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   OVG Thüringen, 13.09.2004 - 2 ZKO 88/03   

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OVG Thüringen, 13.09.2004 - 2 ZKO 88/03 (https://dejure.org/2004,56460)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 13.09.2004 - 2 ZKO 88/03 (https://dejure.org/2004,56460)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 13. September 2004 - 2 ZKO 88/03 (https://dejure.org/2004,56460)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08

    Recht der Landesbeamten; Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe wegen

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Dienstherr den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. zu allem: Beschluss des Senats vom 13. September 2004 - 2 ZKO 88/03 - BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 m. w. N.).

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf die Nichteignung gestützten Entlassungsverfügung allein maßgebend, ob die zur Stützung des negativen Urteils über die Bewährung der Probebeamtin herangezogenen Gesichtspunkte zutreffen und ob sie im Rahmen der dem Dienstherrn eingeräumten Beurteilungsermächtigung die Entlassung wegen mangelnder Bewährung rechtfertigen können, nicht hingegen, ob eine über die Probezeit abgegebene dienstliche Beurteilung den formellen Erfordernissen entspricht (vgl. Beschluss des Senats vom 13. September 2004 - 2 ZKO 88/03 -, BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1988 - 2 B 64.87 -Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 42 m. w. N.).

    Schließlich kann er die aufgezeigten verschiedenen Möglichkeiten über Eignung und Leistung des Beamten ein aussagekräftiges, auch für Dritte verständliches Urteil abzugeben, in abgestufter Form nebeneinander verwenden oder miteinander verbinden (vgl. Beschluss des Senats vom 13. September 2004 - 2 ZKO 88/03 - BVerwG, Urteil vom 27. April 1970 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, Beschlüsse vom 14. Januar 1988 - 2 B 64.87 - Buchholz 232 § 31 BGB Nr. 42 und vom 4. September 1990 - 2 B 46.90 - juris).

  • VG München, 03.11.2022 - M 5 S 22.3720

    Enlassung einer Beamtin auf Probe aus dem Polizeivollzugsdienst wegen fehlender

    Schließlich kann er die aufgezeigten verschiedenen Möglichkeiten über Eignung und Leistung des Beamten ein aussagekräftiges, auch für Dritte verständliches Urteil abzugeben, in abgestufter Form nebeneinander verwenden oder miteinander verbinden (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.1970 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, juris Rn. 20; B.v. 14.1.1988 - 2 B 64.87 - Buchholz 232 § 31 BGB Nr. 42, juris Rn. 5; B.v. 4.9.1990 - 2 B 46.90 - juris Rn. 19; ThürOVG, B.v. 13.9.2004 - 2 ZKO 88/03 - ThürVGRspr 2011, 126, juris Rn. 81).
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