLGZ 1989, 397, 401 f.) weiter ausgeht, die Wasserbehörden Vorsorge vor einer Überflutung durch ein bis zu hundertjährliches Hochwasser treffen müssen, hat der Senat noch nicht entschieden.

  • OLG München, 18.09.2003 - 1 U 2138/03

    Amtshaftungsanspruch wegen Hochwasserschäden aufgrund unzureichender

    Die Urteile des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 09.10.1989 (BayObLGZ 1989, 397) beziehungsweise vom 23.11.1989 (BayObLG NVwZ 1994, 1139) beziehen sich auf eine Verletzung von Art. 62 BayWG beziehungsweise der Gewässerunterhaltspflicht.

    (aa) Ein Anspruch könnte sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1989, 397) aus einer Verletzung von Art. 62 BayWG, dem das Bayerische Oberste Landesgericht drittschützenden Charakter zuspricht, ergeben, falls die Gewässeraufsichtsbehörden gegen den Hindernisse für einen schadlosen Hochwasserabfluss nicht eingeschritten sein sollten.

  • VGH Bayern, 04.04.2005 - 22 B 01.247

    Folgenbeseitigungsanspruch, Überschwemmungsgefahr für Ufergrundstück,

    Ob er als hochwassergeschädigter Eigentümer zusätzlich auch von der Gewässeraufsichtsbehörde ein bestimmtes Einschreiten verlangen könnte, bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung (dazu BayObLG vom 9.10.1989, NVwZ-RR 1990, 116).
  • OLG München, 15.07.2004 - 1 U 4795/03

    Haftung der Gemeinde für Dienstkräfte auch bei Tätigkeiten des übertragenen

    Bei konkret drohenden Überschwemmungsgefahren bestehen für die Baugenehmigungsbehörde Hinweis- und Aufklärungspflichten (vgl. BayObLG, Urteil vom 9.10.1989, 2 Z 354/88 = BayObLGZ 1989, 397 = NVwZ-RR 1990, 116; OLG Naumburg, Urteil vom 27.3.2000, 1 U 2081/97 = juris KORE 401592001)).
  • BayObLG, 23.11.1993 - 2Z RR 153/92
    Sie erstreckt sich darauf, diese Grundstücke vor Überflutung durch ein sog. hundertjährliches Hochwasser zu schützen (Fortführung von BayObLGZ 1989, 397).«.
  • BayObLG, 21.02.1995 - 2Z RR 270/94

    Amtshaftung der Gemeinde bei verzögerter Bearbeitung einer Bausache?

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  • BayObLG, 30.11.1994 - 2Z RR 213/94

    Amtshaftung der Justizverwaltung wegen Ablehnung der Bestellung eines

    Es kommt mithin auf den Schutzzweck der Amtspflicht an (BGHZ 109, 163/167 f.; vgl. auch BayObLGZ 1989, 397/400).
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