Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 05.03.2018 - 2-05 O 248/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- autokaufrecht.info
Kein umfassender Gewährleistungsausschluss durch "gekauft wie gesehen" - Beweislastumkehr
- openjur.de
- Justiz Hessen
Laut Protokoll Verkündet am: 05.03.2018
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz
Rückabwicklung Autokaufvertrag bei Mangelhaftigkeit des Autos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.03.2018 - 5 O 248/16
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2010, 1131 [BGH 17.02.2010 - VIII ZR 67/09] ) liegen AGB auch dann vor, wenn sie von einem Dritten für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind, selbst wenn die Vertragspartei, die die Klauseln stellt, sie nur in einem einzigen Vertrag verwenden will. - BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03
Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.03.2018 - 5 O 248/16
Grundsätzlich trägt die Klägerin die Beweislast, dass der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat (BGH NJW 2004, 2299 ff. [BGH 02.06.2004 - VIII ZR 329/03] ). - BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 26/14
Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Gebrauchtwagenkaufvertrag: …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.03.2018 - 5 O 248/16
Der vollständige Ausschluss jeglicher Gewährleistung durch AGB ist gemäß § 309 Nr. 7 a und b BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners vollumfänglich unwirksam (BGH, Urteil vom 04.02.2015, Az. VIII ZR 26/14, Rn. 16 juris). - BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 261/14
Gewährleistungsausschluss beim Kaufvertrag: Auslegung einer Besichtigungsklausel; …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.03.2018 - 5 O 248/16
Denn durch diese Klausel wird im Ergebnis nur die Gewährleistung für solche Mängel ausgeschlossen, die bei einer Besichtigung ohne Zuziehung eines Sachverständigen wahrnehmbar, insbesondere sichtbar waren (vgl. BGH NJW 2016, 2495 [BGH 06.04.2016 - VIII ZR 261/14] ).