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   BayObLG, 13.06.1996 - 2Z BR 28/96   

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https://dejure.org/1996,5802
BayObLG, 13.06.1996 - 2Z BR 28/96 (https://dejure.org/1996,5802)
BayObLG, Entscheidung vom 13.06.1996 - 2Z BR 28/96 (https://dejure.org/1996,5802)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - 2Z BR 28/96 (https://dejure.org/1996,5802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümer hat Anspruch auf getrennten Ausweis der Mehrwertsteuer in der Jahresrechnung bei Ausüben des Optionsrechts nach § 9 UStG durch die Eigentümergemeinschaft; Unternehmer hat die Pflicht zum gesonderten Steuerausweis nach § 14 Abs. 1 UStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 13, § 9, § 15a Abs. 1
    Gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer in den Einzelabrechnungen eines Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 79
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.05.1992 - 15 W 33/92

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf offenen Ausweis von Umsatzsteueranteilen

    Auszug aus BayObLG, 13.06.1996 - 2Z BR 28/96
    Wie das OLG Hamm (WE 1992, 258 ff. = NJW-RR 1992, 1232 ff.) ausgeführt habe, könne der einzelne Wohnungseigentümer den getrennten Ausweis der Mehrwertsteuer in der Jahresabrechnung nur verlangen, wenn die Eigentümergemeinschaft von ihrem Optionsrecht nach § 9 UStG durch Beschluß Gebrauch gemacht habe.

    Der Verwalter kann von sich aus eine solche Option für die Wohnungseigentümer nicht abgeben, da dies nicht zu den ihm in §§ 27 und 28 WEG genannten Aufgaben und Befugnissen gehört (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1992, 1232, 1234).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, der der Entscheidung des OLG Hamm (NJW-RR 1992, 1232 ff.) zugrunde lag, auf die das Landgericht verweist.

  • BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91

    Anfechtbarkeit des Abgabebeschlusses des Prozessgerichts an das

    Auszug aus BayObLG, 13.06.1996 - 2Z BR 28/96
    Erstere ist eine Gesellschaft nach §§ 705 ff. BGB ; sie endet, wenn das Bauwerk errichtet und Wohnungseigentum durch Eintragung des Begründungsvertrags in das Grundbuch entstanden ist (vgl. BayObLG. NJW-RR 1992, 597, 598; WE 1994, 247).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 40/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung der Vorlagevoraussetzungen; Entlastung des

    Insoweit ist allerdings die im Vorlagebeschluß herangezogene Divergenz zur Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Schleswig (ZMR 2002, 382, 384) - wie im übrigen auch weiterer Oberlandesgerichte (vgl. etwa KG, NJW-RR 1997, 79, 80; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 269, 270) - nicht mehr maßgeblich, weil der Senat über die betreffende Rechtsfrage inzwischen mit dem Beschluß vom 17. Juli 2003 (V ZB 11/03, zur Veröffentlichung - auch in BGHZ - vorgesehen) entschieden hat.
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2018 - 14 K 3709/16

    EuGH-Vorlage: Mehrwertsteuerfreiheit von Wärmelieferungen einer

    Hierzu wäre ein Mehrheitsbeschluss der WEG erforderlich (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. Juni 1996 2 Z BR 28/96, Umsatzsteuerrundschau 1997, 481).
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