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OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Überprüfung einer Betreuerbestellung; Bestellung der vom zu Betreuenden vorgeschlagenen Person; Erfordernis der Feststellung eines zu befürchtenden Interessenkonflikts ist an Hand konkreter Tatsachen
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Auswahl des Betreuers bei Interessenkonflikt
- Judicialis
BGB § 1897 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1897 Abs. 4
Zu befürchtender Interessenkonflikt bei der Auswahl eines Betreuers - Spannungen zwischen Betreuer und Geschwistern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Meldorf - 72 XVII 512/04
- LG Itzehoe, 04.02.2005 - 4 T 596/04
- OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05
- LG Itzehoe, 17.10.2005 - 4 T 596/04
Papierfundstellen
- FGPrax 2005, 262
- FamRZ 2005, 1860 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des …
Auszug aus OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05
Soweit die Spannungen zwischen der Beteiligten zu 2. und dem Beteiligten zu 4. betroffen sind, sind bisher keine konkreten Tatsachen festgestellt, dass hierdurch bei einer Betreuung durch die Beteiligte zu 2. das Wohl der Betroffenen nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 117, 118). - BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für …
Auszug aus OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05
Ein zu befürchtender Interessenkonflikt ist an Hand konkreter Tatsachen festzustellen und muss derart schwerwiegend sein, dass das Wohl der Betroffenen ernsthaft gefährdet ist (OLG Brandenburg NJWE-FER 2003, 628, 630; 2001, 208; BayObLG FPR 2003, 486f; OLG Köln NJWE-FER 1998, 227; OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164, 165). - OLG Zweibrücken, 03.03.1997 - 3 W 9/97
Auszug aus OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05
Ein zu befürchtender Interessenkonflikt ist an Hand konkreter Tatsachen festzustellen und muss derart schwerwiegend sein, dass das Wohl der Betroffenen ernsthaft gefährdet ist (OLG Brandenburg NJWE-FER 2003, 628, 630; 2001, 208; BayObLG FPR 2003, 486f; OLG Köln NJWE-FER 1998, 227; OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164, 165). - AG Groß-Gerau, 18.02.2003 - 72 F 164/03
Auszug aus OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05
Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob er von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLG FamRZ 2004, 197).
- OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 9/07
Betreuungsverfahren: Aufhebung einer Betreuungserweiterung einschließlich der …
Es lässt sich nicht ausschließen, dass die hier vermisste Aufklärung zu Gunsten der Beteiligten zu 2. zur Beseitigung des "Verdachts" und Verneinung eines Interessenkonfliktes, der ebenfalls an Hand konkreter Tatsachen festzustellen ist und das Wohl der Betroffenen ernsthaft gefährden muss (Senat BtPrax 2005, 194 m.w.Nw.), geführt hätte. - OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 10/07
Gutachterqualifikation im Betreuungsverfahren
Es lässt sich nicht ausschließen, dass die hier vermisste Aufklärung zu Gunsten der Beteiligten zu 2. zur Beseitigung des "Verdachts" und Verneinung eines Interessenkonfliktes, der ebenfalls an Hand konkreter Tatsachen festzustellen ist und das Wohl der Betroffenen ernsthaft gefährden muss (Senat BtPrax 2005, 194 m.w.Nw.), geführt hätte.