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BayObLG, 03.08.1982 - BReg. 2 Z 54/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Nürnberg, 12.10.2017 - 15 W 1742/17
Grundbuchbeschwerde (Eintragung von Zwangshypotheken)
Wird das Grundbuchamt bei der Eintragung als Vollstreckungsorgan tätig, hat es neben den grundbuchrechtlichen lediglich die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen selbstständig zu prüfen (BayObLG, Beschluss vom 03.08.1982, BReg 2 Z 54/82). - OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 3 Wx 248/10
Schreibfehler im Namen: Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
Das Grundbuchamt hat die Identität der im vollstreckbaren Titel angegebenen Parteien mit dem Gläubiger der Hypothek und dem Eigentümer des zu belastenden Grundstücks zu prüfen (BayObLG vom 03.08.1982 BReg 2 Z 54/82 - bei Juris). - OLG Nürnberg, 12.10.2017 - 15 W 1860/17
Zustellung der volltreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde nicht an …
Wird das Grundbuchamt bei der Eintragung als Vollstreckungsorgan tätig, hat es neben den grundbuchrechtlichen lediglich die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen selbstständig zu prüfen (BayObLG, Beschluss vom 03.08.1982, BReg 2 Z 54/82).